Anwalt ist insolvent - Massenunzulänglichkeit festgestellt - Entziehen der Zulassung?

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bogome
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt ist insolvent - Massenunzulänglichkeit festgestellt - Entziehen der Zulassung?

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand diesbezüglich helfen.
Ein Anwalt ist insolvent, die sog. Massenunzulänglichkeit wurde bei Gericht Anfang des Jahres 2017 festgestellt.
Laut BRAO verliert ein Anwalt seine Zulassung, wenn ein Vermögensverfall eintrat.
Kann einem Anwalt dann immer die Zulassung entzogen werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit er sie wieder erhält?
Darf ein Anwalt anwaltlich tätig sein, während er im Insolvenzverfahren sich befindet und darf er für Mandanten Forderungen stellen?
Ab wann ist ein Insolvenzverfahren denn beendet und ab wann darf er seine Zulassung neu beantragen?
Lieben Dank Euch.
Gruß
Markus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Aus welchem Grund fragst du? Wenn du selber betroffener Anwalt bist, wirst du dir in einem Laienforum doch wohl kaum Hilfe über die Möglichkeiten der Wiederzulassung als Anwalt erhoffen.
Ansonsten verliert ein Anwalt bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (die Anzeige der Masseunzulänglichkeit hat damit nichts zu tun) nahezu immer seine Zulassung.
Als Anwalt arbeiten - und Forderungen für den Mandanten geltend machen- kann er unter engen Voraussetzungen trotzdem, und zwar als angestellter Anwalt in einer Sozietät.
Das Insolvenzverfahren endet mit der Aufhebung des Insolvenzverfahren (die Aufhebung wird auch im Internet veröffentlicht) und einen Antrag auf Wiederzulassung kann der Anwalt jederzeit stellen. Während eines laufenden Insolvenzverfahrens und auch danach bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen aber kaum Chancen auf Wiederzulassung.

-- Editiert von salkavalka am 15.02.2017 22:22

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ein Anwalt wird doch vor der Insolvenz sein Patent schon abgegeben haben, denn ... was man nicht hat, kann man einem auch nicht nehmen.

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#3
 Von 
Bogome
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.

Ich bin kein Anwalt - ein Bekannter erhielt allerdings Post von einem als Anwalt Auftretenden, der sich nachweislich laut Insolvenzgericht in der Insolvenz befindet - und das schon seit nunmehr vielen Jahren. Oben genannte Masseunzulänglichkeit wurde angezeigt.

Die Masseunzulänglichkeit zeigte er nun das 2. Mal innerhalb 4 Jahren an.

Er tritt auch als selbständiger Anwalt auf.

Ich war auch verwundert und mir war bekannt, dass ein Anwalt im Vermögensverfall seine Zulassung berliert.

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ein Verzeichnis in dem alle zugelassenen Rechtsanwälte verzeichnet sind. Da kannst du online nachsehen (kostenlos), ob der Anwalt zugelassen ist.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@Bogome

Sicher, dass die Briefe von dem selbst in Insolvenz befindlichen Rechtsanwalt = Schuldner kommen? Nicht, dass es sich um Schreiben eines Insolvenzverwalters handelt, der schlicht auch Rechtsanwalt ist. Dann wäre der Insolvenzschuldner schlicht eine andere Person oder Gesellschaft, zb der ehemalige Arbeitgeber des Bekannten.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@Bogome

Sicher, dass die Briefe von dem selbst in Insolvenz befindlichen Rechtsanwalt = Schuldner kommen? Nicht, dass es sich um Schreiben eines Insolvenzverwalters handelt, der schlicht auch Rechtsanwalt ist. Dann wäre der Insolvenzschuldner schlicht eine andere Person oder Gesellschaft, zb der ehemalige Arbeitgeber des Bekannten.

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