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Anwalt verweigert die Auskunft

vom LG gab es einen Beweisbeschluss, dass unter anderem auch 2Zeugen der Gegenseite befragt werden sollten.
Es ging um Bedrohung und Rückzahlung einer großen Summe.

Bei der mündlichen Verhandlung wurden diese Zeugen nicht vorgelesen und auch nicht als nicht anwesend geführt.

Bei meiner Nachfrage sagte mein Anwalt später.

Dabei ist es geblieben. Ich habe mehrfach bei Ihm nachgefragt.
Er gibt mir hierüber keine Auskunft.
Es muss doch auch Schriftverkehr stattgefunden haben.
Auch hierauf antwortet mein Anwalt nicht.

Diese Zeugen hätten bei einer Bestätigung des gegnerischen Vortrages, nachweislich eine falsche Aussage gemacht.
Was kann ich hier unternehmen um eine Auskunft oder den Schriftverkehr zu bekommen?


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von Mstier am 05.07.2011 12:36
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>Anwalt verweigert die Auskunft
Was hat dein Anwalt gesagt?
Das es dabei geblieben ist?
Das kann doch ganz einfach so gewesen sein.
Dann hätte er dir alles gesagt, was es zu sagen gab.
Wenn du nochmals genaue Informationen zu einem Schriftverkerh mit den Zeugne möchtest, sprich deinen Anwalt nochmals explizit darauf an.
Sollte er dich nicht zufriedenstellend informieren können und du das Gefühl bekommen, nicht richtig aufgehoben zu sein, suchst du dir einen neuen Anwalt.

quote:
Diese Zeugen hätten bei einer Bestätigung des gegnerischen Vortrages, nachweislich eine falsche Aussage gemacht.

Wenn du davon sprichst, dass die Aussagen nachweislich falsch wären, hast du doch bestimmt auch Beweise, die die gegnerische Schilderung als falsch beweisen, oder?


von Nick_19 am 05.07.2011 17:16
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>Anwalt verweigert die Auskunft
richtig,aber diese Beweise legt mein Anwalt dem Landgericht nicht vor und das seit 4 Monaten. 5 mal habe ich Ihn angeschrieben. Er hat immer wieder eine neue Ausrede. Falsch verstanden; keine Zeit wegen anderer Termine, dann Krankheit usw.
Er hat mich sogar nachweislich und wissentlich falsch informiert.Außerdem behält Schriftstücke zurück.

Einfach einen neuen Anwalt nehmen? Er hat bereits über 7.000,00 Euro kassiert.

Die Anwaltskammer hat mir nach einer Beschwerde geschrieben, dass eine Entscheidung zur Rüge bis zu 4 Monaten dauern kann.
Bis dahin hat mein Anwalt mich mit seiner Verfahrensweise ruiniert.



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von Mstier am 05.07.2011 17:39
Status: Stift (39 Beiträge)
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>Anwalt verweigert die Auskunft
Nicht immer ist die Einschätzung des Mandanten, was der RA alles vortragen und vorlegen muss, damit er den Prozess gewinnt, zutreffend.

Für mich stellt sich hier auch die Frage, warum der RA Beweise dafür, dass eine Zeugenaussage falsch ist, vorlegen soll, wenn die Zeugenaussage noch gar nicht stattgefunden hat. Hier wäre es interessant zu erfahren, warum die Zeugen nicht vernommen wurden. Wenn sie bereits in einem Beweisbeschluss aufgeführt waren und das Gericht dann in der mündlichen Verhandlung, in der die Vernehmung eigentlich hätte stattfinden sollen, rein gar nichts zum Nichterscheinen der Zeugen äußert, kann ich mir an und für sich fast nur vorstellen, dass die Gegenpartei den Zeugenvorschuss nicht eingezahlt hat und dann die Zeugen wieder abgeladen wurden.


von Eidechse am 06.07.2011 14:51
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>Anwalt verweigert die Auskunft
Mein RA soll Beweise vorlegen,dass die Gegenseite wissentlich 4xfalsch vorgetragen hat. Eine maniepulierte Auszahlungsliste ( die originale Liste habe ich ihm übergeben)und eben diese beiden nicht aufgeführten Zeugen. Mit diesen wäre sofort ein versuchter Prozessbetrug bewiesen worden. Die Beweise einer nachweislichen Falschaussage eines 3 Zeugen legt er auch nicht dem LG vor.
Das geht jetzt schon 4 Monate so.
Insgesamt waren 7 Zeugen geladen. Also muss der Vorschuss auch geleistet worden sein.
Diese 2 beiden sollen bezeugen, dass ich die Gegenseite bedroht haben soll und somit eine Auszahlung von unberechtigten
Rechnungen in Höhe von 100.000,00 Euro erreicht habe.
Diese Bedrohung kann aus zeitlichen Gründen nicht stattgefunden haben
Ich vermute deshalb, dass mein Anwalt mir wieder Schriftsätze vorenthält, indem er einer Ausladung der Zeugen zugestimmt hat.
Mit Nennung dieser beiden Zeugen wurde bei der Staatsanwalschaft auch noch Strafanzeige gegen mich erstattet und nach Vorlage meiner Beweise die Ermittlungen sofor wieder eingestellt.




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von Mstier am 06.07.2011 17:09
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>Anwalt verweigert die Auskunft
quote:
Eine maniepulierte Auszahlungsliste ( die originale Liste habe ich ihm übergeben)und eben diese beiden nicht aufgeführten Zeugen.

Was sol dieser Satz aussagen?
Und wird die Klärung, welche der beiden listen nun gefälscht und welche original ist, nicht irgendwie auch Bestandteil des Verfahrens sein?

quote:
Die Beweise einer nachweislichen Falschaussage eines 3 Zeugen legt er auch nicht dem LG vor.

Eventuell hält er diese Beweise für nicht aussagekräftig genug?
Und solange kien zeuge ausgesagt hat, hat auch keiner falsch ausgesagt.

quote:
Diese 2 beiden sollen bezeugen, dass ich die Gegenseite bedroht haben soll und somit eine Auszahlung von unberechtigten
Rechnungen in Höhe von 100.000,00 Euro erreicht habe.

Dann ist es wohl auch keineswegs zu deinem nachteil, wenn diese Zeugen garnicht aussagen.

quote:
Diese Bedrohung kann aus zeitlichen Gründen nicht stattgefunden haben

Das kannst du ja bei geeigneter Gelegenheit immernoch bewiesen.
Aber wenn man doch Beweise hat, die die ganze gegnerische Schilderung entkräften, warum wartet man dann noch auf gegnerische Zeugen, nur um diese der Falschaussage überführen zu können?


Meiner Einschätzung nach solltest du deinen Anwalt zunächst einfach machen lassen.
4 Monate vor dem LG sind keine ungewöhnlich lange Dauer.
Auch habe ich den Eindruck, dass du selber einen etwas falschen Eindruck von dem Verfahren hast.



von Nick_19 am 06.07.2011 17:23
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>Anwalt verweigert die Auskunft
die Sache hat sich erledigt.
Heute bekam ich ein Schreiben von meinem Anwalt.

"hiermit kündige ich sämtliche zwischen uns bestehende Mandate aus wichtigem Grunde zu sofort."

Keine weitere Erklärung.



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von Mstier am 07.07.2011 15:12
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>Anwalt verweigert die Auskunft
Und das wundert dich bei Aussagen wie "Ich vermute deshalb, dass mein Anwalt mir wieder Schriftsätze vorenthält, indem er einer Ausladung der Zeugen zugestimmt hat "? Nicht wirklich, oder?
Das Vertrauensverhältnis dürfte ja hinüber sein und mit einem, pardon, abgedrehten Mandanten schlägt sich auch keiner gerne herum.

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von Snoop Pooper Scoop am 08.07.2011 13:39
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