Antrag auf Stundung von Wohngeld

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
hardrein
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Antrag auf Stundung von Wohngeld

Hallo zusammen und vorab ein frohes neues Jahr.

Ich habe 608,--€ Wohngeld zuviel bekommen. Aufgrund meines geringen Einkommens, kann ich die Forderung nicht auf einmal zurückzahlen.

Nach Rücksprache mit dem Wohngeldamt hat man mir die Zahlung bis zum 15.1.2011 gestundet und einen Stundungsantrag geschickt, den ich bis zum vorgenannten Datum beantworten soll. Zusätzlich verlangt man von mir:

- Fotokopien der vollständigen Kontoauszüge der letzten 2 Monate

- Bescheinigung der kontoführenden Bank, dass mir zur sofortigen Rückzahlung kein Kredit eingeräumt werden kann.

Mit welcher Rechtsgrundlage legitimiert das Wohngeldamt diese Aufforderung?

Im voraus meinen besten Dank für hilfreiche Antworten.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Guckst Du z.B. mal in § 50 SGB X . Das ist ein Beispiel für viele. Ich weiss jetzt nicht, was die Rechtsgrundlage für das Wohngeld war, jedenfalls ist diese Bestimmung einschlägig, wenn sich die Rechtsgrundlage aus den SGBs ergibt.

Ansonsten allgemeines Verwaltungsrecht. Es besteht Einigkeit darüber, dass zuviel gezahlte Leistungen zurückgefordert werden können, und zwar unabhängig davon, wo der Fehler liegt.

Und eine Stundung kann es nur geben, wenn Du nicht zahlen kannst. Das musst Du beweisen.

wirdwerden

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#2
 Von 
hardrein
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Es ist mir klar, dass ich zurückzahlen muss. Desweiteren muss ich beweisen, dass ich nur in Raten zahlen kann, aufgrund der Offenlegung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem steht auch nichts im Wege.

Nur Frage ich mich, wo ist die Rechtsgrundlage, dass ich die Kontoauszüge der letzten 2 Monate vorlegen muss.

Im Hinblick auf die ablehnende Kreditentscheidung, die gefordert wird, lege ich meine aktuelle Schufa-Auskunft vor, aus der ersichtlich ist, dass ich keine Kredite bekommen kann.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wie sollen es denn die Menschen vom Amt sonst überprüfen? Es gibt keinen § über die Art und Weise der Überprüfung. Sie müssen auch keine Stundung gewähren. Wenn sie es trotzdem tun, dann liegt es in derem Ermessen, welche Unterlagen sie benötigen. Was würde Dir denn so vorschweben?

wirdwerden

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