Anwalt versäumt Prozesskostenhilfe

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Leni1406
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)
Anwalt versäumt Prozesskostenhilfe

Hallo,

ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich mich verhalten soll.
Kurzer Hintergrund: Gegen mich (und weitere Mitbewohner) wurde im Januar 2013 Klage wegen Herausgabe einer Mietsache erhoben. Daraufhin bin ich zum Mieterschutzbund, um mein Problem zu schildern und der dortige Anwalt hat sich meiner direkt angenommen. Er meinte, "ich bräuchte einen Anwalt und er übernimmt das dann mal." Meine Mitbewohner ließen sich von einem anderen Anwalt vertreten.
Zum Beginn des Verfahrens war ich nochmal persönlich bei meinem Anwalt, um ihm den Vorfall aus meiner Sicht genaustens zu schildern. Dabei habe ich auch erwähnt, dass ich im Dezember 2012/Januar 2013 mein Referendariat (Lehramt) abschließe und ab September wieder studieren gehe. Er hat das sogar kommentiert.
Zum Prozess meinte er auf meine Nachfragen und Sorgen, dass ich mir keine Sorgen machen brauche, wir würden das gewinnen, ich habe mich richtig verhalten. Nach mehrmaligem Nachfragen, weil mich diese Aussage nicht beruhigte, bat er mich zu gehen.
Im Laufe des Verfahrens wurde ich über Briefe auf dem neusten Stand gehalten. Wir hatten mehrmals telefonisch Kontakt. Insgesamt sind im Laufe eines Jahres 2 Rechnungen eingetroffen, auf die ich mich jedes Mal telefonisch meldete. Ich sprach immer mit der Sekretärin und wurde nicht durchgestellt. Ich habe ihr erklärt, dass ich studiere und diese Rechnungen nicht zahlen könne. Sie hat mir Ratenzahlung angeboten und gesagt, nach Prozessende bekäme ich das Geld wieder zurück. Ich habe mehrmals nachgefragt, weil ich mich darauf nicht verlassen wollte. Zum Anwalt hat sie mich nicht durchgestellt.

Nun ist der Prozess abgeschlossen, ich trage eine Teilschuld und soll für die Gerichtskosten und Anwaltskosten natürlich aufkommen. Mittlerweile habe ich von meinen Mitbewohnern erfahren, dass sie noch keinen Cent bezahlt haben, weil ihr Anwalt Prozesskostenhilfe beantragt habe.
Bis dato wusste ich leider nicht, dass es sowas gibt!
Ich habe daraufhin meinen Anwalt angerufen und gefragt, wieso er das nicht beantragt hat und er meinte, er wusste von meiner Situation nichts??!!
Er meinte dann er wartet dann noch ein Jahr und würde mir die Rechnung erneut schicken.

Und vor einer Woche kam nun vom Landgericht ein Kostenfestsetzungsantrag. Gegen den Antrag kann ich Widerspruch einlegen mit dem Risiko, dass mein Anwalt die Kosten gegen mich einklagt und diese noch höher werden.
Seit einer Woche versuche ich nun wieder meinen Anwalt zu erreichen, und werde ständig vertröstet. Auf Emails antwortet er sowieso nicht. Nachdem jetzt meine Mutter schon versucht hat mit ihm zu sprechen, wird von der Sekretärin jetzt behauptet, ich hätte mich ja nie gemeldet.

Ist es so, dass mein Anwalt verpflichtet ist, mich über PKH aufzuklären? Auch die Aussage "er hätte von meiner Situation nichts gewusst" wäre demnach hinfällig. Hat er das zu entscheiden, ob ich PKH bekommen würde oder nicht? Wie kann es sein, dass er mich nicht aufklärt? Da ich in der gleichen Situation wie meine Mitbewohner bin (Student), hätte ich PKH wohl auch ziemlich sicher bekommen!
Soll ich Widerspruch gegen den Kostenfestsetzungsantrag einlegen?
Wie soll ich mich überhaupt verhalten? Wenn ich absoluter Laie bin und von PKH nichts weiß, ist es meine Aufgabe und mein Versäumnis meinen Anwalt auf PKH hinzuweisen? Ich habe schon über 700 EUR gezahlt, die ich gerne wieder hätte und die die PKH ja auch gezahlt hätte.

In meinen Augen hat mein Anwalt versäumt PKH zu beantragen, kann ich ihm das vorwerfen und bin ich im Recht, oder hätte von mir mehr kommen müssen?

Ich hoffe ihr habt hilfreiche Antworten. Ich danke im voraus.

LG


-----------------
""

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Seit einer Woche versuche ich nun wieder meinen Anwalt zu erreichen, und werde ständig vertröstet. Auf Emails antwortet er sowieso nicht. Nachdem jetzt meine Mutter schon versucht hat mit ihm zu sprechen, wird von der Sekretärin jetzt behauptet, ich hätte mich ja nie gemeldet.

Und was wollen Sie jetzt von dem Mann? Beschimpfen, vollheulen, kritisieren, oder was? Was er von Ihnen möchte, ist ganz klar: Honorar. Wenn Sie das nicht zahlen wollen, müssen Sie ihm das nicht mitteilen. Sie machen es einfach nicht. Im Prozess gegen SIe lassen Sie sich dann von einem anderen Anwalt vertreten, wird nicht billiger. Oder aber Sie haben recht und die Forderungen sind unberechtigt. Dann müssen Sie aber auch nicht mit ihm darüber diskutieren.
Er will offenbar nicht mit Ihnen sprechen, Sie haben auch keinen wirklichen Grund dafür.

Überraschend sollte das Ergebnis nicht sein, Ein Verlieren vor Gericht ist bekanntlich immer möglich. Sie können den Anwalt nicht in Haftung nehmen, weil der bessere Aussichten prophezeit hat.
Die Möglichkeit mit der PKH war Ihnen selber doch auch bekannt und Sie haben dennoch nichts dahingehend unternommen. Außerdem sit nicht gesagt, dass Sie diese auch bekommen hätten. Was haben Sie denn zwischen Januar und Oktober für ein Einkommen erzielt? Da darf man wohl nach fertigem Lehramtsreferendariat ein vernünftiges Gehalt unterstellen, jedenfalls durfte der Anwalt doch davon ausgehen, oder?
Übrigens muss man auch PKH zurückzahlen, mitunter den gesamten Betrag.

Sie können sich, wie gesagt, jetzt lange darüber streiten. Das Ergebnis kann man, wie schon im ersten Verfahren, nicht zu 100% voraussagen. Vor allem kann Ihnen niemand hier Versprechungen machen.

Nur der Tipp:
Dieses Mal dann rechtzeitig an PKH denken.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leni1406
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Und was wollen Sie jetzt von dem Mann? Beschimpfen, vollheulen, kritisieren, oder was?

Was sollen diese frechen Unterstellungen? Ich habe um eine Antwort zu einer ganz anderen Frage gebeten. Ich möchte mit ihm klären, wie wir weiter vorgehen, und wenn es Ratenzahlung ist. Das er Honorar möchte und für seine Arbeit bekommen soll ist mir klar. Nur haben ich ihm mehrmals zu verstehen gegeben, dass ich ihn nicht bezahlen kann. So und nun stehen wir eben vor dem Problem.

quote:
Überraschend sollte das Ergebnis nicht sein, Ein Verlieren vor Gericht ist bekanntlich immer möglich. Sie können den Anwalt nicht in Haftung nehmen, weil der bessere Aussichten prophezeit hat.

Das ist auch nicht meine Absicht?!! Ich wollte Ihnen lediglich die Information zukommen lassen, dass ich mich auf diese Aussage nicht verlassen wollte, er aber offensichtlich "überhoren" wollte, dass ich mir Sorgen mache, wenn ich eine größere Summe bei Verlieren bezahlen soll.
Desweiteren habe ich nicht behauptet, dass ich PKH bekommen hätte. Mein Anwalt ist aber davon ausgegangen, dass ich keine bekommen hätte. Ich habe jetzt im Internet schon mehrmals gelesen, dass es aber auch nicht die Aufgabe des Anwalts ist, das zu beurteilen.

quote:
Die Möglichkeit mit der PKH war Ihnen selber doch auch bekannt und Sie haben dennoch nichts dahingehend unternommen.

Eben nicht. Genau das ist der Punkt. Ich wiederhole mich gern. Ich wusste bis dato eben nicht, dass es sowas wie PKH gibt. Das habe ich erst nach Prozessende erfahren. Ich habe kein Jura studiert und davon keine Ahnung. Mein Anwalt aber schon, sollte man meinen. Und deshalb nochmals meine Frage. Sollte es nicht seine Pflicht und Aufgabe sein, mich dahingehend aufzuklären?

quote:
Was haben Sie denn zwischen Januar und Oktober für ein Einkommen erzielt? Da darf man wohl nach fertigem Lehramtsreferendariat ein vernünftiges Gehalt unterstellen, jedenfalls durfte der Anwalt doch davon ausgehen, oder?

Von Januar bis Oktober hatte ich einen Minijob, um den Zeitraum bis zum erneuten Studium zu überbrücken. "Davon ausgehen" ist nicht wissen?! Er war über meine Lebenssituation seit Ende Januar informiert. Seine Sekretärin sogar mehrmals, dass ich Zahlungsprobleme habe.

Vielen Dank für den Versuch, Sie haben mir nicht wirklich weitergeholfen.
Ich wollte wissen, in wie weit ein Anwalt verpflichtet ist, PKH in Betracht zu ziehen. Gesetzlich oder reines Gutdünken?



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ich wollte wissen, in wie weit ein Anwalt verpflichtet ist, PKH in Betracht zu ziehen. Gesetzlich oder reines Gutdünken? <hr size=1 noshade>


Nach §16 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) ist ein Anwalt verpflichtet, auf PKH hinzuweisen, wenn(!) er begründeten Anlass dazu hat.

http://rak-muenchen.de/berufsrecht/pkhberatungshilfe/

Das Problem ist, dass die Anwaltsrechnung nicht allein schon deshalb hinfällig wird, wenn der Anwalt den Hinweis weglässt.
Dem Mandanten steht "nur" ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Anwalt zu.
Dieser Schadensersatzanspruch des Mandanten kann natürlich mit der Rechnung des Anwalts aufgerechnet werden.

Die spannende Frage ist, wie hoch der Schadensersatzanspruch des Mandanten ist. Dazu müsste man wissen, wie viel der Mandant am Ende hätte bezahlen müssen, wenn PKH tatsächlich beantragt und gewährt worden wäre.
Je nach Konstellation kann es sein, dass der Schadensersatzanspruch des Mandanten genau so hoch ist, wie die Rechnung des Anwalts - dann müsste der Mandant unterm Strich gar nichts zahlen. Das wäre der Fall, wenn PKH ratenfrei gewährt worden wäre.
Wie Hafenlärm richtigerweise anmerkte, gibt es Konstellationen, wo PKH teilweise oder ganz zurückgezahlt werden muss. Bei Mandanten, die jetzt zwar im Studium sind, in Bälde aber einen gut bezahlten Job haben werden, ist eine Rückzahlungsverpflichtung nach Berufsaufnahme nicht ganz fernliegend.
Wenn man PKH zwar bekommen hätte, diese aber später ohnehin zurückzahlen müsste, dann ist der Schadensersatzanspruch des Mandanten gering (im Prinzip nur der Zinsverlust), weil man dann durch die PKH unterm Strich wenig bis gar nichts gespart hätte.

Also nicht einfach ...

Außerdem (was gerne vergessen wird): PKH deckt immer nur die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten ab.
Verliert man ganz oder zum Teil, dann hat man ja noch die Anwaltskosten des Gegeners an der Backe (mindestens anteilig). Die muss man immer aus eigener Tasche bezahlen, auch bei PKH.
Insofern wird sich das hier Mittlerweile habe ich von meinen Mitbewohnern erfahren, dass sie noch keinen Cent bezahlt haben, weil ihr Anwalt Prozesskostenhilfe beantragt habe wohl noch ändern.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leni1406
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Also wenn ich das richtig verstehe, hätte er mich darauf hinweisen müssen.

Mein Problem ist, dass der Anwalt die Sachlage kennt, und eben genau damit argumentiert, "dass er von meiner Situation nichts gewusst hätte". Gerade weil ich aber weiß, dass das eine Lüge ist, bin ich bei dieser Aussage stutzig geworden und habe Nachforschungen gestellt. Es wird für mich leider nur nicht ganz klar, wie man den begründeten Anlass definiert, Zum einen ging es um den Einzug in eine Studenten-WG. Sollte das nicht schon Anlass sein? Und für mich noch ein weiterer Anlass, dass ich Hilfe beim Mieterschutzbund gesucht habe. Ganz abgesehen von den mündlichen Hinweisen und meiner ausführlichen Erzählung, was ich gemacht habe und was ich in Zukunft machen will.Wie viel Anlass hätte ich ihm denn noch geben können? Ich habe natürlich (leider) nicht schriftlich festgehalten, dass ich ihm gesagt habe, dass ich NICHT als Lehrerin oder in einem anderen festangestellen Verhältnis arbeite. Genausowenig habe ich schriftlich, dass ich seiner Sekretärin mehrmals mitteilte, dass ich bei höheren Rechnungen Zahlungsprobleme bekomme.
Eine wichtige Frage die sich mir noch stellt. Bin ich in der Pflicht zu Beweisen, dass ich ihm Anlässe gegeben habe oder muss er beweisen, dass ich ihm nicht genügend Anlässe gab?

Wie mache ich denn meine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anwalt geltend? Indem ich mir einen neuen Anwalt suche und ihn anzeige?
Momentan liegt der Kostenfestsetzungsbescheid vor. Gegen den kann ich Einspruch erheben. Soll ich das tun, oder hat das dann mit den Schadensersatzansprüchen nichts zu tun.

An wen wende ich mich in dieser Situation am besten?

Und nochmal, es geht mir nicht darum, dass ich den Mann für seine Arbeit nicht bezahlen möchte. Ich KANN ihn nicht bezahlen, weil ich das Geld schlichtweg nicht habe. Und seine Pflicht wäre gewesen, da er der Rechtsberater ist und ich Laie, mich auf PKH hinzuweisen. Hat er nicht gemacht, trotz mehrerer Anlässe, meiner Meinung nach, und deshalb ist er, meiner Meinung nach, auch nicht ganz unverschuldet, dass ich ihm sein Geld, das ihm für seine Arbeit sicher zusteht, nicht geben kann. Und wenn und falls ich PKH zurückzahlen hätte müssen, steht für mich auch außer Betracht. Wenn ich das Geld in absehbarer Zeit gehabt hätte, würde ich nicht diesen Aufstand machen. Es geht darum, dass ich das Geld momentan nicht habe und in absehbarer Zeit auch nicht, aber die Anwaltskosten JETZT bezahlen soll?!

-- Editiert Leni1406 am 10.03.2015 12:57

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

quote:
Zum einen ging es um den Einzug in eine Studenten-WG. Sollte das nicht schon Anlass sein?


Studenten sind - entgegen dem Klischee - nicht notorisch pleite. Somit ist das allein kein begründeter Verdacht, man könne sich den Anwalt nicht leisten und sei auf PKH angewiesen.

quote:
Und für mich noch ein weiterer Anlass, dass ich Hilfe beim Mieterschutzbund gesucht habe.


Was hat das mit Solvenz zu tun?

quote:
Wie viel Anlass hätte ich ihm denn noch geben können?


Sowas sagen wie "einen Prozeß kann ich mir nicht leisten" vielleicht?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Eine wichtige Frage die sich mir noch stellt. Bin ich in der Pflicht zu Beweisen, dass ich ihm Anlässe gegeben habe <hr size=1 noshade>

Ja.
quote:<hr size=1 noshade>oder muss er beweisen, dass ich ihm nicht genügend Anlässe gab? <hr size=1 noshade>

Nein.

quote:<hr size=1 noshade>Wäre ich als Anwalt an diesem Punkt dann nicht in der Pflicht, das Thema zumindest mal anzudeuten? <hr size=1 noshade>

Ja.
Das Problem ist nur, dass du das irgendwie belegen können müsstest.
Der Gesamteindruck, den du aufzählst spricht natürlich schon extrem dafür, dass der Anwalt das von alleine hätte ansprechen müssen. Aber wen du den Satz "ich kann mir einen Prozess nicht leisten" beweisen könntest, wäre das schon besser.

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage lautet immernoch, ob ich in der Beweislast bin oder mein Anwalt? <hr size=1 noshade>

Beweislast bei dir.
Wobei das Argument "bei der Schilderung meiner beruflichen Situation hätte der Anwalt von alleine darauf kommen müssen" vielleicht sogar ausreichen könnte. Denn dass dem Anwalt deien Situation bekannt war, dürfte sich ja aus den Prozessunterlagen ergeben.

Alleine kommst du nicht gegen einen Anwalt an. Du wirst einen neuen Anwalt brauchen, um deine Ansprüche gegen den alten Anwalt durchzusetzen. Dafür könnte man wieder PKH beantragen. (Aber: Wie erwähnt deckt PKH nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten ab. Bei einer Niederlage zahlt man die gegenerischen Kosten auch bei PKH aus eigner Tasche. PKH ist also kein Schutz vor Kosten im Fall der Niederlage vor Gericht.)



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leni1406
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Sowas sagen wie "einen Prozeß kann ich mir nicht leisten" vielleicht?

Wenn ich die Tipps so lese, dann ärgere ich mich so langsam schon. Auf der einen Seite werde ich hingestellt, als wäre ich zu doof gewesen darauf zu kommen, meinem Anwalt einfach zu sagen, dass ich mir einen Prozess nicht leisten kann und auf der anderen Seite hätte ich aber als Laie am besten bis ins Detail die Rechtslage für PKH wissen sollen.

Auch als Laie bin ich sogar auf die Idee gekommen, ihm zu sagen, dass ich mir einen Prozess nicht leisten kann, einen negativen Ausgang noch weniger (siehe weiter oben). Wie sehr hätte ich ihn denn noch darauf stoßen sollen, dass ich nicht in der Lage bin, Prozesskosten zu bezahlen. Anscheinend hatte ich nur eine Chance auf PKH, wenn ich im Vorfeld davon gewusst hätte, sei es durch Zufall von Bekannten erfahren oder im Internet gelesen. Und hätte ich davon gewusst, wär das das erste Gewesen, worauf ich meinen Anwalt angesprochen hätte, schon allein um mir diesen Ärger zu ersparen.
Weder "Student" noch dass ich mir Hilfe beim Mietverein geholt habe sprechen direkt gegen oder für Solvenz. Aber wenn meine Mandantin zum Mietverein rennt, weil sie sich das Beratungsgespräch bei einem Anwalt nicht leisten kann/will und ich Anwalt bin und von PKH weiß, sollten das doch, zusammen mit meinen mündlichen Hinweisen, genügend Hinweise dafür sein, dass meine Mandantin vielleicht nicht das große Geld hat? Sollten mich diese Hinweise als studierter und mit meinen Pflichten vertrauter Jurist bei solchen Hinweisen dann nicht hellhörig werden lassen? Wäre ich als Anwalt an diesem Punkt dann nicht in der Pflicht, das Thema zumindest mal anzudeuten? Und war ich als studierter Jurist nicht selbst in der Situation, um wissen zu können, dass vlt nur ein kleiner Teil der Studenten in der Lage ist, sich teure Gerichtsverfahren leisten zu können?

Bei dem Anwalt meiner Mitbewohner war das zumindest kein Problem.
Und auch als ich der Sekretärin mitteilte, dass ich die Rechnungen nicht bezahlen kann (geschah bei der ersten Rechnung und auch bei der zweiten), bot sie mir lediglich Ratenzahlung an. Auch hier wäre es nicht mal ihre Pflicht gewesen Rücksprache mit dem Anwalt zu halten, wenn sie mich schon nicht durchstellen darf/soll und die Kanzlei wohl generell Mandanten über die Sekretärin so abfertigt?

Meine Frage lautet immernoch, ob ich in der Beweislast bin oder mein Anwalt?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leni1406
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Ok. Vielen Dank drkabo!
Das beantwortet meine Fragen!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Meine Frage lautet immernoch, ob ich in der Beweislast bin oder mein Anwalt?



Diese wurde doch bereits mehrfach beantwortet. Ich wiederhole es aber noch Mal gerne und etwas ausführlicher: Für die anspruchsbegründenden Tatsachen ist der Anspruchsteller darlegungs- und beweisbelastet. Also müssen Sie bei der Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegen Ihren Ex-RA unter anderem die Pflichtverletzung, den Schaden und die Kausalität der Pflichtverletzung für den Schaden darlegen und beweisen.

Sie sehen also, dass Sie bei der Pflichtverletzung nicht halt machen können. Da ein Schaden nur dann eintreten kann, wenn PKH gewährt worden wäre, müssen Sie also komplett auch noch darlegen und beweisen, dass Ihnen nach den damaligen Verhältnissen PKH gewährt worden wäre. Sie müssen also Ihre damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig darlegen und beweisen können und zumdem die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits für Sie. Ob das gelingt, wenn Sie im nachhinein verloren haben, dürfte fraglich sein.

Nach meiner Einschätzung sollten Sie lieber mit Ihrem RA eine Ratenzahlung oder Teilerlass aushandeln, wenn Sie nicht alles darlegen und vor allen Dingen beweisen können.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Leni1406
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Auch vielen Dank an Eidechse.
Ich versuche ihn seit Montag letzte Woche zu erreichen. Deshalb gestaltet sich das Aushandeln eher schwierig.
Ich habe verstanden, dass es sich bei einer Schadenersatzforderung um einen neuen Prozess handelt und ich dann in der Beweislast bin. Und ich nicht schriftlich festgehalten habe, dass ich ihm sagte, dass ich nicht bezahlen kann. Woher sollte ich auch wissen, dass er mir daraus einen Strick dreht.
Naja, er hat Recht studiert und weiß natürlich wie mans anstellt...

Ich werde mich jetzt noch an die Kammer wenden, auch wenn ich wenig Hoffnung habe, dass da was bei rum kommt. Aber zur Kenntnis sollen sie seine Arbeitsweise schonmal nehmen.





-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>ich dann in der Beweislast bin <hr size=1 noshade>

Eidechse will darauf hinaus, dass du nicht nur den Fehler des Anwalts beweisen musst. Du musst zusätzlich noch beweisen, dass du tatsächlich PKH bekommen hättest, wenn der Anwalt dich darauf hingewiesen hätte. PKH muss man ja beantragen - und nicht jeder Antrag wird bewilligt. Wenn der Antrag auf PKH sowieso nicht bewilligt woren wäre, dann wäre der fehlende Hinweis des Anwalts nicht entscheidend gewesen. Dann könnte man Schadensersatzansprüche begraben.
Die Tatsache, dass die Mitbewohner bei gleicher Ausgangslage PKH bekommen haben, spricht aber dafür, dass du auch PKH bekommen hättest.
Und die Beweislast betrifft auch die Höhe des Schadens. D.h. du müsstest beweisen, wie viel Geld du hättest weniger zahlen müssen, wenn du PKH bekommen hättest. Das kann zwischen 0% und 100% liegen, siehe weiter oben. (Wenn eine gutbezahlte Beruftätigkeit in Bälde ansteht, hätte man die PKH mit Berufsaufnahme zurückzahlen müssen. PKH hätte also kaum was gebracht. Dann wären die Schadensersatzansprüche wegen "entgangener PKH" auch gering.)

quote:<hr size=1 noshade>Ich werde mich jetzt noch an die Kammer wenden, auch wenn ich wenig Hoffnung habe, dass da was bei rum kommt. Aber zur Kenntnis sollen sie seine Arbeitsweise schonmal nehmen. <hr size=1 noshade>

Ja. Der Anwalt wird dann (berechtigterweise) Ärger mit seiner Kammer bekommen. Dir bringt das aber keinen Cent. (Die Anwaltskammer hilft dir nicht, etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Sie kann auch den Anwalt nicht zu einer Ratenzahlung oder Erlass der Rechnung zwingen.)




-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Leni1406
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Aber genau das ist ja der Punkt. Ich kann ja nicht beweisen, dass ich PKH bekommen hätte und wie hoch die gewesen wäre. Mein Anwalt hat mich nur überhaupt um die Chance gebracht PKH zu erhalten.
Ich werde höchstwahrscheinlich nicht zu einem weiteren Anwalt gehen, weil ich keinen Anwalt meines Vertrauens habe. Das Risiko, dass mir wieder irgendwas vom Pferd erzählt oder eben gerade nicht erzählt wird und das schlecht ausgeht, ich im Nachhinein auf noch größeren Kosten sitze, ist mir zu groß.
Ich studiere voraussichtlich noch 3,5 Jahre, bevor ich eine Aussicht auf einen gut bezahlten Job habe.
Zu welchem Anwalt mit welchem Spezialgebiet gehe ich denn da am besten, falls ich doch gehen sollte?

Am Freitag habe ich einen Telefontermin, nachdem ich heute von seiner Sekretärin schon wieder abgewimmelt wurde. Er scheint ein vielbeschäftigter Anwalt zu sein.

Ich danke für Eure Hilfe!

-----------------
""

-- Editiert Leni1406 am 10.03.2015 17:21

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Ich kann ja nicht beweisen, dass ich PKH bekommen hätte und wie hoch die gewesen wäre.

Wenn Sie nichtmals wissen, ob Sie PKH bekommen hätten, können Sie ja auch nicht behaupten, dass Sie irgendwie zu Schaden gekommen wären.
Und warum man das nicht herausfinden können sollte, wüsste ich jetzt auch nicht. Sie haben doch noch Ihre Einkommensunterlagen, oder? Damit kann man doch mal einen fiktiven PKH-Antrag durchrechnen. Infos dazu gibt es im Netz genug, auch sogenannte PKH-Rechner.
Und wenn Sie dann tatsächlich einen Prozess anstreben würden, wovon die meisten hier wohl abraten möchte, dann wäre es dem zuständigen Richter zweifelsfrei ohne weiteres möglich, die damalige Aussicht auf PKH inzident zu prüfen.

quote:
Ich versuche ihn seit Montag letzte Woche zu erreichen. Deshalb gestaltet sich das Aushandeln eher schwierig.

Sie scheinen es noch immer nicht ganz verstanden zu haben. Offenbar will der Mann nicht mit Ihnen sprechen. Sie ahben auch noch immer kein berechtigtes Interesse an einem Gespräch mit ihm. Wenn die Forderungen denn nun berechtigt sind, wovon wohl auszugehen ist, dann kann er diese mehr oder weniger von heute auf morgen titulieren lassen und dann den Gerichtsvollzieher vorbeischicken.
Anstatt dort ständig anzurufen, die Schuld beim Anwalt zu suchen, mmich über die Ungerechtigkeit aufzuregen und so weiter, würde ich also lieber das Geld auftreiben oder dem Anwalt ein schriftliches Ratenzahlungsangebot zukommen lassen und die Zahlungen dann auch sogleich aufnehmen.

Warum sich die Rechtsanwaltskammer für Ihren Fall interessieren sollte, wüsste ich nicht. Wie schon mehrfach hier gesagt wurde, ist schon das Fehlverhalten des RA nur sehr schwer zu erahnen. Uns selbst wenn dieses unstreitig da sein sollte, juckt das noch immer keinen.
Sie scheinen den Mann irgendwie für einen eiskalten Betrüger zu halten. Meiner Meinung nach gibt es dafür in Ihrer Schilderung aber keine Anhaltspunkte. Hätte er damals für Sie PKH beantragt, hätte er sein Geld jetzt schon sicher.

Meiner Meinung nach haben Sie ganz einfach einen Prozess (zum Teil) verloren. Das ist ärgerlich, kann aber nunmal immer vorkommen. Es muss doch von Anfang an klar gewsen sein, dass es auch dieses Ergebnis gibt. Sie suchen jetzt verzweifelt die Schuld beim Anwalt. Meiner Meinung nach völlig ohne Grund.
Insbesondee ist es für den Anwalt wohl nicht zu erwarten gewesen, dass Sie nach Abschluss eines Lehramtsreferendariats noch einige Jahre brauchen, um einen normalen Job zu erhalten. Das ist ja nun mehr als ungewöhnlich und hätte Grund genug für Sie selber sein müssen, sich über die Kosten Gedanken zu machen.

Wenn Sie einen zweiten Anwalt aufsuchen wollen, können Sie da eigentlich jeden beliebigen nehmen. Das "Speizalgebiet PKH" gibt es nicht. Sie können natürlich mal auf deren Hompegaes durchklicken, wer etwa viel mit Berufs- oder Gebührenrecht zu tun hat. Ich würde mir das Geld aber vielleicht leiber sparen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wenn Sie nichtmals wissen, ob Sie PKH bekommen hätten, können Sie ja auch nicht behaupten, dass Sie irgendwie zu Schaden gekommen wären. <hr size=1 noshade>

Behaupten kann man das schon. Ob es dann so ist (dass man PKH bekommen hätte) wird sich dann im Zweifelsfall vor Gericht klären.

quote:<hr size=1 noshade>Warum sich die Rechtsanwaltskammer für Ihren Fall interessieren sollte, wüsste ich nicht <hr size=1 noshade>

Ich schon: §16 BORA

quote:<hr size=1 noshade>Meiner Meinung nach haben Sie ganz einfach einen Prozess (zum Teil) verloren. Das ist ärgerlich, kann aber nunmal immer vorkommen. Es muss doch von Anfang an klar gewsen sein, dass es auch dieses Ergebnis gibt <hr size=1 noshade>

Klar. Aber mit PKH müsste man jetzt "nur" den gegnerischen Anwalt bezahlen.
Jetzt den eigenen, das Gericht und den Gegner.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn Sie einen zweiten Anwalt aufsuchen wollen, können Sie da eigentlich jeden beliebigen nehmen. Das "Speizalgebiet PKH" gibt es nicht. <hr size=1 noshade>

Aber das Spezialgebiet "Anwaltshaftung" schon.
Und wenn man sich mit einem Anwalt in eigener Sache anlegen möchte, sollte man vielleicht doch nicht jeden beliebigen nehmen.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Leni1406
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 12x hilfreich)

Dürfte auch noch von Interesse sein:

quote:
Sie scheinen den Mann irgendwie für einen eiskalten Betrüger zu halten.

Das sind Ihre Worte. Im Gegenteil, er weiß wohl sehr gut wie er mit seiner Arbeit Geld verdient:
quote:
Ab einem Streitwert von 3.000 EUR (hier: 17.520,00 €) erhält der Rechtsanwalt weniger Vergütung in einem PKH-Verfahren als es bei einem regulären Verfahren der Fall wäre. Damit leistet auch er einen sozialstaatlichen Beitrag.


quote:
Sie suchen jetzt verzweifelt die Schuld beim Anwalt.

Nein. Ich wollte sachliche Antworten, wie ich mich in meiner Situation verhalten soll/kann. Ich erkläre mein Anliegen kein weiteres Mal. Seien Sie so gut und lesen Sie selbst nach, bevor Sie weitere Unterstellungen machen.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Und die Beweislast betrifft auch die Höhe des Schadens. D.h. du müsstest beweisen, wie viel Geld du hättest weniger zahlen müssen, wenn du PKH bekommen hättest.


Naja, das Argument kann schon sein "weil ich keine PKH hatte, mußte ich einen Kredit zu x% Zinsen aufnehmen", dann sind die Kreditzinsen der Schaden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen