Anwaltliches Marketing

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Der Rechtsanwalt und seine Beziehung zum Mandanten

Zu unterscheiden ist die Beziehung zwischen Anwalt und privaten oder gewerblichen Mandanten sowie zwischen Beratungen oder prozessualen Vertretungen.

Der private Mandant erkennt in der Regel erst, dass er professionale Hilfe benötigt, wenn das Problem bereits aufgetreten ist. Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist es demnach nicht Probleme zu verhindern, sondern diese zu beseitigen. Der Mandatserteilung geht meist eine längere Vorgeschichte voraus und das Gemüt des Mandanten ist emotional bereits hoch belastet. In besonderem Maße gilt dies für alle Arten von Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei familienrechtlichen Problemen. In diesen Fällen ist der Rechtsanwalt nicht nur in seiner Funktion als rechtlicher Berater aktiv, sondern auch als psychologische Beihilfe und als Vertrauensperson.

Machen Dritte Forderungen gleich welcher Art gegen den potenziellen Mandanten geltend, fühlt dieser sich zunächst eingeschüchtert und überfordert. Im schlechtesten Fall gibt diese Person sofort nach, um sich nicht länger mit dem Problem beschäftigen zu müssen. Die sogenannten Abmahnanwälte handeln nach diesem Prinzip. Diese Gefahr kann mit den richtigen Marketingmaßnahmen gemildert werden. Der potenzielle Mandant muss bereits vor dem Auftreten des Problems über die wichtigsten Eigenschaften eines Rechtsanwalts, wie Verschwiegenheit, Kompetenz und Unabhängigkeit, informiert werden, um auch in einer Notsituation darauf vertrauen zu können.

Bei gewerblichen Mandaten liegt der Fokus in der Prävention von Rechtsproblemen oder in speziellen Leistungen, wie etwa der Forderungsbeitreibung. Je größer ein Unternehmen ist, desto weniger lässt es sich durch emotionale Effekte akquirieren.  Im Gegenzug ist es jedoch zugänglicher gegenüber informativer Werbung. [1]


[1] Anwaltsblatt, Heft 06-2010, 428

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