Hallo, da ich habe heute mein polizeliches Führungszeugnis erhalten und zu meinem eigenen Schock entdeckt, dass ich eine Eintragung vom Oktober 2014 habe. Es geht um ein Diebstahldelikt, bei der eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen a 10 Euro verhängt wurde. Damals war ich so blöd und hab das einfach überwiesen, um meine Ruhe zu haben. Niemals hätte ich jedoch gedacht, dass das zu einem Eintrag im Führungszeugnis führt.
Mein neuer Arbeitgeber fordert jedoch ein Führungszeugnis, was frei von Einträgen ist. Der aktuelle Status ist, dass ich das Führungszeugnis nachrreiche, weil ich es zur Vertragsunterzeichnung noch nicht hatte. Ich habe jetzt einen Arbeitsvertrag, den ich aufgrund des Führungszeugnisses nicht annehmen kann.
Jetzt habe ich gesehen, dass man den Eintrag löschen kann, wenn es "unzumutbar" ist (gemäß § 39 Absatz 1 Satz 2 BZRG
)
Meine Argumentation ist folgende:
1.) Fertiger Arbeitsvertrag.
2.) Bin vor kurzem Vater geworden und meine Frau ist im Mutterschutz und demnächst in Elternzeit und wir können es uns als Familie nicht leisten, wenn ich arbeitslos bleibe.
3.) Strafe steht kurz vor automatischer Tilgung (im Oktober diesen Jahres), also noch drei Monate.
4.) Habe in den letzten Jahren an der Uni angefangen zu studieren und stehe kurz vor meinem Abschluss, hab also eine gute Sozialprognose.
Würde dies als Legitimation für eine vorzeitige Entfernung ausreichen? Also als "unbillige Härte" ausreichen?
Ist jemanden bekannt, wie lange man auf eine Antwort vom Bundesjustizministerium nach Antragsstellung warten muss?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Antrag auf Nichtaufführung im polizeilichen Führungszeugnis
12. Juli 2017
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Frage vom 12. Juli 2017 | 22:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Nichtaufführung im polizeilichen Führungszeugnis
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#2
Antwort vom 12. Juli 2017 | 23:18
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Niemals hätte ich jedoch gedacht, dass das zu einem Eintrag im Führungszeugnis führt.
Hätte es auch nicht ... wenn es die einzige Verurteilung gewesen wäre.
Zitat:Meine Argumentation ist folgende:
1. zählt grds. nicht
2. zählt grds. nicht
3. richtig, und die Bearbeitung eines Antrags auf vorzeitige Nichtaufnahme wird wahrscheinlich ebenso lange dauern.
4. zählt grds. nicht
Zitat:Würde dies als Legitimation für eine vorzeitige Entfernung ausreichen? Also als "unbillige Härte" ausreichen?
Nein
Zitat:Ist jemanden bekannt, wie lange man auf eine Antwort vom Bundesjustizministerium nach Antragsstellung warten muss?
Wie gesagt - bis abschliessend über den Antrag entschieden ist und -falls ihm stattgegeben würde- die vorzeitige Nichtaufnahme zum BZR gemeldet ist, wird die Verurteilung wahrscheinlich sowieso raus sein. Erfolgversprechender wird sein, den Arbeitgeber bis Oktober zu vertrösten (irgendwie). So ein Führungszeugnis kann ja auch mal auf dem Postweg abhanden kommen (kommt als normaler Brief). Man hat ja lange gewartet, ob es vielleicht doch noch kommt. Dann musste man es noch mal beantragen ... und das dauert wieder...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juli 2017 | 11:49
Von
Status: Weiser (16531 Beiträge, 9305x hilfreich)
Sehe ich ähnlich.
Solche Anträge auf Nicht-Aufnahme haben eine Erfolgswahrscheinlichkeit von Nahe Null.
Keines Ihrer Argumente ist wirklich aussichtsreich, denn berufliche/finanzielle Aspekte zählen nicht.
Das zweckmäßigste wird sein, die Zeit bis Oktober irgendwie zu überbrücken.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 3. August 2017 | 21:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Nein, eine weitere kiki-Strafe ist völlig ausreichend. Wer z. B. 2mal kurz hintereinander zu je 5 Tagessätzen verurteilt wird, hat nach der 2. Verurteilung 2 Führungszeugniseinträge.
Und jetzt?
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