Anwalt falsch beraten?
Hallo.
Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe mir im Juni 2004 einen Anwalt genommen, um gegen meine Krankenkasse vorzugehen. Ich brauche ein medizinisches Bestrahlungsgeraet fuer meine Hautkrankheit, dies wurde mehrfach abgelehnt. Beim ersten Termin habe ich auch gleich die Unterlagen meiner Rechtschutzversicherung (DAS) mitgenommen. Danach ging alles so, wie man das halt kennt-Briefe hin und her, KK sagt nein, Anwalt sagt ja usw... Das ganze kam zu einem Ende, als mein Anwalt mir mitteilte, dass ich keine Chance habe, meinen Anspruch durchzusetzen, weil es nun doch schon negative Urteile zu diesem Sachverhalt gaebe. Und ob ich klagen wolle, aber sie riet mir davon ab, da keine Chance. Fuer mich war die Sache dann erledigt. Aber von wegen! Vor ein paar Tagen kam mir nun eine Rechnung vom Anwalt ins Haus geflattert, ich soll 300 Euro an die Anwaeltin zahlen, da die DAS nicht zahlt, wenn es NICHT zur Klage kommt. Ich finde das alles nicht so ganz korrekt, das haette die mir doch sagen muessen, oder?! Sie ist jetzt fuer die naechsten zwei Wochen nicht da, und ich weiss nicht was ich machen soll. Von seiten der DAS ist das schon alles korrekt so, aber ich frage mich, ob die Anwaeltin irgendwie Mist gebaut hat, zumal die erste Anfrage auf Kostenuebernahme erst im November bei der DAS eingegangen ist... 300 Euro ist eine Menge Geld fuer mich.
Vielleicht hat jemand einen Tip fuer mich? Vielen Dank!
von verzweifelt-bin am 18.11.2004 11:11
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>Anwalt falsch beraten?
Ich glaube, Sie haben da irgendetwas falsch verstanden. Die DAS ist ganz klar im Recht, keine Frage. Sie braucht nicht zu zahlen, auch klar. Mein Problem liegt ganz woanders. Sie haette doch VORHER eine Anfrage machen muessen, ob und in welchem Umfang Deckung besteht. Falls daraus hervorgegengen waere, dass bei Klage gezahlt wird und bei aussergerichtlicher Einigung nicht, haette sie mir das sagen muessen. Hat sie aber nicht, und genau darin besteht das Problem.
Uebrigens: Welcher "Otto-Normal-VN" kennt sich haarklein mit seinem Versicherungsumfang aus? Also "in den eigenen Versicherungsbedingungen nicht auskennen" lasse ich nicht gelten, sorry. Aber deshalb war ich ja auch beim Anwalt, man verlaesst sich halt auf die...
von verzweifelt-bin am 18.11.2004 15:46
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