Hätte auch mal eine kurze Anfrage... Zwischen meinen Eltern kam es im letzten Jahr zur Scheidung, da mit meinem Vater zwischenzeitlich ein normales Gespräch nicht mehr möglich war, hat meine Mutter ihren Anwalt, den sie bei der Scheidung schon hatte, noch bzgl. der Vermögensauseinandersetzung beauftragt. Das war Anfang des Jahres. Der Anwalt hat in diesem Zeitraum lediglich den Anwalt meines Vaters angeschrieben, von diesem kam allerdings keine Antwort, mehr hat er (zumindest was für uns ersichtlich ist) in dem Zeitraum nicht gemacht. Zwischenzeitlich ist die finanzielle Einigung erfolgt, was wir dem Anwalt so mitgeteilt haben, dieser schickt nun eine Rechnung über 1600 € raus. Kann das so rechtens sein? 1600 € dafür, dass er letztlich nicht tätig werden musste und einen Brief an dessen Anwalt versandt hat? Klar, die haben da ihre Gebührenordnungen, aber hier stehen Kosten und Aufwand doch in keinerlei gesundem Verhältnis und wir kommen schon in den Bereich wucher, oder liege ich da falsch? Wäre für eure Auskünfte / Meinungen sehr dankbar. Vor allem auch, ob man irgendwelche Möglichkeiten hat, dagegen vorzugehen.
-- Editiert von Moderator am 28.05.2016 19:58
-- Thema wurde verschoben am 28.05.2016 19:58
Anwaltskosten Scheidung - Vermögensauseinandersetzung
27. Mai 2016
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Frage vom 27. Mai 2016 | 12:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten Scheidung - Vermögensauseinandersetzung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2016 | 10:35
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Was wurde denn genau abgerechnet? (Gebührennummern und Gegenstandswert?)
Und jetzt?
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