Anwalt will nach 4 Jahren Geld?

26. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
MaxPayne
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt will nach 4 Jahren Geld?

Ich habe 2009 einen Anwalt gebeten für mich tätig zu werden. Ausser ein Telefonat worum es den gehen soll hat mich der Anwalt zu keinem Zeitpunkt kontaktiert oder über Schritte, wenn er denn welche eingeleitet hat informiert. Weder Schreiben oder sonstiges. Mein letztes Schreiben in der Sache ist 2009 an die Kanzlei gegangen um der Stand der Dinge zu erfragen und um endlich eine Antwort zu erbitten doch wieder keine Antwort. Ich habe dann diesen Anwalt nicht wieder kontaktiert.
Heute gute 5 Jahre später kommt eine Rechnung ins Haus und der Anwalt fordert mich auf eine Rechnbung zu begleichen da er von 2009 bis 2013 für mich in der Sache tätig war. Ist das so in Ordnung? Verstehe die Welt nicht mehr..

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist das so in Ordnung? Verstehe die Welt nicht mehr..
<hr size=1 noshade>



Ich im Moment auch nicht, ich habe gerade mal versucht, das nachzuvollziehen:

§ 8 I RVG :

"(1) Die Vergütung wird fällig , wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist."

OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - I-23 U 199/06

"... Die bloße faktische Beendigung des Mandats aufgrund einer Untätigkeit des Rechtsanwalts und des Auftraggebers vor Erreichung des Vertragszwecks genügt nicht für die rechtliche Beendigung des Vertragsverhältnisses. Hingegen ist der Auftrag des Anwalts erledigt und damit das Vertragsverhältnis beendet, wenn von dem Rechtsanwalt keine weiteren Handlungen in Erfüllung des Auftrages mehr zu erwarten sind, wobei es entscheidend darauf ankommt, ob der Anwalt selbst seinen Auftrag als erfüllt ansieht oder nicht (BGH Urt. v. 10.10.1978 – VI ZR 115/77 , NJW 1979, 264 ; BGH, Beschluss vom 23. 1. 1963 ..."


Das bedeutet, daß der Vergütungs-Anspruch noch nicht verjährt wäre. Nach § 199 BGB beginnt die Verjährung erst, wenn das Honorar fällig wird. Nach der o.g. BGH-Rspr. hat es der Anwalt in der Hand, wann er per Rechnung die Fälligkeit auslöst.

Das widerspricht zwar dem Bauchgefühl, aber es scheint so zu sein, daß der Anwalt grundsätzlich sein Honorar fordern kann. Auch nach 5 Jahren. Bliebe zu prüfen, ob die Rechnung inhaltlich korrekt ist.

Irgendwie unbefriedigend, vielleicht fällt ja sonst hier noch Jemandem eine Hintertür ein. Ich konnte keine finden, auch verwirkt ist der Anspruch wohl nicht.

Immerhin: Hättest du das Mandat 2009 formell gekündigt, hättest du schon damals die Rechnung bekommen, da bin ich ganz sicher.

-- Editiert asap am 26.09.2013 20:59

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)


Die Verjährungsfrist beträgt auch bei Anwaltskosten 3 Jahre zum Jahresende. Die 3-Jahres-Frist beginnt aber erst mit dem Ende des Mandats.
Wenn das Mandat vor dem 1.1.2010 beendet gewesen wäre, dann wäre jetzt Verjährung eingetreten.
Wenn das Mandat nach dem 1.1.2010 noch weitergelaufen ist (z.B. weil es keiner gekündigt hat) dann ist noch keine Verjährung eingetreten.

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#3
 Von 
MaxPayne
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber das kann doch nicht der WQeg sein, dass der Anwalt nicht wirklich tätig wird. Mir keinerlei Unterlagen oder Infos in den letzten Jahren zukommen. Das ich auf meine Nachrichten keine Antworten erhalten und dann mal kurz nach 4 Jahren einen Rechnung ins Haus flattert und ich bis heute nicht einmal über den Stand der Dinge informiert werde.

Sehe ich da jetzt etwas falsch???

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)


Anscheinend ist der Anwalt ja der Meinung, dass er tätig geworden ist. Sonst würde er keine Rechnung schicken.

Wenn er nicht tätig war, dann kann er auch keine Rechnung schreiben. Das Problem ist, dass "tätig sein" bei einem Anwalt schon recht früh beginnt.

Stell dir vor, du schilderst einem Anwalt einen Fall und bittest ihn um eine Meinung. Der Anwalt hört sich das an und sagt am Ende nur "Vergessen Sie es". Dann ist schon eine Rechnung fällig.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Für diese Auskünfte hätte also wieder ein RA für ein Honorar beauftragt werden müssen, damit Du vor dem hier erfolgten und erfolgenden unqualifizierten Rechtsrat geschützt wirst. Egal ob die Antwort eines Anwalts die gleiche ist oder er Dir Schwachsinn erzählt und Klagen will um Kasse zu machen. Hier erhältst Du eine unqualifizierte Antwort und von dem Anwalt grundsätzlich stets eine qualifizierte Antwort. <hr size=1 noshade>


Was will uns dimbi123 damit sagen?

- Dass alle Beitragschreiber hier unqualifiziert sind?
- Dass Anwälte schlecht beraten, um durch sinnlose Prozese Geld zu verdienen?
- Dass Antworten von Anwälten immer besser sind?
- Dass hier unerlaubte Rechtsdienstleistungen erbracht werden?

quote:<hr size=1 noshade>(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. <hr size=1 noshade>


Hier wird weder in einer konkreten, fremden Angelegenheit Tätigkeit entfaltet, noch wird hier ein Einzelfall rechtlich geprüft.
Hier werden vielmehr allgemeine Fragen, die auch nicht nur den Einzelfall betreffen sondern für die Allgemeinheit interessant sind von der Allgemeinheit der Forenmitglieder beantwortet, wie z.B. wann eine Anwaltsrechnung verjährt und wann die Verjährungsfrist beginnt.



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"---
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MaxPayne
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@dimbi123

ich glaube Du hast meinen Beitrag nicht wirklich oder richtig gelesen.

Es geht hier nicht darum das ein Anwalt eine Forderung hat und ich jetzt mal schnell Hilfe hilfe rufe.

Es geht darum das ich diesen Anwalt wie oben schon geschrieben weder Telefonisch noch schriftlich erreicht habe. Weder hat er mich auf meine bitten Telefonisch noch schriftlich kontaktiert.
Mehr als Ihn fast ein Jahr lang anzurufen oder anzuschreiben kann ich wohl nicht machen. Mein letztes Schreiben wo ich um den Stand der Dinge gebeten habe und auch fragte ob er alle nötigen Unterlagen erhalten hat blieben wie alles andere unbeantwortet. Erst dann habe ich es aufgegeben und Ihn nicht mehr kontaktiert.

Du kannst mir daher also nicht erzählen das der Mandant nun alles falsch gemacht hat.


Gruß Max

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-- Editiert MaxPayne am 30.09.2013 14:05

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