Anwalt behält Vorschuss nach Verfahrenseinstellung

11. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
grobyy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt behält Vorschuss nach Verfahrenseinstellung

Hallo,
nachdem ein Verfahren vor Gericht gegen mich eingestellt wurde, bekam ich Post vom Amtsgericht das die Staatskasse die Kosten des Verfahrens trägt. Ich hatte mich rechtsanwaltlich vertreten lassen und habe an meinen Anwalt einen Vorschuss von 250€ geleistet. Als ich diesen Vorschuss nun zurückforderte, versucht der Herr mich nun seit 2 Monaten abzuwimmeln und will mir noch eine Rechnung über 35 zukommen lassen(stand heute nach einem eindringlicheren Telefonat) . Habe ich das Recht den Betrag zurückzufordern?Ich habe bereits eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung 17.03 dem Anwalt zukommen lassen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Staatskasse trägt Ihre Rechtsanwaltskosten im Normalfall nur, wenn in dem Beschluss nicht nur steht, dass die Staatskasse die Verfahrenskosten trägt (damit sind nur die Gerichtskosten gemeint), sondern auch die außergerichtlichen Auslagen des Angeklagten.
Ist aber seltsam, dass der Anwalt Ihnen das dann nicht einfach erklärt.
Sollte die Staatskasse auch Ihre außergerichtlichen Auslagen tragen müssen, rechnet der Anwalt normalerweise seine Gebühren gegenüber der Staatskasse ab. Spätestens mit der Zahlung sind seine Gebührenansprüche dann normalerweise erfüllt und der Vorschuss kann zurückgezahlt werden.
Sagt denn der Anwalt gar nichts dazu, warum er Ihnen den Vorschuss nicht auszahlt?

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#2
 Von 
grobyy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also in dem Beschluss vom Amtsgericht heisst es:" In der Strafsache gegen mich, RA xy werden die nach dem rechtskräftigen Urteil des AG dem Betroffenen gemäß § 467 StPO aus der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 1165 € festgesetzt.

Also sind die außergerichtlichen Auslagen in den "notwendigen Auslagen" enthalten? Oder sind mit notwendigen Auslagen nur die Verfahrenskosten gemeint?
Vielen Dank im Voraus.

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das heißt, das der Anwalt seine Gebühren schon gegenüber der Staatskasse geltend gemacht hat und diese Gebühren in der genannten Höhe gegen die Staatskasse festgesetzt worden sind. Normalerweise werden diese dann auch zeitnah nach dem Beschluss an den Anwalt ausgezahlt.
Es kann sein, dass die Forderung des Anwalts höher ist als die festgesetzten Kosten. Z.B. weil Sie eine Gebührenvereinbarung unterschrieben haben oder, wenn Gerichtsort und Ihr Wohnort gleich sind, einen Anwalt am dritten Ort beauftragt haben und noch ein diverse andere Möglichkeiten. Dann schulden Sie dem Anwalt die volle Forderung, kriegen es aber nicht vollständig aus der Staatskasse erstattet.
Aber auch das sollte ein vernünftiger Anwalt erklären können und eine Schlussrechnung aufstellen, aus der sich sowohl seine Forderung als auch Zahlungen ergeben.
Ohne Schlussrechnung und Erklärung wirkt die Verweigerung des Anwalts seltsam.

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#4
 Von 
finnfinn
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Und was tut man nun in so einem Fall?

Bei mir liegt die Sache ähnlich. Der Anwalt erstellt keine Schlussrechnung und behält den Vorschuss, obwohl er im Vorschuss einen höheren Streitwert angesetzt hat, als vom Gericht festgelegt wurde.

Seit sechs Monaten und nach mindestens vier schriftlichen Mahnungen ist außer Vertröstungen nichts zu hören. Ich brauche die Rechnung außerdem fürs Finanzamt.

Was tun?

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