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Diese Zeugen hätten bei einer Bestätigung des gegnerischen Vortrages, nachweislich eine falsche Aussage gemacht.
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Eine maniepulierte Auszahlungsliste ( die originale Liste habe ich ihm übergeben)und eben diese beiden nicht aufgeführten Zeugen.
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Die Beweise einer nachweislichen Falschaussage eines 3 Zeugen legt er auch nicht dem LG vor.
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Diese 2 beiden sollen bezeugen, dass ich die Gegenseite bedroht haben soll und somit eine Auszahlung von unberechtigten
Rechnungen in Höhe von 100.000,00 Euro erreicht habe.
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Diese Bedrohung kann aus zeitlichen Gründen nicht stattgefunden haben
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