Anwaltskosten - nach Mietminderung?

12. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
semaku
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten - nach Mietminderung?

Mal ne kleine Frage, nehmen wir an, ich würde meinem vermieter schreiben ich würde meine miete mindern und er schaltet darauf hin einen anwalt ein. Muss ich jetzt seine Kosten von seinem Anwalt tragen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Naja, wenn deine Mietminderung gerechtfertig ist, ist der eingeschaltete Anwalt des Vermieters SEIN Luxus, den er selber zahlen kann.

Soweit ich es heraus lese, hast du mit der Minderung ja erstmal nur gedroht. Da ist der Anwalt deines VM eh sein Problem.

Wie viel Miete willst du denn warum mindern?

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#2
 Von 
semaku
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

naja es geht um lärmbelästigung unsere über uns wohnenden nachbarin die öfter mal um mitternacht ihre waschmaschine/schleuder zu laufen hat und morgens um 6 letztens wars 5:20 so laut radio hört, dass man es (sie wohnt im 3. stock) im erdgeschoss hört und so laut ist wie unser fernseher den wir in zimmerlautstärke hören. Unser nachbar von nebenan kann es bezeugen und wir sind von 20 % ausgegangen...die vorgeschichte ist an sich der hammer aber das sprengt den rahmen hier...würdest dich aber kaputt lachen... :augenroll:

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Informiere Dich bitte ausführlich darüber, was man alles tun muss, damit die Miete wegen so einer Lärmbelästigung gemindert werden kann.

Ein Zeuge für einen Vorfall reicht dabei bei weitem nicht. Mindestens ist ein Lärmprotokoll erforderlich.

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#4
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Da ich das gesamte Ausmaß des Lärmes natürlich nicht kenne, weiß ich nicht, ob 20 % angemessen sind - könnte aber durchaus sein. Schlussendlich wird ein Richter entscheiden, ob das angemessen war.
Minderst du jetzt schon, oder hast du es erst angedroht?

Ganz wichtig ist wirklich dieses Lärmprotokoll. Am besten führst du eins und ein oder zwei deiner Nachbarn auch (natürlich alles unabhängig voneinander)




-- Editiert von oha am 12.11.2007 17:25:12

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#5
 Von 
semaku
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, ich hab noch nicht gemindert. ich hab heute auch noch mit ihm gesprochen und wenn die nachbarin sich in zukunft richtig verhält ist es auch nicht inj meinem ermessen dies zu tun. Nur find ich das krass dass ich sofort bei jedem mist seinen anwalt bezahlen muss wenn er es für nötig hält einen einzuschalten. ich will doch

a) nicht vor gericht mit ihm
b) hab ich doch noch nicht gemindert sondern bei weiterem lärm nur angekündigt dass ich es tun werde...

Reicht dass echt aus? Sonst würd ich doch bei allem nen anwalt einschalten und die kosten auf andere verlegen...

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#6
 Von 
semaku
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ich nehme also an dass ich die kosten wohl doch übernehmen muss?

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