Anwalt in jedem Fall zu zahlen?

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.08.2017 13:16:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Anwalt in jedem Fall zu zahlen?

Hallo,

ich hoffe dieses Unterforum ist passend.
Ich habe durch meinen Gang zum Anwalt leider sehr schlechte Erfahrungen gemacht und weiß nicht mehr so recht wie ich weiter vorgehen könnte.

Durch ständige Probleme (11 Beanstandungen + 6 Werkstattaufenthalte in den ersten 8 Monaten) mit einem Neuwagen spach ich mit meinem Händler über eine Rückgabe des KFZ.
Man machte mir ein relativ gutes Angebot für ein Neufahrzeug. (Nachlass auf Höhe eines Internetvermittlers)
Mein jetziges Fahrzeug sollte für einen überraschend hohen Preis in Zahlung genommen werden.
Nun wurde mir leider von mehreren Seiten geraten so etwas nicht ohne anwaltliche Hilfe anzugehen.
Nach einem Anruf bei meiner Rechtsschutz wurde mir auch ein OK für selbiges gegeben.

In dem ersten Gespräch wurde ich über den eigentlichen Nutzungswert 0,5%/1000km aufgeklärt.
Da ich bisher erst 15.000km gefahren bin bestand zum Rückkaufswert eine recht Hohe Differenz.
Eben hier setzte der Anwalt an und "forderte" einen höheren Ankaufspreis. (25.000€ zu 20.500€)
Dies wurde mit einer Frist versehen.
Als Antwort kam wohl ein Anruf vom Anwalt des Autohauses welcher von dem bereits erstelltem Angebot berichtete.
Hier wurde der unfreiwillige Wechsel auf ein Neufahrzeug als Gewinn/Mehrwert dargestellt.
(Wert aktuelles KFZ gegen UPE des neuen)
Nachdem ich meinen Anwalt aufgeklärt habe, das die UPE des neuen, sogar niedriger ist als die meines jetzigen KFZ, wurde mir nur mitgeteilt das man keine Kontaktdaten des gegnerischen Anwaltes habe aber man sich drum kümmern werde.
Einige Tage später bekam ich die Durchschrift eines weiteren Briefes an den Verkäufer des Autohauses mit bitte um Aufklärung des vermeindlichen Mehrwerts sowie einer Anfrage bzgl Kontaktdaten des Anwalts.
-Die Schriftstücke lasen sich leider auch generell eher wie ein Chatverlauf mit gerundeten Zahlen welche vom Schmierzettel des Erstgesprächs übernommen wurden-.
Da das bisherige Angebot auszulaufen drohte fragte ich ca 1 Woche später per Email nach.
Hier erfuhr ich über eine automatische Email-Antwort vom 4 Wöchigem Urlaub.
Die angegebene Adresse für wichtige Fälle reagierte nicht.

Nun, 6 Wochen später, ist das Angebot ausgelaufen, ich fahre/fuhr weiterhin ein mängelbehaftetes Auto und habe Anwaltskosten im 4-stelligem Bereich produziert.


Gibt es Optionen die einen vor so einem Bumerang schützen?


Vielen Dank

Was denn, so teuer?

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17 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Dein Anspruch besteht aus der Rückzahlung des Kaufpreises minus der Nutzungsentschädigung.
Hat der Händler dies grundsätzlich abgelehnt

Dein Vortrag klingt eher danach, dass Dir der Händler einen Deal vorgetragen hat, der für euch beide Vorteile hat (haben sollte).

Die Vorteile für Dich würde ich dabei aber auch im Paket bewerten.

Der Anwalt der Gegenseite wird das Deinem Anwalt in etwa so erklärt haben.

Auch wenn das Angebot formal ausgelaufen ist, bedeutet das ja nicht, dass der Händler es nicht erneuert oder verlängert. Frag einfach mal nach.

Und es bedeutet vor allem nicht, dass Dein berechtigter Anspruch (s. Absatz 1) erloschen wäre.

Was hattest Du in diesem Fall durch die Einschaltung des Anwalts erwartet?


Berry








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#2
 Von 
guest-12302.08.2017 13:16:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Abend Sir Benny,

was meinen Anspruch betrifft bin ich leider verunsichert.
Im Erstgespräch mit dem Anwalt wurde mir ein Anspruch auf Rücktritt, ua auf Grund Wassereinbruchs an beiden hinteren Türen, dargelegt.
Auch die Häufigkeit der Mängel mache es zu einem "Montagsauto".
Der Vollständigkeitshalber füge ich meine Liste ein::
Abholung Wolfburg 10/2015
Auf der Heimfahrt fehlerhafte Lichtfunktion (dynamisches Fernlicht) sowie Störung Fensterheber.
-11/2015 Werkstattbesuch #1 / Reparatur Fensterheber erfolglos
-01/2016 Werkstattbesuch #2 / Reparatur Fensterheber erfolglos (Reparaturstop bis 02/16);
Zwischenzeitlich aufgekommene Ausfälle des Displays Infotainment wurde durch ein Update behoben;
Ausfälle Car-Net nicht behoben.
-02/2016 Werkstattbesuch #3 / Fensterheber erfolgreich repariert (Türsteuergerät getauscht)
-05/2016 Werkstattbesuch #4 / Reparatur klappernde Sonnenblende Beifahrer erfolglos
-07/2016 Werkstattbesuch #5 / Rückruf/Feldmaßnahme - Nach 1,5 Std erfolglos abgebrochen
-10/2016 Aufkommender Modergeruch - Innenfilter getauscht ohne Erfolg
-12/2016 Zunehmendes klappern der hintere Türen sowie Beifahrertür, Sonnenblende, quietschen Panoramadach;
Rückruf/Feldmaßnahme
-03/2017 Wassereintritt hintere Türen beidseitig festgestellt, Fußraum nass (Montagefehler im Werk/Vernietung Lautsprecher)
-05/2017 Werkstattaufenthalt #6 / Quitschen Panoramadach nicht behoben, ständiges Klappern >25° selbigem dazugekommen.

Auf Grund diesem wäre eine Nachverhandlung sinnvoll.
Bei Rücktritt stände mir zusätzlich eine Rückzahlung der Zinsen (Autokredit) zu.
Darauf hin wurde scheinbar gleich ein Brief mit Forderung 25.000€ Ankaufspreis rausgeschickt.

Vorteile für mich sehe ich leider nicht wirklich.
Aktuell zahle ich 220€ bis 10/2019 mit einer Schlussrate von 3000€.
Der neue hätte weniger Ausstattung und würde mich 36 Monate 240€ + Schlussrate 7.500€ kosten.

Zum Auslaufen des Angebots bekam ich auf Nachfrage die letzte Email des Verkäufers mit Wortlaut: "Schade das dieses einmalige Angebot nicht angenommen wurde, so etwas wird es nicht wieder geben".

Nun einen Rücktritt anzustreben würde 1,5-2 Jahre dauern.
Erfolg fraglich da keiner der Mängel 3x aufgetreten sei.

Erwartet hatte ich durch das Einschalten des RA eine Beratung/Begleitung bei der Abwicklung um nicht in etwaige Kostenfallen zu laufen bzw damit es halt rechtens abläuft.
Leider stellt sich bei mir das Gefühl ein als hätte man nur einen hohen Streitwert abrechnen wollen.
Auf meine Nachfrage zum weiteren Vorgehen habe ich leider keine weitere Antwort bekommen.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

So wie ich die Frage verstehe, geht es nicht darum die Ansprüche gegen das Autohaus zu klären, sondern Sie beanstanden das Vorgehen ihres Anwalts.
Danach soll der eigene Anwalt den Brief mit der Forderungen an das Autohaus

Zitat:
Eben hier setzte der Anwalt an und "forderte" einen höheren Ankaufspreis. (25.000€ zu 20.500€)
Dies wurde mit einer Frist versehen.

Sie setzen das Wort "forderte" in Gänsefüße, was wohl beuten soll Sie diese Forderung nicht stellen wollten.
Vielmehr hätte der Anwalt die Folgen der Sach- und Rechtslage ohne ihre Meinung dazu abzufragen beurteilt und völlig selbstständig, also ohne vorherige Absprache mit Ihnen diesen Brief geschrieben.
Das kann ich so nicht glauben.
Ich bin mir sicher, dass der Anwalt dies völlig anders sehen wird.

Auch frage ich mich, wieviel Erfahrungen Sie mit der Beauftragung eines Anwaltes haben und welchen Auftrag Sie erteilt haben,
Ein Anwalt schreibt doch nicht eigenmächtig einen Brief mit Forderungen an eine Gegenseite.

Zitat:
Erwartet hatte ich durch das Einschalten des RA eine Beratung/Begleitung bei der Abwicklung
Haben Sie dieses während des Gespräches auch deutlich gemacht ?
Die Antwort des Autohauses
Zitat:
Schade das dieses einmalige Angebot nicht angenommen wurde, so etwas wird es nicht wieder geben".

sagt mir zudem, dass in dem Schriftwechsel auch etwas mehr gestanden haben muss jedenfalls deutlich wurde, dass Sie das Angebot nicht annehmen wollen.
Vermutlich spielt noch die Kostendeckungszusage Ihrer Versicherung noch ein Rolle.

Ich bin übrigens kein Anwalt und habe keinerlei Anlass ein Fehlverhalten gutzureden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
guest-12302.08.2017 13:16:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):

Zitat:
Eben hier setzte der Anwalt an und "forderte" einen höheren Ankaufspreis. (25.000€ zu 20.500€)
Dies wurde mit einer Frist versehen.

Sie setzen das Wort "forderte" in Gänsefüße, was wohl beuten soll Sie diese Forderung nicht stellen wollten.
Vielmehr hätte der Anwalt die Folgen der Sach- und Rechtslage ohne ihre Meinung dazu abzufragen beurteilt und völlig selbstständig, also ohne vorherige Absprache mit Ihnen diesen Brief geschrieben.
Das kann ich so nicht glauben.


In dem Erstgespräch ging es darum mich über meine Möglichkeiten zu informieren.
Nach Aufklärung über den Nutzungswert etc wollte man für mich ein besseres/faireres Angebot aushandeln.
Den genauen Betrag für die Nutzung konnte man, nach mehrfachen Versuchen, per Taschenrechner nicht ermitteln.
Diese Rechnung habe ich dann im Kopf überschlagen und genannt.
Das Ende des Gesprächs war die Aussage das man es noch einmal richtig ausrechnen werde.
Es war auch definitiv klargestellt das ich es außergerichtlich regeln möchte.
Einem Betrag der grad mal 1200€ unter der kompletten Rückabwicklung liegt hätte ich nicht zugestimmt.

Einige Tage später bekam ich eine Mail vom Verkäufer des Autohauses welcher mich über einen Brief des RA informierte.
Die versehentlich nicht rausgeschickte Durchschrift habe ich dann auf Nachfrage erhalten.
Hier werden die Mängel aufgeführt (fälschlicherweise wurden aus 11 Mängeln gleich 11 Besuche gemacht.
Die obige Liste wurde im Erstgespräch kopiert / ebenso hatte ich deutlich gemacht das einige Reparaturen, auf Grund der Entfernung zum Verkäufer, in einem Autohaus vor Ort gemacht wurden.)
Dieser Brief schließt mit einer Rechnung zum eigentlichen Rückkaufswert von 26.200€ und:"...bieten wir eine Rückabwicklung des Kaufvertrages an wenn ihrerseits ein Betrag in Höhe von 25.000€ gezahlt wird." gefolgt von einer Frist.


Zitat:
sagt mir zudem, dass in dem Schriftwechsel auch etwas mehr gestanden haben muss jedenfalls deutlich wurde, dass Sie das Angebot nicht annehmen wollen.
Vermutlich spielt noch die Kostendeckungszusage Ihrer Versicherung noch ein Rolle.


Das wird mMn in fehlender Kommunikation begründet sein.

Chronologisch:
Erstgespräch am Monatsanfang
"Forderung"
Zur 2. Monatswoche Info des Verkäufers über Anwaltlichen Brief
Einige Tage später Info über Rückruf des Gegnerischen Anwalts
Anfrage meines Anwalts beim Verkäufer (Kontaktdaten Anwalt / Erklärung Rechnung Mehrwert)
Zum 20. des Monats Nachfrage meinerseits. Info über den 4 wöchigen Urlaub per automatischer Mailantwort bekommen.
Der Kanzlei bzgl auslaufendem Angebot/Prämie informiert.
Nach Urlaubsende ca 1 Woche alte Mail des Verkäufers mit o.g. Wortlaut bzgl Angebot bekommen.



Vielen Dank für eure Mühen!

-- Editiert von DanielSch80 am 27.07.2017 21:18

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Jetzt versteh ich aber nicht, wo denn jetzt ein Fehlverhalten des Anwaltes versteckt ist.
Streitigkeiten entwickeln sich immer in die eine oder andere Seite.
Dass die Gegenseite nicht auf Forderungen eingeht ist doch normal.
Manchmal kommt es eben zu einer Taktik die nicht hilft.

Ich würde keine Zeit darauf verwenden um eine zweite Baustelle zu eröffnen sondern mich der eigentlichen Frage (Forderung gegen das Autohaus) zuwenden. (anders Forum)

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

So richtig verstehe ich jetzt auch nicht mehr, um was es denn jetzt noch gehen soll.
Und erst recht nicht Dein Verhalten.

Die Regelungen zur gegenseitigen Rückgewähr im Falle eines durchsetztbaren Rücktritts vom Autokaufvertrag sind relativ festgezurrt (weil vielfach ausgeurteilt).

Du hast einen Anwalt mit Deiner Interessenvertretung beauftragt, dieser hat in Deinem Sinne versucht mehr herauszuholen.

Als ein Ergebnis hat er erreicht, dass Dir das Autohaus ein nach selbst Deiner Ansicht gutes Angebot unterbreitet hat.

Es ist nicht wirklich ersichtlich worüber Du Dich jetzt beschwerst. Zaubern kann Dein Anwalt nicht und das Autohaus zu einem noch besseren Angebot zwingen, auch nicht.
Dann müsstest Du ihn mit einer Klage beauftragen.

Und wieder der Eingangssatz

Berry




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#7
 Von 
guest-12302.08.2017 13:16:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht einfach darum das ich ein -vermeintlich- gutes Angebot, welches ich bereits hatte, durch Verzögerung und Fehlberatung des Anwalts verloren habe.

Ich nenne es vermeintlich da es sich um einen Rabatt handelte welchen ich auch über einen Internetvermittler bekomme.
Einzig die Ankaufsumme war etwas erhöht, aber noch längst nicht am Marktüblichem Verkaufspreis für dieses KFZ.
Soll ich etwa neben ständigen Leihwagenkosten auch noch einen Gewinn für das Autohaus kalkulieren?
Es ist ja nun nicht so das ich ein neues Auto möchte, der Wechsel wäre für mich ein nötiges Übel gewesen.

Nun geht man zum Anwalt wo einem suggeriert wird das KFZ berechtigt klar zum Rücktritt.
Nun stehe ich ohne Angebot da und ein Rücktritt scheint auch fraglich.

Traurig wenn dies nun an meinem Verhalten liegen soll.
Als nicht Jurist ging ich wohl mit falscher Einstellung zu einer Kanzlei welche von der Versicherung genannt wurde und das Wort Beratung im Namen trägt.

Habt Dank für eure Aufklärung, das nächste mal höre ich nicht auf Umfeld und Medien und nehme einfach das erste Angebot.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Also beklagst du dich jetzt darüber, dass du durch die Beratung des Anwaltes das Angebot des Autohauses nicht angenommen hast.
Gleichzeitig schreibt du aber auch wieder, warum dieses Angebot für Dich nicht ausreichend war.
Du bist doch mit dem Vorsatz zum Anwalt gegangen er möge ein besseres Ergebnis erreichen.
Genau dieses hat der Anwalt aber doch gemacht.
Ob nun ein höherer Anspruch bestand oder Du Dich mit dem jetzigen Stand zufrieden geben musst, will ich nicht beurteilen. Ich schrieb schon schildere deine Forderung in dem dafür geeigneten Forum.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@DanielSch80

Sorry, aber ich verstehe noch nicht einmal Ihre Überschrift. Der Kollege hat für Sie gearbeitet und SIe fragen tatsächlich, ob Sie ihn dafür bezahlen müssen - merkwürdige Einstellung!


"Es geht einfach darum das ich ein -vermeintlich- gutes Angebot, welches ich bereits hatte, durch Verzögerung und Fehlberatung des Anwalts verloren habe."

Auch das sehe ich anders, denn Sie wollten offenbar mit anwaltlicher Hilfe das gute Angebot noch steigern - das KANN klappen, MUSS aber nicht.
Entscheiden muss aber nicht der Anwalt, sondern immer der Mandant. Und hier war es dann allein Ihre Entscheidung, ein gutes Angebot noch toppen zu wollen - das nenne ich schlichtweg Gier.

Nun aber dem Kollegen die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen und dann noch die Frage nach der Bezahlung in den Raum zu stellen hat nach meiner Auffassung nichts, aber auch gar nichts mit einer "Laienhaftigkeit" zu tun.


MfG

RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von DanielSch80):
Gibt es Optionen die einen vor so einem Bumerang schützen?

Einfach fragen wann der Anwalt jeweils in Urlaub geht, wenn Fristen auszulaufen drohen.



Zitat (von DanielSch80):
Vorteile für mich sehe ich leider nicht wirklich.

Es wäre wohl weniger Zeitaufwand als 1,5-2 Jahre gewesen und der Ausgang wäre auch nicht so ungewiss.



Zitat (von DanielSch80):
Anwalt in jedem Fall zu zahlen?

Ein Anwalt ist für die Tätigkeit zu zahlen, nicht für den Erfolg.
Ausnahme: es wurde eine andere Form der Vergütung vereinbart / vorgeschrieben





-- Editiert von Harry van Sell am 29.07.2017 18:27

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12302.08.2017 13:16:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DanielSch80):
Gibt es Optionen die einen vor so einem Bumerang schützen?

Einfach fragen wann der Anwalt jeweils in Urlaub geht, wenn Fristen auszulaufen drohen.


Wenn ich jemandem für 3 Schriftstücke ~1.200€ berechne hätte ich dies als Service erwartet.
Ebenso eine weitere Absprache mit mir über den zu forderen Betrag.



Zitat (von Harry van Sell):

Es wäre wohl weniger Zeitaufwand als 1,5-2 Jahre gewesen und der Ausgang wäre auch nicht so ungewiss.


So halt die Aussage des RA.




@ Herrn Bohle
Mir hier Gier zu Unterstellen ist schon dreist.
Ich suchte in erster Linie Unterstützung bei der Abwicklung.
Erst nach Einwirken des Anwalts entschied ich mich überhaupt für eine Nachverhandlung.
Das man darauf ohne weitere Absprache einen überzogenen Preis aufruft um sich einen hohen Streitwert zu sichern sehe ich als Gier an.
Der Titel zielte auf die Frage ab ob ein Anwalt für so eine Leistung voll abrechnen kann. Punkt.

Um das Liedchen zu beenden wurde das KFZ für gierige 23.500€ inseriert und ist dennoch das beste Angebot in einem 200km Radius.



Ich danke allen für die lehrreichen Beiträge.

-- Editiert von DanielSch80 am 29.07.2017 19:53

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Richtig; SIE (und nicht der Anwalt) haben sich für Nachverhandlungen (des überraschend guten Angebotes) entschieden. Also war es IHRE Entscheidung, hoch zu pockern, und noch mehr zu verlangen, als Ihnen angeboten worden ist.



Der Anwalt hat, auf IHRE Entscheidung hin, die Nachverhandlungen begonnen und genau das getan, was Sie von ihm verlangt haben. Warum sollte er nur teilweise abrechnen?

Der erhoffte Mehrerlös wäre IHNEN zugekommen - das Risiko sollen ANDERE tragen?

Was hätten Sie hier veröffentlicht, wenn es geklappt hätte? Ein Loblied auf den Anwalt? Ich denke eher nicht.


Ob das inserierte Angebot wirklich das beste Angebot ist, mag angesichts der aufgezählten Mängel ggfs. der Käufer beantworten. ;)


MfG

RA Thomas Bohle

PS: Hoffentlich ist es kein Diesel.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

... und ich habe noch nicht einmal eine klar formulierte frage gefunden bezgl. des Anwalts.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12302.08.2017 13:16:50
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
... und ich habe noch nicht einmal eine klar formulierte frage gefunden bezgl. des Anwalts.


Danke für den sinnfreien Beitrag, mir wurde allerdings bereits bewusst das man hier auf verminderte Auffassungsgabe trifft.
Glücklicherweise hat man solche Probleme beim Verbraucherschutz nicht und besagte Kanzlei ist bereits genau für dieses Vorgehen -maximaler Streitwert / Fehlberatung- bekannt.

An diesen dieselinteressierten Herrn:
Nein, es war bei <10.000km p.a. natürlich kein Diesel.
Die Medienhatz auf den Benziner läuft zum Glück erst kommendes Jahr an.
Viele potentielle Käufer fanden wohl auch das es das beste Angebot sei.
Anzahlung in Höhe des Auslösebetrags ist bereits gezahlt und das Auto wird am 1.10. übergeben.


Fazot für mich:
Willst es ordentlich und stressfrei halt dich bloß von Anwälten fern.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Die Anwaltschaft dürfte es Ihnen danken, wenn Sie Ihr Fazit in die Tat umsetzen. :grins:


Wenn Sie schon ein Forum nutzen, wäre es vielleicht hilfreich, zunächst die Forumsregeln zur Kenntnis zu nehmen, denn "verminderte Auffassungsgabe" dürfte im Ton neben der Sache liegen.

Verschiedene Kommentare (auch von Nichtanwälten) haben schon auf die Probleme hingewiesen, dass man nicht so recht weiß, was Sie eigentlich wollen. Dann aber erst einmal Alle zu beleidigen, zeigt ein Verhalten, dass ggfs. das Gesamtbild abrunden kann - vielleicht denken Sie einmal darüber nach, bevor Sie wieder Anderen die Schuld geben wollen. Manchmal könnte es vielleicht auch die eigene Person sein.

Na, und wenn Sie den Wagen verkauft haben, ist doch fast alles in Butter, es sei denn, der Käufer nimmt sich dann einen Anwalt. ;)

Mit immer noch freuindlichen Grüßen

RA Thomas Bohle

PS: Es geht nicht gegen Dieselfahrzeuge, sondern Verkäufer, die Mängel verschweigen. Aber das werden Sie ggfs. bald merken.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@RABohle:

Zitat:
Na, und wenn Sie den Wagen verkauft haben, ist doch fast alles in Butter, es sei denn, der Käufer nimmt sich dann einen Anwalt


Vielleicht landet der ja zufällig gerade bei Ihnen. :grins:

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@AxelK

:devil:

Das wäre noch nicht einmal auszuschließen, denn mittlerweile haben wir einige Verfahren gegen den Konzern dessen Namen nicht genannt werden darf erfolgreich durchgeführt.


Aber mir geht es eigentlich um etwas anderes:

Im Forum wird sehr häufig über "die Rechtsanwälte" geschimpft. Teilweise sicherlich gegenüber einzelnen Kollegen berechtigt (nicht umsonst verklagen wir auch Kollegen bei entsprechendem Fehlverhalten), aber überwiegend wird leider Verallgemeinert oder teilweise mit unrichtigen Erwartungen Beschwerde erhoben.

Und wenn der TS tatsächlich meint, ohne Anwälte würde es besser gehen, frage ich mich schon erst einmal, warum er dann dieses Forum besucht.

MfG

RA Thomas Bohle

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Und jetzt?

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