Anwaltskanzlei ist nicht erreichbar

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb455903-99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskanzlei ist nicht erreichbar

Ich habe einen Brief voneinander Anwaltskanzlei bekommen die von E-Plus beauftragt wurden die aussenstehenden Forderungen zu kassieren nun wurde mein Konto gepfändet. Ich versuche vergeblich seit Wochen diese Anwaltskanzlei zu erreichen aber stets ohne Erfolg ich würde die Forderungen gerne begleichen. Was soll ich tun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Geh' zu deiner Bank und erteile dieser den Auftrag, den Forderungsbetrag laut PfÜB zzgl. der Gerichtsvollzieherkosten an die Anwaltskanzlei zu überweisen und dein Konto dann wieder freizuheben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Anschluss daran fordere deine Bank auf, das Konto wieder freizugeben und fordere die Kanzlei schriftlich (Einschreiben!) auf, den entwerteten Titel im Original an dich zu senden. Setze eine Frist von beispielsweise 14 Tagen und kündige an, dass du bei Weigerung sofort auf deren kosten zu einem Anwalt gehst und diesen ohne weitere Ankündigung eine Klage auf Herausgabe des Titels anstrengen lässt.

Voraussetzung für diesen Schritt ist, dass der Titel vollständig gepfändet wurde. Dass also alles, was zu zahlen ist, auch bezahlt wurde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Seit Wochen? Wenn es ein nur ein vorläufiges Zahlungsverbot ist, wird die Kontensperre nach vier Wochen wieder aufgehoben, ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird nach vier Wochen automatisch ausgeführt.

Ansonsten zu erst wie Antwort #1 verfahren und dann, zwei Bankarbeitstage später wie Antwort #2. Es ist sehr wichtig, dass Du die Dir die vollstreckbare Ausfertigung des Titels, die der Gläubiger besitzt aushändigen lässt.

Lasse Dir zusätzlich vom Gläubiger schriftlich quittieren, dass die Forderung bezahlt und erledigt ist. Diese Quittung mit dem Titel solltest Du für die nächsten Jahre gut verwahren.

Es kann sein, dass Du aufgefordert wirst vorab ein paar wenige Euro Kosten für die Erteilung der Quittung und die Übersendung der Unterlagen zu bezahlen. Dies solltest Du in dem Fall tun.

§§ 368 , 371 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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