Anwalt verstorben

23. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Care60
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 48x hilfreich)
Anwalt verstorben

Hallo, ich habe folgende Fragen:
Wie wird weiterverfahren, wenn der Anwalt verstorben ist? Kann man sich einen neuen Anwalt suchen oder ist man bei laufendem Verfahren, an dem von der Anwaltskammer festgelegten Anwalt gebunden ?
Wie wäre die Vorgehensweise bei eventuellem Wechsel des Fachanwaltes, wenn man Rechtsschutzversichert ist?
Fallen dann bei Übernahme des Falles extra Anwaltsgebühren an, welche nicht über die RSV abrechenbar sind?

Vielen Dank im Vorraus



-- Editier von Care60 am 23.10.2015 00:53

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
dem von der Anwaltskammer festgelegten Anwalt


? Außerhalb der Pflichtverteidigung sucht man sich doch immer seinen Anwalt selbst aus.

Zitat:
Fallen dann bei Übernahme des Falles extra Anwaltsgebühren an


Ja, wie bei jedem Anwaltswechsel.

Zitat:
welche nicht über die RSV abrechenbar sind?


Sollte man die RSV fragen. Kann sein, daß die für solche Extremfälle Regelungen haben.
Kann auch sein, daß darauf sogar ein vertraglicher Anspruch besteht, weil man den Anwaltswechsel nicht selbst vorgenommen oder veranlaßt hat.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Care60
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 48x hilfreich)

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Die RSV wird wahrscheinlich an den Abwickler verweisen, weil der bereits abgerechnete Gebühren nicht nochmal erheben darf.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Care60
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 48x hilfreich)

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Das wäre nicht so gut, da leider dieser Anwalt nicht für meinem Fall spezialisiert und nicht der richtige Fachanwalt wäre.

Nach welchen Kriterien wird der Abwickler ausgewählt bzw. was bedeutet Abwickler?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Abwickler ist derjenige, der die laufenden Akten des verstorbenen Kollegen "abwickelt", also erledigt. Bestimmt wird der von der Kammer. Die Kriterien sind mir nicht bekannt, meist dürfte es aber hauptsächlich Freiwilligkeit sein, da die meisten Kollegen sich darum nicht gerade reißen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Care60
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 48x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich hatte inzwischen gelesen, dass die Abwicklung nur für ein Jahr bestimmt ist Oder habe ich das falsch verstanden?

Was passiert danach?

Die Rechtsschutzversicherung wird die Mehrkosten nicht übernehmen, bei einem Anwaltswechsel. Sie beruft sich auf den Abwickler, der ja jetzt zuständig wäre. Egal, ob geeignet oder nicht. Das verstehe ich zwar nicht, da ja auch gute Erfolgsaussichten bestehen sollten.

Dann hätte ich noch eine Frage. Falls ich doch einen anderen Fachanwalt wähle, kämen noch Mehrkosten, durch den Wechsel auf mich zu. Was genau versteht man unter Mehrkosten?

Wie wäre bei einem evtl. Wechsel am Besten vorzugehen?

Im Moment mache ich mir ziemlich große Sorgen, wie ich jetzt handeln soll. Ich vermute, dass es bald zu einer Verhandlung kommen wird.

Vielen Dank im Vorraus

0x Hilfreiche Antwort

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