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Anwaltskosten Kündigungsschutzklage

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Anwaltskosten Kündigungsschutzklage

Hallo!!!

Am 23.01 erhielt ich meine Kündigung zum 30.04 ohne Abfindung und reichte per Anwalt Kündigungsschutzklage ein. Wir sind in einer Rechtsschutzversicherung. Der Fall selbe war relativ einfach zu verhandeln, da mein Geschäftsführer auf „unserer Seite" war. Er war selber in seiner Funktion zum 15.05 gekündigt durch die japanische Muttergesellschaft. Der GF war immer sehr offen was „möglich" ist und hat uns sogar beraten was zu tun ist. Unsere GmbH wurde geschlossen. Nur ein Bruchteil der Belegschaft wurde in eine Nachfolgegesellschaft übernommen. Ich war dort beschäftigt ab April 2011.

Der Anwalt verwies darauf, dass bei seinem Stundensatz 4.78 Stunden durch die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung abdeckt sind. Es wurde per Mandantenerklärung fixiert, dass monatlich, spätestens jedoch gg. Ende des Monats eine Stundenabrechnung im Detail vorzulegen ist und man sich regelmäßig im Sinne der Sache austauscht. Grundsätzlich war besprochen, dass es nicht um eine Wiedereinstellung geht, sondern vielmehr um eine Abfindung, die eine Arbeitslosigkeit finanziell überbrücken soll.

Nach einem ersten Angebot der Gegenseite, sowie einer Forderung von unserer Seite, einigte man sich schließlich auf eine Abfindung in Höhe von ca. 3800€ brutto, also grob 2100-2200€ netto.

Mir war zu jedem Zeitpunkt klar, dass es ggf. ein Delta gibt und ich eventuell etwas zahlen muss. Trotz zweifacher Nachfrage nach dem Stundenkonto erhielt ich jedoch keine Übersichten (Zitat „habe ich gerade nicht zur Hand").

Jetzt vor 5 Tagen erhielt ich dann eine Rechnung des Anwalts über 2080€, die von meiner Seite zu zahlen ist. Der Anteil der Rechtsschutzversicherung war hier bereits verrechnet. Mehr oder minder also eine +/- Null Geschichte und nicht im Sinne dessen was zu erwarten war. Seitens des Anwalt war klar, dass es um keine Wiedereinstellung ging, sondern um ein finanzielles Auffangen meiner Situation. Wären es 300, 500 oder auch 1000€ gewesen, dann wäre es ok gewesen für mich.

Trotz namhafter großer Kanzlei in Frankfurt (denke grob 20-30 Anwälte) fühle ich mich etwas verarscht und über den Tisch gezogen. Meiner Meinung nach wurde nicht in meinem Interesse, sondern im Interesse der Kanzlei gehandelt.

Kann man hier gegen Vorgehen, zumal der Anwalt seiner unterzeichneten Informationspflicht (Stundenabrechnung im Detail monatlich, spätestens zum Monatsende) nicht nach kam? Es gab verschiedene Situationen, in denen Kosten hätten vermieden werden können.

Grundsätzlich werde ich mich mit meiner Rechtsschutzversicherung abstimmen und beraten lassen, für Tipps bin ich trotzdem dankbar.


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von moskito2803 am 08.08.2012 10:00
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 670 weitere Beiträge zum Thema "Anwaltskosten".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Anwaltskosten Kündigungsschutzklage
quote:
Der Fall selbe war relativ einfach zu verhandeln

Dann ist es schon relativ mutig, sich eine "große Kanzlei" zu einem Stundenhonorar zu leisten. Hätte es da nicht auch ein normaler Anwalt mit RVG-Gebühren getan? Zumal man ja im Arbeitsrecht Selbstzahler ist und die RSV eben auch nur nach RVG zahlt?

Stundenhonorar macht man doch normalerweise nur in Fällen, wo es extrem komplex ist und man ums Verrecken keinen Anwalt findet, der den Fall zu normalen Gebühren bearbeiten will (und der zu erwartende Gewinn so hoch ist, daß man ein Stundenhonorar abfedern kann, egal wie hoch es wird).

Und große Kanzlei braucht man doch auch nur, wenn man den Gegner beeindrucken will oder der Fall spezielle Erfahrung benötigt.

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von Sheldon_Cooper am 08.08.2012 12:13
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten Kündigungsschutzklage
Sie haben mit dem RA eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis getroffen. Das führt dazu, dass nunmal jede Tätigkeit des RA, von der Sichtung der Posteingänge, Verfügungen im Hinblick auf Weitersendung der Posteingänge sowie sämtliche Telefonate, Diktate und Recherchen, mit dem jeweiligen Stundensatz zu vergüten ist. Das kann sich dann ganz schnell mal summieren.

Von der sich ergebenden Summe kommt man eigentlich nur bei folgenden Kostellationen runter:

1. Die Honorarvereinbarung ist unwirksam, weil z.B. sittenwidrig.
2. Der RA kann die von ihm angesetzten Stunden ganz oder zum Teil nicht nachweisen oder der Zeitumfang erscheint unangemessen
3. Der Mandant hat aufrechenbare Gegenansprüche

Aufrechenbare Gegenansprüche wären z.B. Schadenersatzansprüche, die aus Pflichtverletzungen des bestehenden Mandatsvertrages folgen. In dem geschilderten Fall, war vereinbart, am Ende jeden Monats Stundenaufstellungen an den Mandanten zu versenden. Der RA hat dies nicht getan und somit seine Pflichten verletzt. Allerdings sehe ich momentan noch keinen Schaden, der daraus gefolgt sein könnte.




von Eidechse am 08.08.2012 12:33
Status: Unsterblich (3518 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten Kündigungsschutzklage
Danke für die Antworten.

Natürlich bin ich jetzt schlauer, damals wusste ich einfach nicht, dass es verschiedene "Tarifarten" gibt. Ich bin davon ausgegangen, dass Stundensätze Standard und üblich sind. Der Anwalt sprach es sowieso nicht an.

So gesehen dumm gelaufen und mein Fehler. Sicherlich nicht die Aufgabe des Anwaltes mich darauf hinzuweisen.

Wie verhält es sich denn mit seiner Auskunftspflicht bzgl. der angefallenen Stunden auf monatlicher Basis. Dies wurde in der Mandantenerklärung schriftlich fixiert. Das Ganze fing am 30.01 an. Die erste Stundenübersicht bekam ich Ende Juli.

Hätte ich im April aufgrund einer Info von Ihm gewusst, dass der Stundensatz "erschöpft" ist, dann hätte ich kleinere Abweichungen bei der Überweisung der Abfindung telefonisch geklärt statt es Ihm zu sagen. Nur ein Beispiel, was mich jetzt z.B. 300€ kostet.

Hat es denn keine Auswirkungen, dass er mich gemäß Vertrag monatlich über Stunden informieren musste, dies aber nicht getan hat?

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von moskito2803 am 08.08.2012 14:02
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anwaltskosten Kündigungsschutzklage
...ich werde ganz sachlich die Kanzlei um eine Anpassung der Rechnung bitten, da die Stundenaufstellungen auf monatlicher Basis von deren Seite nicht erfolgt sind.

Fakt ist: Hätte ich Ende Februar den ersten "Zwischenstand" bekommen, hätte ich darauf gedrängt, dass wir das erste Angebot meines alten Arbeitsgebers annehmen und schnell zum Abschluss kommen.

Stattdessen wurde dann wegen weniger Hundert Euro brutto ca. 5-6 Stunden mehr "gearbeitet". Es wurden Kosten (ca. 1500€) verursacht, die in keinem Verhältnis mehr zum (finanziellen) Mehraufwand standen.

Einem anerkannten Profi für Arbeitsrecht in Frankfurt hätte zu diesem Zeitpunkt klar sein müssen, dass sich dies für seinen Klienten schon lange nicht mehr lohnt.

Für Tipps bzgl. der Versäumnisse des Anwaltes mir die Stunden monatlich mitzuteilen bin ich natürlich dankbar!

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von moskito2803 am 08.08.2012 17:31
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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