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Anwälte=Abzocker?

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Anwälte=Abzocker?

Hallo,

ich muss einfach mal meinem Unmut Luft machen.
Wir waren wegen eines Stalkers beim Anwalt. Dieser riet uns dazu, wir sollten ihn dem Menschen was schreiben lassen und die Kosten dafür müsse natürlich der uns Belästigende tragen. Der Stalker hat einfach alles abgestritten. Die E-Mails, da hat wohl wer seinen Account gehackt, die Anrufe, da müsse man ja erstmal polizeilich klären, ob die von seinem Anschluss kamen, und falls ja, dann müsse man erstmal nachweisen, dass auch er der Anrufer war. Und wo er angeblich vor Ort war an unseren Wohnungen, da bräuchten wir dann schon Zeugen.
Nach dieser Antwort von ihm auf unseren Brief vom Anwalt hat unser Anwalt uns einfach nur eine Rechnung geschickt, wo wir eben natürlich jetzt doch sämtliche Kosten tragen müssen. Wir fühlen uns von dem etwas verarscht, denn der hat uns klar abgeraten von einer Anzeige bei der Polizei und gesagt: lassen Sie mich was schreiben, wenn er dann jetzt die Kosten tragen muss, schreckt ihn das mehr ab, als wenn da eine Anzeige kommt, wo man eh kaum was beweisen kann. Wir fühlen uns sehr verarscht.
Ist das normal, dass Anwälte so sind?

LG

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von guest-12314.02.2013 13:07:55 am 27.07.2012 23:31
Status: Senior (196 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Anwälte=Abzocker?
Leider hat der Stalker mit der Argumentation recht und könnte sich damit durchaus erfolgreich vor Gericht durchsetzen.



quote:
lassen Sie mich was schreiben, wenn er dann jetzt die Kosten tragen muss, schreckt ihn das mehr ab, als wenn da eine Anzeige kommt, wo man eh kaum was beweisen kann.

Damit hat er aber nicht gesagt das der Abgemahnte in JEDEM Fall die Kosten tragen muss.

Kostenschuldner istimmer der Auftraggeber, der Regress gegen den Abgemahnten ist nie garantiert.
Selbst wenn man Recht hätte, wäre der Abgemahnte zahlungsunfähig würdet ihr auch wieder zahlen müssen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 28.07.2012 00:58
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Anwälte=Abzocker?
Du hast ja Recht, aber wir fühlen uns von unserem Anwalt verarscht. Der hat das bei uns so hingestellt, als müsse der nun erstmal zahlen und gäbe dann Ruhe. Mit keinem Wort hat der erwähnt, dass wegen zu weniger Beweise der alles abstreiten wird und wir die Kosten tragen müssen. Hätte er das erwähnt, hätten wir abgesehen von dem Brief von ihm und gleich Anzeige erstattet. Gut beraten fühlen wir uns nicht. Hätte der gesagt: die Beweise langen nicht, der wird wohl alles abstreiten, Sie müssen mich bezahlen. Dann hätten wir ja gar nicht erst gesagt, dass für 450 Euro er dem was schreiben soll, das eh nix bringt. Wir fühlen uns verarscht, denn der hat uns klar gesagt: ich rate ab von einer Anzeige, aber lassen sie mich was schreiben und ihm die Kosten anlasten, das macht mehr Eindruck. Mit keinem Wort hat der erwähnt, dass derjenige sicher alles abstreiten kann und dann wir die Kosten am Hals haben.

LG

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von guest-12314.02.2013 13:07:55 am 29.07.2012 23:04
Status: Senior (196 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Anwälte=Abzocker?
quote:
Dieser riet uns dazu, wir sollten ihn dem Menschen was schreiben lassen und die Kosten dafür müsse natürlich der uns Belästigende tragen.

Hat der RA dies wortwörlich so gesagt? Oder hat er vielmehr etwas in dieser Art gesagt:

"Ich würde Ihnen raten, dass ich dem Stalker anschreibe und zur Unterlassung des Stalkings auffordere. Im Hinblick auf die anfallenden Rechtsanwaltskosten besteht ein Erstattungsanspruch gegen den Stalker, wenn der Unterlassungsanspruch besteht."

Bei einer derartigen Aussage, hätte der RA gar nicht zu Ihnen gesagt, dass der Stalker in jedem Fall die Kosten trägt und Sie gar nichts bezahlen müssen.


von Eidechse am 30.07.2012 14:17
Status: Unsterblich (3513 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Anwälte=Abzocker?
quote:
Der hat das bei uns so hingestellt, als müsse der nun erstmal zahlen und gäbe dann Ruhe.

Und daß ihr dem mutmaßlichen Stalker seine Schuld im Zweifel auch *beweisen* mußt, hat euch nicht der gesunde Menschenverstand gesagt?
Oder habt ihr gedacht, jeder kann jedem jederzeit einen Anwaltsbrief schicken und der Empfänger müsse dann in jedem Fall zahlen? So naiv kann man doch eigentlich gar nicht sein (und das hat euer Anwalt vermutlich auch gedacht).

Ein Anwalt muß seinen Mandanten natürlich beraten, aber er muß nicht davon ausgehen, der Mandant ziehe sich die Unterhose mit der Kneifzange an (nix für ungut, ist nicht persönlich gemeint).

quote:
hätten wir abgesehen von dem Brief von ihm und gleich Anzeige erstattet

Das hätte euch ja auch nichts gebracht, wenn ihr nichts beweisen könnt.

quote:
Mit keinem Wort hat der erwähnt, dass derjenige sicher alles abstreiten kann

Was habt ihr denn erwartet, daß der sagt "oh, ja, ich gebe alles zu"? Ich kann mich nur wundern.

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von Sheldon_Cooper am 30.07.2012 14:47
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Anwälte=Abzocker?
Hallo,

ja, unser Anwalt hat wirklich gesagt: lassen Sie mich was schreiben und ihm die Kosten auferlegen, wenn der erstmal was bezahlen muss, hört der schneller auf, als wenn Sie nun Anzeige erstatten. DAS hat er gesagt.
Und Sheldon: wir dachten, wir haben Beweise. Die Anrufe und persönlichen Beschimpfungen hat unser Anwalt nur am Rande erwähnt in seinem Brief. Aber es gibt E-Mails. Dass der Stalker auch da einfach sagen kann: da hat wohl wer meinen Account gehackt, nein, das war uns wirklich nicht bewusst. Wir wussten, das Anrufen und Vorbeikommen und da dann Drohen, das sind keine Beweise. Aber bei den Mails dachten wir schon, dass das Beweise sind. Und würden wir nun Strafanzeige doch noch stellen, könnten die Behörden doch sicher herausfinden, wer das geschickt hat?
Oder sehe ich das falsch, dass man so eine IP-Adresse ermitteln kann? Wir haben Beweise. Zumindest die E-Mails.

LG

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von guest-12314.02.2013 13:07:55 am 30.07.2012 18:50
Status: Senior (196 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Anwälte=Abzocker?
quote:
Wir wussten, das Anrufen und Vorbeikommen und da dann Drohen, das sind keine Beweise.

Sicher sind das Beweise.

Ihr als Kläger könnt aber nicht Zeuge im Prozess sein.

Das könnt ihr ändern. Ihr könnt den Schadensersatzanspruch an einen Dritten abtreten, § 398 BGB. Wenn der die Forderung einklagt ist der der Kläger, in seinem Prozess steht ihr dann als Zeuge zur Verfügung. Das ist legal.

Der "Kläger" trägt aber das Prozessrisiko, muss sowieso alles vorfinanzieren. Wenn der Bekl. mittellos ist, bleibt er auf den Kosten sitzen. Ihr müsstet ihn da entlasten.

Technisch also kein Problem, wenn euch das Ernst ist, könnt ihr das in diesem Sinne mit dem RA durchsprechen.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 30.07.2012 19:08
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Anwälte=Abzocker?
Hallo flawless,

ich verstehe leider nicht ganz Deine Erklärung.
Wir haben nun beschlossen, dass wir völlig kostenlos demnächst einfach alles anzeigen werden. Ob unsere Beweise ausreichen und es was bringt, bezweifeln wir zwar, aber immmer noch besser als 450 Euro ausgeben für einen Brief vom Anwalt, der rein gar nichts bringt.

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von guest-12314.02.2013 13:07:55 am 30.07.2012 19:20
Status: Senior (196 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Anwälte=Abzocker?
quote:
ich verstehe leider nicht ganz Deine Erklärung.


Du hattest dich doch Eingangs beklagt, dass ihr die Rechnung des RA bezahlen müsst, da ihr wegen Beweisnot nicht an den Schädiger herankommt.

Ich wollte nur einen Weg aufzeigen, wie das möglich ist.

Wenn ihr jetzt doch die Anzeige macht, würde das Zivilverfahren sowieso bis zum Ausgang des Strafverfahrens nach § 149 ZPO ausgesetzt.

Dann bleibt erst mal nur abzuwarten, wie das ausgeht.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 30.07.2012 23:46
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Anwälte=Abzocker?
Ich hatte in diesem Rechtsportal am 30.07.2012 abends eine Anfrage für Euro 75,- ausgelobt zum Thema

Wiederaufnahme -- Rückkehr in die GKV

und meinen Fall geschildert und 2 klare Fragen gestellt und um [/size]qualifizierte Antwort gebeten.

Die Anwältin hat in ihrer Antwort wenig hilfreich Sachverhalt und Fragestellung wiederholt und dann die bekannten Gesetzestexte zitiert -- ohne Fragebeantwortung.
Die Nachfrage, in der ich auf den Knackpunkt des Problemes
hinwies, beantwortete sich dann mit wenn und aber richtig -- war sich also nicht sicher.

Ich habe dann eine kompetente Ansprechstelle gefunden, die meine Fragestellung mit einem Wort beantwortet hat.
"Ja"!!
Es gibt anscheinend in diesem Portal Anwälte, die Fragen beantworten, auch wenn sie sich der Rechtslage nicht sicher sind.
Ich habe dieses in meiner Bewertung zum Ausdruck gebracht und bin gespannt, ob sie zensiert oder veröffentlicht wird.[size=12px]



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von katersurft am 03.08.2012 10:00
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Anwälte=Abzocker?
quote:
ja, unser Anwalt hat wirklich gesagt: lassen Sie mich was schreiben und ihm die Kosten auferlegen, wenn der erstmal was bezahlen muss, hört der schneller auf, als wenn Sie nun Anzeige erstatten. DAS hat er gesagt.

Damit hat er nicht die Unwahrheit gesagt. Er hat vielleicht vergessen zu sagen, dass Ihr den Brief bezahlen müsst, wenn die Gegenseite ihn nicht bezahlt - oder Ihr habt es überhört.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, das regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."


von Roland-S am 06.09.2012 13:52
Status: Legende (382 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 8 User(n) bewertet)


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