Anwältin verweigert telefonischen Kontakt

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jurafrage123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Anwältin verweigert telefonischen Kontakt

Guten Morgen,

ich habe mal eine Frage da ich im Internet keine Antwort finden kann.
Meine Anwältin die mich im Scheidungsfall vertritt verweigert einen telefonischen Kontakt. Ich soll alles per Mail mit ihr klären.
Gestern wurde mir am Telefon gesagt das sie heute vormittag keine Termine hätte. Heute ließ sie ausrichten das sie den ganzen Tag in Besprechungen sei. So geht das schon seit einiger Zeit.
Nun meine Frage ob es da irgendwelche "Gesetze" gibt ob sie das darf oder nicht?

Vielen lieben Dank für eine Antwort
LG
Martin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wie ein Anwalt seine Praxis führt, dass ist seine Angelegenheit. Bitte um einen Termin, nimm den wahr, und das wars.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jurafrage123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

OK, vielen Dank
Den Termin darf sie mir aber nicht verweigern, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Kurz eine Anmerkung, die das Verhalten der Kollegin teilweise erklären kann. In der heutigen Zeit wird nach verlorenen Prozessen oft im Nachgang gegen den eigenen Anwalt geklagt, da er was falsch gemacht haben muss (warum sonst wurde der Prozess denn sonst verloren). Um hier genügend Beweise vorlegen zu können, dass der Anwalt eben keinen Fehler gemacht hat, wird vermehrt schriftlich gearbeitet. Andernfalls ist es einfach sehr schwer nachzuweisen, dass man als Anwalt eben keinen Fehler gemacht hat.

In der Sache ist es natürlich so, dass die Kollegin Ihnen einen Termin geben muss, wie sonst sollte sie sich ein Bild von der Sache und von ihrem Mandanten machen. Am besten E-Mail schreiben und einen Termin einfordern.

Nebenbei möchte ich jedoch anmerken, dass es vielleicht auch Sinn macht, einen anderen Kollegen zu beauftragen, sollte durch das Verhalten der Kollegin Ihr Vertrauen in sie verloren gegangen sein. Gerade im Familienrecht ist Vertrauen zum Rechtsanwalt besonders wichtig.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jurafrage123):
Nun meine Frage ob es da irgendwelche "Gesetze" gibt ob sie das darf oder nicht?

Ja, darf sie.

Telefonisch ist immer problematisch. Zum einen da man das gesagte hinterher nicht mehr nachvollziehen kann. Zum anderen aber auch, weil sie dann eventuell nicht verfügbar ist.
Mail kann man immer mal zwischendurch schnell bearbeiten.
Von daher ist das schon verständlich.



Zitat (von Jurafrage123):
Den Termin darf sie mir aber nicht verweigern, oder?

Nein, darf sie nicht.
Ist halt nur Pech, wenn sie erst in 2-3 Monaten einen frei hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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