Anwälte=Abzocker?
Hallo,
ich muss einfach mal meinem Unmut Luft machen.
Wir waren wegen eines Stalkers beim Anwalt. Dieser riet uns dazu, wir sollten ihn dem Menschen was schreiben lassen und die Kosten dafür müsse natürlich der uns Belästigende tragen. Der Stalker hat einfach alles abgestritten. Die E-Mails, da hat wohl wer seinen Account gehackt, die Anrufe, da müsse man ja erstmal polizeilich klären, ob die von seinem Anschluss kamen, und falls ja, dann müsse man erstmal nachweisen, dass auch er der Anrufer war. Und wo er angeblich vor Ort war an unseren Wohnungen, da bräuchten wir dann schon Zeugen.
Nach dieser Antwort von ihm auf unseren Brief vom Anwalt hat unser Anwalt uns einfach nur eine Rechnung geschickt, wo wir eben natürlich jetzt doch sämtliche Kosten tragen müssen. Wir fühlen uns von dem etwas verarscht, denn der hat uns klar abgeraten von einer Anzeige bei der Polizei und gesagt: lassen Sie mich was schreiben, wenn er dann jetzt die Kosten tragen muss, schreckt ihn das mehr ab, als wenn da eine Anzeige kommt, wo man eh kaum was beweisen kann. Wir fühlen uns sehr verarscht.
Ist das normal, dass Anwälte so sind?
LG
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>Anwälte=Abzocker?
Du hast ja Recht, aber wir fühlen uns von unserem Anwalt verarscht. Der hat das bei uns so hingestellt, als müsse der nun erstmal zahlen und gäbe dann Ruhe. Mit keinem Wort hat der erwähnt, dass wegen zu weniger Beweise der alles abstreiten wird und wir die Kosten tragen müssen. Hätte er das erwähnt, hätten wir abgesehen von dem Brief von ihm und gleich Anzeige erstattet. Gut beraten fühlen wir uns nicht. Hätte der gesagt: die Beweise langen nicht, der wird wohl alles abstreiten, Sie müssen mich bezahlen. Dann hätten wir ja gar nicht erst gesagt, dass für 450 Euro er dem was schreiben soll, das eh nix bringt. Wir fühlen uns verarscht, denn der hat uns klar gesagt: ich rate ab von einer Anzeige, aber lassen sie mich was schreiben und ihm die Kosten anlasten, das macht mehr Eindruck. Mit keinem Wort hat der erwähnt, dass derjenige sicher alles abstreiten kann und dann wir die Kosten am Hals haben.
LG
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>Anwälte=Abzocker?
quote:
Der hat das bei uns so hingestellt, als müsse der nun erstmal zahlen und gäbe dann Ruhe.
Und daß ihr dem mutmaßlichen Stalker seine Schuld im Zweifel auch *beweisen* mußt, hat euch nicht der gesunde Menschenverstand gesagt?
Oder habt ihr gedacht, jeder kann jedem jederzeit einen Anwaltsbrief schicken und der Empfänger müsse dann in jedem Fall zahlen? So naiv kann man doch eigentlich gar nicht sein (und das hat euer Anwalt vermutlich auch gedacht).
Ein Anwalt muß seinen Mandanten natürlich beraten, aber er muß nicht davon ausgehen, der Mandant ziehe sich die Unterhose mit der Kneifzange an (nix für ungut, ist nicht persönlich gemeint).
quote:
hätten wir abgesehen von dem Brief von ihm und gleich Anzeige erstattet
Das hätte euch ja auch nichts gebracht, wenn ihr nichts beweisen könnt.
quote:
Mit keinem Wort hat der erwähnt, dass derjenige sicher alles abstreiten kann
Was habt ihr denn erwartet, daß der sagt "oh, ja, ich gebe alles zu"? Ich kann mich nur wundern.
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von Sheldon_Cooper am 30.07.2012 14:47
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>Anwälte=Abzocker?
quote:
Wir wussten, das Anrufen und Vorbeikommen und da dann Drohen, das sind keine Beweise.
Sicher sind das Beweise.
Ihr als Kläger könnt aber nicht Zeuge im Prozess sein.
Das könnt ihr ändern. Ihr könnt den Schadensersatzanspruch an einen Dritten abtreten, § 398 BGB. Wenn der die Forderung einklagt ist der der Kläger, in seinem Prozess steht ihr dann als Zeuge zur Verfügung. Das ist legal.
Der "Kläger" trägt aber das Prozessrisiko, muss sowieso alles vorfinanzieren. Wenn der Bekl. mittellos ist, bleibt er auf den Kosten sitzen. Ihr müsstet ihn da entlasten.
Technisch also kein Problem, wenn euch das Ernst ist, könnt ihr das in diesem Sinne mit dem RA durchsprechen.
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>Anwälte=Abzocker?
quote:
ich verstehe leider nicht ganz Deine Erklärung.
Du hattest dich doch Eingangs beklagt, dass ihr die Rechnung des RA bezahlen müsst, da ihr wegen Beweisnot nicht an den Schädiger herankommt.
Ich wollte nur einen Weg aufzeigen, wie das möglich ist.
Wenn ihr jetzt doch die Anzeige macht, würde das Zivilverfahren sowieso bis zum Ausgang des Strafverfahrens nach § 149 ZPO ausgesetzt.
Dann bleibt erst mal nur abzuwarten, wie das ausgeht.
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