Anwalt macht Stress...

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
chris23009
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Anwalt macht Stress...

Hallo zusammen,

wäre sehr dankbar wenn mir jemand mit meinem Problem helfen könnte.
Habe lange Zeit eine Frau in meiner Nachbarschaft gepflegt.
Ihr Sohn sitzt seid 9 Jahren im Gefängnis und letztes Jahr verstarb Sie nach langer Krankheit was mich auch sehr mitgenommen hat.
Zu Lebzeiten hatte Sie mich per Vollmacht befähigt Ihre Bankgeschäfte weiterzuführen und auch evtl. die Wohnung aufzulösen etc. Diese Vollmacht ist so verfasst das Sie bis über den Tod hinaisgeht.
Habe alles veranlasst wie abgesprochen, also Beerdigung, Wohnungsauflösung, Kontoauflösung,noch ausstehende Rechnungen bezahlt sowie eine mehrjährige Grabpflege in Auftrag gegeben. All das habe ich vom Konto der Frau bezahlt welches letztendlich ein Saldo vom 1000 euro aufwies. Das habe ich aus eigener Tasche dann ausgeglichen.Jetzt bekam ich Post von einem Anwalt, der vom Sohn beauftragt wurde und in der gefordert wurde ich solle alle erlangten Sachen aushändigen etc. Das verrückte daran ist das der Sohn noch nichtmal einen Erbschein nachweisen kann.Er hat zwar einen Erbchein beantragt, jedoch wurde dieser bis jetzt aus formalen Gründen nicht bewilligt.
Meine Frage ist jetzt ob der Anwalt aufgrund dessen überhaupt was gegen mich machen kann, da ja noch nicht mal ein Erschein vorhanden ist?
Kann er bereits jetzt gegen mich ein Auskunftserzwingungsverfahren gegen mich einleiten?
Und wie stehen die Chancen das ich die 1000 Euro zurückbekomme, also der Sohn weiss schon seid 11 Monaten bescheid das seine Mutter verstorben ist.
Wie ist das mit der 6 Wochen frist ist diese bereits abgelaufen?
Und wie stehen meine Chancen das ich die draufgezahlten 1000 Euro bei dem Sohn einklagen kann????Ich weiss hätte es ja nicht zahlen müssen, aber ich wollte dies einfach aus moralischen Gründen machen, die Frau hat mich ja zu Lebzeiten bestens bezahlt und da wollte ich Ihr eine jahrelange Grabpflege nicht vorenthalten und habe den 1000 er halt draufgezahlt.
Hat der Anwalt irgendeine Handhabe gegen mich? Anderes Vermögen hatte die Frau nicht auch keine wertvollen Sachen in der Wohnung, hab auch ein Protokoll über die Sachen in der Wohnung angefertigt und es von einem unabhängigen Zeugen schriftlich bestätigen lassen. Habe auch alle Nachweise aufbewahrt. Habe ich wegen meiner hilfsbereitschaft jetzt die Arschkarte gezogen und kann wegen den Sachen die ich gemacht habe belangt werden???

Wäre für eure Antworten sehr dankbar

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-- Editiert am 04.01.2010 01:09

-- Editiert am 04.01.2010 01:16

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

So ganz klar ist mir das bestehende Problem nicht.

Der Sohn ist Erbe und hat somit Anspruch auf die Erbschaftsgegenstände.

Weshalb wollen Sie es also auf ein "Auskunftserzwingungsverfahren" ankommen lassen?

Wenn der Sachverhalt korrekt ist, weshalb übergeben Sie also nicht die Vermögensaufstellung?

Auf die Erstattung der 1000,-- sehe ich keinen Anspruch, insbesondere wenn diese durch die Beauftragung der Grabpflege entstanden sind.
Zu Erteilung eines solchen Auftrags waren Sie zu Lasten des Erben nicht berechtigt.



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#2
 Von 
chris23009
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, dankeschon für die Antwort)=
Als die Frau verstarb hatte ich keine Kenntniss wo der Sohn sich aufhält, bzw. das er sich im Gefängnis aufhält. Dies habe ich erst Monate später bei durchsicht verschiedener Briefe rausbekommen und Ihn dann kontaktiert. Die Frau hatte mir eine inhaftierung des Sohnes stets verschwiegen.
Als er dann kontaktiert wurde, war die Wohnungskündigung schon längst abgschlossen und die wohnung längst wieder neu vermietet.
Eine Vermögensaufstellung habe ich dem Sohn mittlerweile zukomemn lassen, jedoch wird er nicht sonderlich erfreuen da diese Aufstellung gegen 0 geht. Es war noch nicht mal eine Mietkaution vorhanden gewesen.


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-- Editiert am 04.01.2010 18:12

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