Anwaltskanzelei bzgl. 1&1 Kontopfändung - Vergleichsangebot

6. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
echoplex
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwaltskanzelei bzgl. 1&1 Kontopfändung - Vergleichsangebot

Hallo Zusammen,

ich bräuchte mal euren Ratschlag. Ich erläutere den Sachverhalt so kurz es geht:
Ich hatte bei 1&1 eine Menge unbezahlter Rechnungen, was dazu führte das mein Konto bei der Sparkasse im August 2015 gepfändet wurde.
Da man über ein gepfändetes Konto nicht mehr selbst verfügen kann, musste der Bankangestellte die Gesamtforderung an 1&1 begleichen, bevor das Konto wieder freigegeben war.
Das taten wir dann zusammen, mit den Informationen die dem Berater vorlagen.
Stellt sich später herraus das die Gesamtforderung aber eigentlich 2 verschiedene Kundenkonten bei 1&1 abdecken sollte.
Das hat die Buchhaltung verschlampt und erst auf meine Nachfrage 2 Monate später, wurde das Missverständnis aufgedeckt und bei 1&1 intern das Geld aufgeteilt. Womit alles beglichen war und das Problem eigentlich aus der Welt.

Jetzt hängt mir aber noch die Anwaltskanzelei Hörnlein&Feyler hinterher die Geld haben wollen.
Wahrscheinlich für den Zeitraum zwischen Überweisung und Aufdeckung des Gesamtbetrages.
Das ganze ist auch schon beim Gericht. Trotzdem fragte man mich nach einer außergerichtlichen Einigung.
Ich erklärte das Missverständnis.
Nun bot man mir die Vergleichsbereitschaft an. Statt über 230€ "nur" noch 120€.
Soll ich darauf eingehen oder ablehnen?
Werden die vor Gericht gehen oder eher nicht und das ganze fallen lassen?

LG Danke

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du dir damals den entwerteten Titel aushändigen lassen? Beziehungsweise alle, die es da gab?

Zitat:
Wahrscheinlich für den Zeitraum zwischen Überweisung und Aufdeckung des Gesamtbetrages.

Interne Buchungsprobleme beim Gläubiger sind nicht dein Problem. Das hat der selbst zu verantworten und Nachschlag zu verlangen ist auch nicht drin.

Du musst exakt das bezahlen, was sich aus den Titeln ergibt, plus etwaige weitere Zinsen und die Gebühren der Pfändung als solches. Mehr nicht.

Zitat:
Das ganze ist auch schon beim Gericht.

Bedeutet was genau?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
echoplex
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du dir damals den entwerteten Titel aushändigen lassen? Beziehungsweise alle, die es da gab?

Nein leider nicht, was ich natürlich habe ist den Kontoauszug aus dem hervorgeht das die Gesamtforderung damals bezahlt wurde.


Zitat (von mepeisen):

Du musst exakt das bezahlen, was sich aus den Titeln ergibt, plus etwaige weitere Zinsen und die Gebühren der Pfändung als solches. Mehr nicht.

Heißt die Kosten für den Vollstreckungsbescheid muss ich nicht zahlen? Die machen das meiste der im Raum stehenden Summe aus

Zitat (von mepeisen):

Zitat:Das ganze ist auch schon beim Gericht.
Bedeutet was genau?

Das heißt das ich Post vom Gericht bekam mit einem Vollstreckungsbescheid, habe aber natürlich Widerspruch eingelegt.



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Heißt die Kosten für den Vollstreckungsbescheid muss ich nicht zahlen?

Doch, das, was im Titel ausgerechnet ist. Plus die weiteren Vollstreckungskosten.

Zitat:
Das heißt das ich Post vom Gericht bekam mit einem Vollstreckungsbescheid, habe aber natürlich Widerspruch eingelegt

Nun verstehe ich. Als erstes würde ich auf jeden Fall mal die bereits erledigten Titel fordern. Damit dir das Original zugeschickt wird. Sonst könnten die in zwanzig Jahren nochmal vollstrecken. Das willst du natürlich nicht.

Ob der nun neue Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid OK ist, kann ich dir nicht sagen. Das kommt drauf an, wie die Forderung begründet wird.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.729 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen