Anwaltskanzlei Schneider/Media Inkasso-Mahnkosten

10. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
simsbanane
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskanzlei Schneider/Media Inkasso-Mahnkosten

Hallo an alle,

Am 20.11.2011 bekam ich einen Brief von Media Inkasso, mit einer Forderung von 56,63 EUR, die, wie ich zugeben muss, auch gerechtfertigt war. Ohne vorherige Ankündigung erhielt ich dann am 02.12.2011 ein erneutes Schreiben. Diesmal allerdings von der Anwaltskanzlei Schneider.In diesem Schreiben sprach man dann auf einmal von einer Forderung von 84,93 EUR, ohne diese jedoch zu begründen. Eine Kostenaufstellung war nicht dabei.Daher habe ich beim Inkassobüro eine Forderungsaufstellung verlangt. Aus dieser ging hervor, dass das Schreiben vom Rechtsanwalt als eine Mahnung ausgelegt wurde, welche mich nun 27 Euro kosten soll.

Also habe ich mich kundig gemacht und ein Schreiben aufgesetzt, in dem steht, dass ich nicht bereit bin, diese Kosten zu tragen, da sie weit über den Mahnauslagen liegen und somit ungerechtfertigt sind.

Heute erhielt ich dann eine Antwort auf mein Schreiben. Darin wurde mir mitgeteilt, dass das zweite Schreiben, da es ja von der Anwaltskanzlei stammt, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet wird und ich die Kosten somit zu tragen habe.

Nun meine Frage:

Ist es rechtens, dass ich sowohl die Inkassokosten, als auch die Mahnkosten des Anwalts tragen muss?
Hätte mir das Inkassobüro nicht mitteilen müssen, dass die Forderung an die Anwaltskanzlei übergeben wird?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
KSM2002
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Halten kannst du das wie du willst, aber ICH würde nur die Haupforderung + angemessene Mahnkosten an den Ursprungsgläubiger zahlen und den Rest einfach ignorieren.
So würde ICH das machen ;)

Es wäre wohl das erste mal, dass ein Anwalt wg. Anwaltsgebühren und Inkassogebühren vor Gericht zieht ;)

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