Anwaltliches Marketing 4

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Die Werbemaßnahmen deutscher Anwälte

Verwendete Werbemittel

Die deutsche Anwaltschaft ist den Umgang mit dem liberalen Werberecht noch nicht gewohnt und es herrscht eine große Unsicherheit über die Zulässigkeit und die Wirkung von Werbemitteln. Ältere Rechtsanwälte sehen Marketingmaßnahmen immer noch als etwas Negatives an, dass mit dem Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege unvereinbar ist. 

Eine Umfrage bezüglich der eingesetzten Werbemittel deutscher Anwälte ergab, dass die Gelben Seiten mit 69,9 % am häufigsten verwendet werden. Über einen Internetauftritt verfügen 63,9 % der Anwälte und 48 % entsenden Weihnachts- oder Geburtstagskarten.

Die eingesetzten Werbemittel unterscheiden sich stark nach der Größe der Kanzlei. Einzelkanzleien gebrauchen insgesamt weniger Kommunikationswege. Sie verwenden mit rund 66 % zumeist die Gelben Seiten, 45 % von ihnen versenden Weih-nachts- und Geburtstagskarten und 41 % benutzen kostenpflichtige Anwaltssuchdienste. Anzeigen in Wochenblättern verwenden noch 39 % der Einzelanwälte und 57 % von ihnen verfügen über eine Internetpräsenz. [1]

Wirkung der Werbemittel [1]

Um aus einzelnen Werbemitteln eine gut ausgewogene Kommunikationsstrategie zu entwickeln, sollte eine Vielzahl von verschiedenen Kommunikationsmitteln kombiniert werden.

In der deutschen Anwaltschaft kombinieren 35 % der Kanzleien bis zu 4 Werbemittel. 5 oder 6 Werbemittel werden von 25 % der Kanzleien verwendet und 41 % der Kanzleien verwenden  6 oder mehr Werbemittel.

Jedoch gilt dieses Verhältnis nicht für alle Kanzleien im gleichen Maße. Generell ist zu sagen, dass Kanzleien mit vielen gewerblichen Mandaten mehr Werbemittel verwenden als Generalisten.  Auch steigt der verwendete Kommunikationsmix mit der Größe und dem Spezialisierungsgrad der Kanzleien.   

Besonders hoch schätzen die Anwälte Werbemittel ein, bei denen sie persönlich die Werbebotschaft tragen. Als sehr effektiv werden Fachseminare und Vorträge für potenzielle Mandanten angesehen, obwohl diese, wie im letzten Kapitel dargestellt, von nur wenigen Rechtsanwälten auch genutzt werden. In ihrer Wirkung noch als hoch angesehen werden auch Pressemittleilungen, der Internetauftritt und juristische Artikel in Tageszeitungen. 

Interessant ist, dass die besonders häufig eingesetzten Werbemittel, wie die Gelben Seiten, Anzeigen in Wochen- oder Tageszeitungen, Weihnachts- und Geburtstagskarten und kostenpflichtige Anwaltssuchdienste, allesamt eher schlecht bewertet wurden.

Es lässt sich demnach festhalten, dass der persönliche Kontakt als sehr vielversprechend angesehen wird und dass viele Kanzleien nicht in der Lage sind diesen effizient in einer Werbebotschaft zu vermitteln.

Marketingbudget [2]

Über 90 % der deutschen Anwälte bestimmen für ihren Arbeitsalltag kein festes Marketingbudget. Dies bestätigt noch einmal die mangelhafte betriebswirtschaftliche Planung.

Verwendet werden Marketingbudgets öfter von größeren Kanzleien. Auch Kanzleien mit einem hohen Anteil von gewerblichen Mandanten verwenden öfter ein Marketingbudget. Während etwa 12 % der spezialisierten Anwälte ein Marketingbudget aufstellen, sind es bei den Generalisten nur noch 3 %.

28 % der Rechtsanwälte geben im Jahr weniger als 1.000 € für Werbemaßnahmen aus. Mit 48 % gibt der größte Teil der Anwälte zwischen 1.001 € und maximal 5.000 € aus. Ein Marketingbudget von mehr als 5.000 € verwenden lediglich 24 % der Anwälte.



[1] AnwBl 6 / 2010, Welche Werbemittel halten Anwälte für wirksam?, Soldan Institut, 429

[2] AnwBl 7 / 2010, Werbeausgaben und Werbecontrolling der Rechtsanwälte, Soldan Institut, 520



[1] AnwBl 5 / 2010, Welche Werbemittel nutzen Anwälte?, Soldan Institut, 355

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