Anwaltskosten Kündigungsschutzklage
Anwaltskosten Kündigungsschutzklage
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von moskito2803 am 08.08.2012 10:00
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>Anwaltskosten Kündigungsschutzklage
quote:Dann ist es schon relativ mutig, sich eine "große Kanzlei" zu einem Stundenhonorar zu leisten. Hätte es da nicht auch ein normaler Anwalt mit RVG-Gebühren getan? Zumal man ja im Arbeitsrecht Selbstzahler ist und die RSV eben auch nur nach RVG zahlt?Stundenhonorar macht man doch normalerweise nur in Fällen, wo es extrem komplex ist und man ums Verrecken keinen Anwalt findet, der den Fall zu normalen Gebühren bearbeiten will (und der zu erwartende Gewinn so hoch ist, daß man ein Stundenhonorar abfedern kann, egal wie hoch es wird).Und große Kanzlei braucht man doch auch nur, wenn man den Gegner beeindrucken will oder der Fall spezielle Erfahrung benötigt.
Der Fall selbe war relativ einfach zu verhandeln
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von Sheldon_Cooper am 08.08.2012 12:13
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>Anwaltskosten Kündigungsschutzklage
2. Der RA kann die von ihm angesetzten Stunden ganz oder zum Teil nicht nachweisen oder der Zeitumfang erscheint unangemessen
3. Der Mandant hat aufrechenbare GegenansprücheAufrechenbare Gegenansprüche wären z.B. Schadenersatzansprüche, die aus Pflichtverletzungen des bestehenden Mandatsvertrages folgen. In dem geschilderten Fall, war vereinbart, am Ende jeden Monats Stundenaufstellungen an den Mandanten zu versenden. Der RA hat dies nicht getan und somit seine Pflichten verletzt. Allerdings sehe ich momentan noch keinen Schaden, der daraus gefolgt sein könnte.
von Eidechse am 08.08.2012 12:33
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>Anwaltskosten Kündigungsschutzklage
Danke für die Antworten.Natürlich bin ich jetzt schlauer, damals wusste ich einfach nicht, dass es verschiedene "Tarifarten" gibt. Ich bin davon ausgegangen, dass Stundensätze Standard und üblich sind. Der Anwalt sprach es sowieso nicht an.So gesehen dumm gelaufen und mein Fehler. Sicherlich nicht die Aufgabe des Anwaltes mich darauf hinzuweisen.Wie verhält es sich denn mit seiner Auskunftspflicht bzgl. der angefallenen Stunden auf monatlicher Basis. Dies wurde in der Mandantenerklärung schriftlich fixiert. Das Ganze fing am 30.01 an. Die erste Stundenübersicht bekam ich Ende Juli.Hätte ich im April aufgrund einer Info von Ihm gewusst, dass der Stundensatz "erschöpft" ist, dann hätte ich kleinere Abweichungen bei der Überweisung der Abfindung telefonisch geklärt statt es Ihm zu sagen. Nur ein Beispiel, was mich jetzt z.B. 300€ kostet. Hat es denn keine Auswirkungen, dass er mich gemäß Vertrag monatlich über Stunden informieren musste, dies aber nicht getan hat? -----------------
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von moskito2803 am 08.08.2012 14:02
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>Anwaltskosten Kündigungsschutzklage
...ich werde ganz sachlich die Kanzlei um eine Anpassung der Rechnung bitten, da die Stundenaufstellungen auf monatlicher Basis von deren Seite nicht erfolgt sind.Fakt ist: Hätte ich Ende Februar den ersten "Zwischenstand" bekommen, hätte ich darauf gedrängt, dass wir das erste Angebot meines alten Arbeitsgebers annehmen und schnell zum Abschluss kommen. Stattdessen wurde dann wegen weniger Hundert Euro brutto ca. 5-6 Stunden mehr "gearbeitet". Es wurden Kosten (ca. 1500€) verursacht, die in keinem Verhältnis mehr zum (finanziellen) Mehraufwand standen.Einem anerkannten Profi für Arbeitsrecht in Frankfurt hätte zu diesem Zeitpunkt klar sein müssen, dass sich dies für seinen Klienten schon lange nicht mehr lohnt.Für Tipps bzgl. der Versäumnisse des Anwaltes mir die Stunden monatlich mitzuteilen bin ich natürlich dankbar! -----------------
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von moskito2803 am 08.08.2012 17:31
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