Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
365030
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Dafür und Dagegen » Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr

Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

2107 Aufrufe

Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr

Möchte mich gerne mit Betroffenen austauschen, die Mandanten
aus einer RA-Praxis (Schwerpunkt Miet- und Familienrecht)in 50676 Köln sind oder waren.

-----------------
""


von Cölln am 04.05.2012 13:03
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr
Zum einen ist ein Austausch auf Basis Ihrer Angaben nicht möglich, zum anderen stellt sich die Frage Ihres Problems. Ist es das, dass der Kollege unverschämterweise seine Beratung vergütet haben wollte, oder welches?

-----------------
""


von Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt am 06.05.2012 00:41
Status: Unsterblich (1186 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr
Das Erstgespräch steht auch im Interesse des Anwalts als Akquise.

Deshalb soll meines Erachtens Anwalts Erstgesprächsgebühr nicht entstehen, wenn der Anwalt ohne viel Mühe entscheiden kann, dass er das Mandat nicht übernehmen will oder die Sache aussichtlos ist.
Zudem stellt jede Fallsschilderung (Eerstgespräch) für den Anwalt auch eine kostenlose berufliche Erfahrungsbereicherung dar.

Es könnte sonst Erstgesprächsgebühr-Abzocke-Gefahr bestehen.


von icecycle am 21.05.2012 16:52
Status: Unsterblich (4612 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 79 User(n) bewertet)

>Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr
quote:
Deshalb soll meines Erachtens Anwalts Erstgesprächsgebühr nicht entstehen, wenn der Anwalt ohne viel Mühe entscheiden kann, dass er das Mandat nicht übernehmen will oder die Sache aussichtlos ist.

Nein, auch die Aussage "das ist aussichtslos" ist eine fachliche Beratung, für die selbstverständlich ein Vergütungsanspruch besteht - immerhin haftet der RA auch für die Korrektheit dieser Einschätzung.

Anders allenfalls, wenn man dem RA einen Erbfall schildert und er dann sagt "nein, ich mache nur Wettbewerbsrecht".

quote:
Zudem stellt jede Fallsschilderung (Eerstgespräch) für den Anwalt auch eine kostenlose berufliche Erfahrungsbereicherung dar.

Witzig, aber irrelevant. Das RVG ist insoweit doch eindeutig.

quote:
Es könnte sonst Erstgesprächsgebühr-Abzocke-Gefahr bestehen.

Theoretische Möglichkeiten begründen keine Abweichung vom Gesetz. Ein Zeuge kann auch lügen, soll das bedeuten, die Paragraphen der ZPO zum Zeugenbeweis sollte man auch besser ignorieren?

-----------------
""


von Khryztynna am 22.05.2012 10:14
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr
also der Beitrag von icecycle ist wirklich der Kracher. ich finde auch, dass meine Werkstatt mein Auto kostenlos reparieren sollte, denn das Schrauben an dem Auto bringt die Mechaniker in ihren Erfahrungen sicher weiter. *lol*




-----------------
"justice"


von justice005 am 23.05.2012 23:29
Status: Tao (9467 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr
"Deshalb soll meines Erachtens Anwalts Erstgesprächsgebühr nicht entstehen, wenn der Anwalt ohne viel Mühe entscheiden kann, dass er das Mandat nicht übernehmen will oder die Sache aussichtlos ist."

Dann wäre es für Anwälte ja wohl rentabler, jedes Mandat anzunehmen, unabhängig irgendwelcher Erfolgsaussichten, um wenigstens das Honorar für das Erstgespräch abzurechnen. So kann das auch nicht klappen....


-----------------
""


von hamburgerin01 am 24.05.2012 03:23
Status: Tao (11473 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 236 User(n) bewertet)

>Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr
Ich glaube kaum, dass ein Anwalt ohne viel Mühe entscheiden kann, was läuft. Denn leider kommen die Mandanten ja mit unsortierten Unterlagen, bestimmten Vorstellungen u.s.w. Das läuft doch nie schnell und ohne viel Mühe.

wirdwerden

-----------------
""


von wirdwerden am 24.05.2012 17:21
Status: Tao (10996 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 249 User(n) bewertet)

>Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr
Ich sehe die Sachlage ähnlich.

Durch ein Erstgespräch und durch die Sichtung eines Falles entsteht stellenweise erheblicher Aufwand. Nicht zuletzt aufgrund der häufigen Nachlässigkeit der Mandanten, wie wirdwerden bereits erwähnt hat.

Dem Anwalt entstehen Kosten, auch wenn er sich nur 10 Minuten mit dem Fall beschäftigt. Wieso sollte er seine Beratung also kostenlos anbieten?


Versuchen Sie diese Frage ehrlich zu beantworten und überlegen Sie sich, ob Sie auch kostenlos arbeiten würden.

-- Editiert Matthias Lehmann am 30.07.2012 15:06


von Matthias Lehmann am 30.07.2012 15:05
Status: Senior (126 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

Mehr zum Thema im Forum:

Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr  
123recht.net ist Rechtspartner von:

365030
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110086
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online