Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ???

9. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
mazi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 36x hilfreich)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ???

Hallo,
könnt Ihr mir bitte weiterhelfen ?
Möchte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen.
Sind dabei bestimmte Richtlinien zu beachten ? Gibt es vielleicht Formulare dafür ?
Wohin schickt man den Antrag genau ? Geht das auch ohne Rechtsanwalt ? Was kostet so was ?
Hab echt keinen blassen Schimmer davon.

Gruß mazi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Gehört eigentlich nicht ins Strafrechtsforum...

Trotzdem: Was wollen Sie denn mit der EV bewirken? Ob Sie den Antrag auf Erlaß der EV selbst stellen können oder einen RA damit beauftragen müssen hängt ebenso wie die Frage nach dem zuständigen Gericht sowie den entstehenden Kosten davon ab, mit welchem Betrag man Ihr wirtschaftliches Interesse an dem Erlaß der EV beziffert (dh, welchen Streitwert man hier zugrunde legen müsste).

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)


"Sind dabei bestimmte Richtlinien zu beachten ?"

Ja, diese Regeln füllen etliche Fachbücher. Nach Ansicht vieler Anwälte ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung meist schwieriger zu handhaben als eine Klageschrift. Allgemeinverbindliche Formulare werden sie hier vergeblich suchen.

Wenn Sie selber der Meinung sind, "keinen blassen Schimmer" hiervon zu haben, sollten Sie es sich im eigenen Interesse gut überlegen, ob sie die Sache ohne einen RA angehen wollen. Vor dem Landgericht geht's ohnehin nicht ohne einen Anwalt.

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#3
 Von 
mazi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 36x hilfreich)

Eigentlich möchte ich erreichen, daß die ständigen Beleidigungen, Belästigungen, kleineren Sachbeschädigungen, versuchten Körperverletzungen usw. unserer alkoholkranken Nachbarn aufhören.

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#4
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

einen solchen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung können Sie zu Protokoll der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts stellen.
Eine einstweilige Verfügung ist allerdings ein Eilverfahren.
Sie müssen also im Rahmen der Antragstellung die Eilbedürftigkeit glaubhaft machen.
Sofern es sich um einen Zustand handelt der schon länger andauert müsste es schon besondere Gründe geben, warum die Sache jetzt plötzlich eilbedürftig ist.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

desweiteren erhalten Sie Unterstützung von den Sachbearbeitern bei der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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