Anwalt bestreitet Identität einer Mandandtschaft

26. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Franky82
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)
Anwalt bestreitet Identität einer Mandandtschaft

Hallo allerseits,

nach den Versuch Auskunftsansprüche über eine Nutzeridentität einzufordern, bestreitet ein Anwalt nun die Nutzeridentität seiner Manschaft als "unwahre Tatsachenbehauptung" und verlangt hierzu eine Löschung.

Hintergrund:
Vor einigen Jahren hatte ein Shopbetreiber tausende Kunden um Ware geprellt. Es gingen hunderte Anzeigen ein. Er kam in Untersuchungshaft, wie das Verfahren ausging weiß ich nicht.

Nun werde ich zur Löschung eines neuen Beitrags aufgefordert, in diesem behaupet wird, es handelt sich um den gleichen Shopbetreiber wie damals. Eine Auszug aus dem damaligen Handelsregister beweist, dass das Geburtsdatum 1:1 mit dem im neuen Handelsregister übereinstimmt. Allerdings stimmt der Name nicht mehr ganz - der Nachname hat jetzt einen Doppelnamen. Am Facebook-Profil ist aber zu erkennen, dass er kürzlich durch eine Heirat den Namen der Frau angenommen hat. Zudem wohnt er im nahen Umfeld wie der Shopbetreiber von damals.

Aufgrund weiteren zugespielten Beweise bezweifle ich zu 99,9 Prozent die Behauptung des Anwalts. Habe ich aufgrund der berechtigten Zweifel, die Möglichkeit eine eidesstattliche Versicherung einzuholen, oder seht ihr für mich eine andere bzw. bessere Möglichkeit, die Identität rechtlich klarzustellen? Ich gehe aber davon aus, dass dieser Aufforderung nicht Nachgekommen wird.

Im möchte einer solchen Person keine neue Identität für Geschäfte bieten und sie nicht indirekt vor ihrer Vergangenheit schützen. Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!

-----------------
""

-- Editiert Franky82 am 26.02.2015 12:10

-- Editiert Franky82 am 26.02.2015 12:11

-- Editiert Franky82 am 26.02.2015 12:15

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich habe erhebliche Zweifel, dass jemand bei der Vorgeschichte eine Gewerbeerlaubnis bekommt.

Außerdem bist Du weder eine Behörde, noch ein Gericht. Eine eidesstattliche Versicherung darf von den genannten zur Glaubhaftmachung eingeholt werden, und nur dazu. Ist nicht geeignet, einen ordentlichen Beweis zu ersetzen. Und den wirst Du nur schwer führen können.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
wie das Verfahren ausging weiß ich nicht.

Nun werde ich zur Löschung eines neuen Beitrags aufgefordert, in diesem behaupet wird, es handelt sich um den gleichen Shopbetreiber wie damals.

Die wissens also laut eigener Aussage nichts, insbesondere kennen Sie nicht den Verfahrensausgang und die damals bewiesenen Tatsachen. Vielleicht war der damals Inhaftierte ja unschuldig? Vielleicht ist es ganz einfach eine Personenverwechlsung?
Jedenfalls empfinde ich es doch als mutig, im Internet so weit den Mund aufzumachen, wenn man eigentlich nicht sicher sein kann, auch etwas Sinnvolles zu sagen.

quote:
seht ihr für mich eine andere bzw. bessere Möglichkeit

Der Aufforderung des Anwalts nachkommen? Ansonsten muss man eben zocken. Vielleicht blufft der Gegner ja nur. Vielleicht reicht er aber auch Klage ein, die auch für Sie teuer werden kann.

quote:
sie nicht indirekt vor ihrer Vergangenheit schützen.

Unsere Rechtsordnung kennt ein Grundrecht auf Resozialisierung. Dazu gehört zum einen die soziale Darstellung und zum anderen das recht auf wirtschaftliche Erwerbstätigkeit. Beides wird ein Richter berücksichtigen müssen, wenn er mit dem Fall betraut wird. Fürdie SIcherheit der Gewerbeordnung sorgt der Staat.
Hinzu kommt eben, dass Sie nichtmals genau wissen können, ob Ihre Behauptungen der Wahrheit entsprechen oder es nicht eben doch jemand anderes ist. Wenn Ihnen aber Ihre "Klarstellungen/Warnungen" so wichtig sind und Sie keinesfalls darauf verzichten wollen, müssen Sie es eben darauf ankommen lassen. Dann empfiehlt sich aber die rechtzeitige Beratung bei einem Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.037 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen