Antwort vom Anwalt, Verfahren noch nicht eingestellt wegen Nachermittlung

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
NY36
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Antwort vom Anwalt, Verfahren noch nicht eingestellt wegen Nachermittlung

Hallo, ich habe eine Frage-
Mir wurden zwei Straftaten zur Lasten gelegt.
1- Zerkratzen PKW und Diebstahl Autospiegel (Verfahren eingestellt)
1- Freiheitsberaubung und Nachstellung
Mein Anwalt hat zu beiden Vorwürfen eine Verfügung abgegeben. jetzt wurde das oben gegannte Verfahren eingestellt. Auf Nachfrage meines Anwalts, was mit dem zweiten Verfahren sei, kam die Antwort vom SA, dass noch Nachermittlungen laufen.
Was kann ich unter diesen Nachermittlungen verstehen?

Im zweiten Vorwurf wurde mit u.a. zu Lasten gelegt, nächtliche Anrufe getätigt zu haben (Belästigung) oder beim Arbeitgeber angerufen und Lügen verbreitet zu haben.
Ist es möglich, dass das der Staatsanwalt bei meinem Telefonanbieter schriftlich nach einem Einzelverbindungsnachweis anfragt, oder fällt dies in den Aufgabenbereich der Polizei, bevor die Akte zum Staatsanwalt geschickt wird?

Über hilfreiche Antworten danke ich


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Nachermittlung = es haben sich (neue) Hinweise ergeben, die weitere Ermittlungen notwendig machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Mir wurden zwei Straftaten zur Lasten gelegt.
1- Zerkratzen PKW und Diebstahl Autospiegel (Verfahren eingestellt)
1- Freiheitsberaubung und Nachstellung


Das sind 4 Straftaten :devil: , die sich in 2 Tatkomplexe gliedern.

Zitat:
Was kann ich unter diesen Nachermittlungen verstehen?


Dass die Staatsanwaltschaft die Akte noch mal an die Polizei zurückgegeben hat, mit dem Auftrag weitere Ermittlungen durchzuführen (ggf. zu einem bestimmten und von der StA benannten Punkt), z.B. eine Zeugenvernehmung.

Zitat:
Ist es möglich, dass das der Staatsanwalt bei meinem Telefonanbieter schriftlich nach einem Einzelverbindungsnachweis anfragt, oder fällt dies in den Aufgabenbereich der Polizei, bevor die Akte zum Staatsanwalt geschickt wird?


Sowohl als auch. Wie oben schon gesagt, kann die StA die Akte auch mit genau diesem Auftrag an die Polizei zurückgeben

0x Hilfreiche Antwort

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