Antrag auf Pfändungs-u. Überwesiungsbeschluß

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
diitz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Pfändungs-u. Überwesiungsbeschluß

Bei einem Grundstückskaufvertrag mit Ratenzahlung hat der Käufer sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Leider ist nun der Fall eingetreten: der Käufer hat alle Fristen verstreichen lassen und scheint uns auch noch verblödeln zu wollen, sodaß wir nun mit der vollstreckbaren Urkunde beim Gerichtsvollzieher waren, um die Zwangsvollstreckung ein zu leiten. Dieser war zum Glück sehr entgegenkommend, denn dieser Weg scheint sehr kompliziert zu sein , er hat uns mitgeteilt, daß ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beantragt werden muß, konnte uns aber nicht sagen ,ob man dafür ein Formular irgendwo her bekommen kann, nur, daß das im Allgeminen von den Anwälten gemacht wird und jeder hätte sowas in seiner Software. Da wir aber selbst nicht vermögend sind und nicht absehbar ist, wann die ausstehenden Raten gezahlt weren können , möchten wir so viel wie möglich selbst erledigen um nicht noch weitere Kosten tragen zu müssen. Ich frage daher , ob jemand weiß, wo wir ein Formular dafür bekommen , oder ob der Antrag frei formuliert werden muß und was dieser Antrag dann beinhalten muß bzw. worauf man da noch achten muß.

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9 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wir haben die Formulare dafür von einem Spezialversand für Anwält bekommen. Allerdings haben die die Dinger nur im 100er Pack verkauft.

Was soll eigentlich gepfändet werden? Gehalt, Konto, oder was?

Meines Wissens nach ist für den Pfänder kein besonderes Formular erforderlich, es erleichtert allerdings die Arbeit.

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#2
 Von 
diitz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach unserem Wissen sind außer evtl ALG oder Beihilfe zur Existenzgründung (Ich-AG) kaum laufende Einnahmen vorhanden , sodaß wir uns außer auf Sachgüter auf spezielle Einzeleinnahmen konzentrieren müssen. z.B evtl. beantragte Eigenheimzulage, Einkommen -u. Umsatzsteuer -rückzahlungen evtl. beantragtes Wohngeld.

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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/

dort unter pfändung findet du diverse formulare für die pfändung.

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#4
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hi,

zur Ergänzung zu dem sehr guten Link von luDa : Wenn z.B. die Bankkonten des Schuldners gepfändet werden sollen (weil man dort etwas vermutet) ist in dem Link das Formular 311 zu nehmen. Die Ansprüche müssen möglichst genau bezeichnet sein. Es reicht nicht, alle Ansprüche zu pfänden, die der Schuldner gegen die Bank hat.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Link ist wirklich sehr gut.

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#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

aso, kleine ergänzung noch - ein pü kostet 15,00 eur gerichtskosten - diese können per scheck oder in gerichtskostenmarken (beim amtsgericht zu kaufen) bezahlt werden.

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Zuzüglich der Kosten für die Zustellung durch den Gerichstvollzieher, ca. € 25,-

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#8
 Von 
diitz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die rege Resonanz. Die Formulare habe ich schon gefunden und ausgedruckt. Ich hoffe nur, daß sie auch hier in Mecklenburg akzeptiert werden, ich hatte da vor einiger Zeit schon sehr unangenehme Erfahrungen gemacht bei einem Antrag auf Mahnbescheid. Mich würden noch die Forumsmeinungen interessieren zu den Nebenkosten der vollstreckbaren Urkunde.
In dem Kaufvertrag ist vereinbart, daß der Käufer für die jeweiligen Restbeträge bei den Ratenzahlungen Zinsen zahlt. Außerdem ist wie üblich vereinbart, daß der Nutzen und die Belastungen für das Kaufobjekt ab dem Verrechnungstage(Übergabetag) auf den Käufer übergeht. Da aber erst ab Eintragung ins Grundbuch der Grundsteuerbescheid und der Versicherungsvertrag auf den Käufer umgeschrieben wird, haben wir diese Rechnungen beglichen. Der Käufer macht aber keine Anstalten, uns diese zu erstatten ,obwohl er sich im Vertrag dazu verpflichtet hat . Der Notar hat der vollstreckbaren Ausfertigung eine Klausel hinzugefügt, vollstreckbar sei der Rest aus dem Kaufpreis . Sind denn die o.g. Kosten nicht gleich mit vollstreckbar, wenn im Kaufvertrag steht, der Käufer unterwerfe sich wegen seiner Zahlungverpflichtungen nebst aller Zinsen der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen?

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#9
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

prinzipiell schon, nur müsst ihr die höhe nachweisen (vorlage von rechnungen etc) da eine vollstreckbare urkunde bestimmt sein muss - ob der notar den betrag für mit vollstreckbar erklärt oder ihr aber einen urkundenprozess (beschleunigt) durchführen müsst hängt vom einzelfall ab.

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