Anwalt wechseln geplante Scheidung

18. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.07.2020 22:49:02
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt wechseln geplante Scheidung

Hi,

bin seid einiger Zeit in Trennung und habe bei einem Anwalt mehrere Beratungsgespräche gehabt. Habe dafür etwa 160€ gezahlt. Er hatte ein oder zwei Briefe geschrieben. Heute hatte ich einen Termin. Es ist noch keine Scheidung beantragt. Kann ich den Anwalt ohne Probleme wechseln? Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich in dem Fall rechnen? Muss ich ihm eine Kündigung schicken? Im Grunde ist bis jetzt ausser Beratung noch nicht viel passiert. Oder kann es sein das er wegen der bald kommenden Scheidung theoretisch irgendwelche Ansprüche hat?

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Kann ich den Anwalt ohne Probleme wechseln?


Das kannst du jederzeit (außer vielleicht 5 Minuten vor einem Gerichtstermin, das wird der Richter wohl nicht so gerne sehen).

Zitat:
Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich in dem Fall rechnen?


Bisher ist der erste RA ja "nur" außergerichtlich tätig geworden. Wenn du einen neuen Anwalt mandatierst, will der natürlich auch bezahlt werden, dem kannst du schlecht sagen "diese Gebühr hier ist aber schon bei Ihrem Vorgänger angefallen".
Wenn du eine RSV hast, bezahlt die jede anfallende Gebühr nur einmal; was also doppelt anfallen würde, müßtest du zahlen.

Zitat:
Muss ich ihm eine Kündigung schicken?


Wäre - je nach abgeschlossenem Mandatsvertrag - sinnvoll. Und natürlich der Gegenseite den neuen Anwalt mitteilen.

Zitat:
Oder kann es sein das er wegen der bald kommenden Scheidung theoretisch irgendwelche Ansprüche hat?


Was bisher angefallen ist, muß bezahlt werden. Gebühren, die noch gar nicht angefallen sind (z.B. in deinem Fall welche für das gerichtliche Verfahren), kann er natürlich nicht berechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Die Frage ist wieso der Anwalt so handelt ?
Liegt ein Informationsdefizit vor ?

Ein Anwalt hat eine Informationsbeschaffubgspflicht das ergibt sich aus dem Anwaltsvertrag und den Allgeneinen Grundsätzen und Pflichten des Anwalt in der Brao

Analog ergibt sich das auch aus § 139 ZPO

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Malone:

Zitat:
bin seid einiger Zeit in Trennung


Nämlilch wie lange?

Zitat:
Es ist noch keine Scheidung beantragt.


Und Du hast ihm diesbezüglich einen klaren Auftrag erteilt? Wie hat er begründet, dass er den Scheidungsantrag nocht nicht eingereicht hat? Oder hast Du gar nicht danach gefragt?

Wenn Du den Anwalt wechseln willst, musst Du dem bisherigen Anwalt das Mandat entziehen. Und das möglichst schnell, bevor weitere Kosten entstehen. Sinnvollerweise solltest Du das schriftlich mit nachweisbarer Zustellung, also per Einschreiben, oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung, machen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Ein Anwaltswechsel ist problemlos möglich; die Mandatskündigung sollte zügig und nachweisbar erfolgen.

Der Anwalt kann die bisherigen Tätigkeiten abrechnen. Allerdings verstehe ich Ihre Aussage : "Im Grunde ist bis jetzt ausser Beratung noch nicht viel passiert", nicht, wenn Sie gleichzeitig ausführen: "Er hatte ein oder zwei Briefe geschrieben".

Sollten es Briefe an Dritte sein, wäre es nicht mehr die reine Beratung, sondern eine außergerichtliche Tätigkeit, die natürlich zu bezahlen ist.

Der neu beauftragte Anwalt wird, wenn er nicht nur ausschließlich im Verfahren tätig wird, diese außergerichtlichen Gebühren ebenfalls verlangen können, so dass Sie also teilweise doppelt (alter und neuer Anwalt) zahlen müssen.


Die Höhe der Kosten richten sich also nach der genauen Tätigkeit (auch den Briefen) und dem Gegenstandswert bei einer Scheidung. Gibt es keine Vergütungsvereinbarung, greift dann der gesetztliche Gebührentatbestand nach dem RVG.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

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