Status: Praktikant (20 Beiträge)quote:Ohne zu wissen, wer dieser Dritte ist, welche Unterlagen das waren und warum diese an den Dritten übersandt wurden, läßt sich das nicht mal ansatzweise sinnvoll beantworten.Es gibt Umstände, in denen das völlig normal und zulässig ist und andere, in denen das unzulässig wäre."Strafbar" wäre das im übrigen sowieso nur, wenn der §203 StGB oder der §44 I BDSG als Grundlage in frage käme. Letzterer dürfte wohl kaum vorliegen, ersterer nur, wenn die Art der Unterlagen etwas entsprechendes hergibt.
Somit macht er sich doch strafbar, oder ?
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