Antrag blaue Karte

16. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa453831-37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag blaue Karte

Hallo,
ich bin Ausländer und habe in Deutschland mechatronik studiert. ich habe dann einen job als Software Entwickler gefunden. der Lohn liegt über die Schwelle für eine blaue Karte. Mein Ansprechpartner möchte aber mein Antrag auf blaue Karte nicht zustimmen, weil sie meint, ich hätte Mechatronik studiert und mein Job ist im IT-Bereich. ich muss weitere Unterlagen vorlegen um den Zusammenhang zu erkären. ich habe alle meine Zeugnisse vorgelegt. es reicht aber nicht.
was kann ich noch machen? oder welche alternative hätte ich?
Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Eine Blaue Karte EU nach § 19a Aufenthaltsgesetz darf nur "zum Zweck einer seiner Qualifikation angemessenen Beschäftigung" erteilt werden. Insofern muss die ABH hier prüfen, ob die Stelle der Qualifikation des Hochschulabschlusses entspricht.

Bei einer Stelle als Software-Entwickler könnte man aber überprüfen, ob es hilft, dass es ein "definierter Mangelberuf" ist. In der verlinkten Liste finde ich IT-Informatiker, IT-Programmierer, ERP-Anwendungsentwickler, IT-Produktentwicklung, Software-Programmierer und Java-Programmierer. Hier ist natürlich auch die Frage, ob hier auch ein Studium im IT-Bereich vorausgesetzt wird. Es ist auch die Frage, wie der zukünftige Arbeitgeber den Aufgabenbereich der angebotenen Stelle definiert. Es wäre zumindest eine Möglichkeit, die man überprüfen sollte.

Die rechtliche Grundlage wäre § 2 (2) BeschV:

Zitat:
Ausländerinnen und Ausländer, die einen Beruf ausüben, der zu den Gruppen 21, 221 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, kann die Zustimmung zu einer Blauen Karte EU erteilt werden, wenn die Höhe des Gehalts mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt. Die Zustimmung wird ohne Vorrangprüfung erteilt.


Für die Beschäftigung in einem Mangelberuf braucht man also auch die Zustimmung der BA, aber es gibt keine Vorrangprüfung.

Hier gibt es ein Merkblatt der BA, bei dem alle wichtige Voraussetzungen für die "Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland" aufgeführt werden. Vielleicht findest du hier auch einen Ansatzpunkt.

Viel Glück!

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