Anwalt sei nicht Verpichtet mir eine Aufstellung zu zusenden Stimmt das? Bin ich Verpflichtet den Gläubiger über einen Anwalt zu Bezahlen? oder kann ich einfach die Rate zu einer Privat Person als Geld Sendung zu senden? Verechnungs Check z.b?
-- Editier von fb400931-79 am 30.06.2015 12:50
Anwalt sei nicht Verpfichtet mir eine Aufstellung zu zusenden
30. Juni 2015
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Frage vom 30. Juni 2015 | 12:50
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 8x hilfreich)
Anwalt sei nicht Verpfichtet mir eine Aufstellung zu zusenden
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#1
Antwort vom 30. Juni 2015 | 13:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
Mit so wenig Kontext kann man nicht sinnvoll antworten.
Der Gläubiger ist durchaus verpflichtet auf verlagen des Schuldners eine spezifizierte Forderungsaufstellung zu erstellen (§ 367 BGB
).
An wen schuldbefreiend zu zahlen ist, kann der Gläubiger bestimmen.
Das kann beides auch über einen Bevollmächtigten erfolgen.
#2
Antwort vom 30. Juni 2015 | 13:29
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatMit so wenig Kontext kann man nicht sinnvoll antworten. :
Der Gläubiger ist durchaus verpflichtet auf verlagen des Schuldners eine spezifizierte Forderungsaufstellung zu erstellen (§ 367 BGB
).
An wen schuldbefreiend zu zahlen ist, kann der Gläubiger bestimmen.
Das kann beides auch über einen Bevollmächtigten erfolgen.
Also es geht darum das die Hauptforderung 1500€ ist die zahl ich seit 5 Jahren nicht nun will der anwalt 3000€ das Doppelte von daher möchte ich von dem irgentwas haben was nachweist wie diese kosten entstanden sind diese verweigerte er mir mündlich ich muss wohl das schriftlich machen weiss aber nicht wie.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Juni 2015 | 16:34
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:An wen schuldbefreiend zu zahlen ist, kann der Gläubiger bestimmen.
Nein, nicht wirklich. Solange keine Abtretung bekannt ist, darf ich grundsätzlich auch an den Gläubiger selbst schuldbefreiend zahlen. Siehe §407 BGB und ggf. §293 BGB .
@TE: Gibt es zu dieser Forderung ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid? Wurde damals irgendetwas unterschrieben (Ratenvereinbarung o.ä.)?
-- Editiert von mepeisen am 30.06.2015 16:35
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