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Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.

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Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.

Hallo, es ist mal wider ne Frage zu einem EU-Rentenverfahren aufgetaucht.

Folgender Fall:
Person A beantragt im Dezember 2008 eine Reha wegen chronischer Erkrankung 1 (siehe unten).
Diese wird abgelehnt weil Person A bereits eine Reha wegen anderen chronischen Erkrankungen ( 2,3 und 6) im Jahre 2008 erhalten hat.

Der Widerspruch dagegen erfolgt fristgerecht innerhalb 30 Tagen.
Im Laufe der Zeit verschlimmert sich die chronische Krankheit 1. Also wird im Mai 2009 eine EU-Rente beantragt.

Widerspruch bzgl. der Reha wird Nov. 2009 mit der Begründung abgelehnt:
Da keine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit besteht und keinerlei medizinische Notwendigkeit für eine Reha besteht.

Nun erhält Person A im Januar 2010 einen Ablehnungbescheid der DRV bezüglich der EU-Rente, aber gleichzeitig ein Angebot bzgl. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Mit der Begründung:

Person ist noch nicht erwerbsgemindert, aber es sind die Vorrausetzungen erfüllt für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, da eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit besteht.

Als Leistung wird nun eine stationäre psychosomatische Reha.

Die Person ist von der GKV ausgesteuert und bezieht ALG1, befindet sich aber in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis. bisheriges Brutto ca. 3.500 Euro.

Nun zu den Problemen.

Sämtliche Erkrankungen befinden sich im rheumatischem und orthopädischem Formenkreis.

1. M79.70G - Fibromyalgie
2. M46.90 G - seronegative Spondarthritis mit Gelenkbeteiligung
3. M46.1G - Sakroiliitis
4. M41.96G - Linkskonvexe Lumbalskoliose
5. M51.2G - Bandscheibenprotrusion (LW4/5)
6. M13.87G - rezidiv. Arthritis OSG / USG

nun wird eine psychosomatische Reha wegen somatoformer Schmerzstörung angeboten.

Ist das überhaupt möglich, jetzt den Patienten einfach so auf die Psychoschiene zu scheiben?

In dem Schreiben ist dann auch extra vermerkt, das nicht mehr berücksichtigt wird ob man seine letzte Tätigkeit noch ausüben kann, sondern überhaupt erwerbsfähig ist.

Bedeutet das die können z.b. eine Person mit Meistertitel oder Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker, in eine Anstelleung z.B. als Telefonist oder Pförtner zwingen? bzw. wie weit runterstufen muss sich die Person lassen (Thema: Hühnerfüttern im Liegen)

Und vor allem:
Sollte die Person A überhaupt das Angebot zu der Reha annehmen und/oder der Ablehnung der EU-Rente wiedersprechen. Und bekommt man bei Widerspruch trotzdem die Reha genehmigt?

Denn Widerspruch ist ja nur innerhalb der nächsten 4 Wochen möglich, aber bis zu Reha werden ja sicher noch mehr Zeit ins Land gehen

Wie muss sich Person A jetzt seinem Arbeitgeber bzw. der AfA gegenüber verhalten. Und muss der Arbeitgeber sollte die Reha ergeben das die Person für die eigentliche Anstellung nicht mehr fähig ist(Bildschirmarbeit/EDV), einen Ersatzarbeitsplatz (Person A ist gleichgestellt) stellen oder kann ihr dann gekündigt werden.

Ich bin der Meinung die Person sollte zwingend einem Sozialdienst beitreten und sich doch vertreten lassen. Aber evtl. weiß hier ja schon jemand Antworten auf die Fragen



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-- Editiert am 24.01.2010 03:40


von Fulgora am 24.01.2010 03:29
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>Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.
@Fulgora


Grundsätzlich, auch wenn die DRV mal anderes behauptet hat im *Verfahren*: Reha vor Rente.

quote:
Ist das überhaupt möglich, jetzt den Patienten einfach so auf die Psychoschiene zu scheiben?

Nachdem sie mich nicht in die Rheumaecke schieben konnten, sollte ich in die benannte. Mittlerweile interessiert mich das nicht mehr.
Damals habe ich gekämpft, auch weil eine Anerkennung mir soviel bedeutet hätte (kürzeste Fassung: Tumore im Fuß, massive Folgeschäden im Gang und Knochenapparat, Schäden durch Hilsmittelnutzung über Jahre etc).
Halten die mich eben für einen Psycho, mir sch***egal, Hauptsache, ich habe meine Ruhe vor den Kämpfen mit Behörden und Co.

quote:
In dem Schreiben ist dann auch extra vermerkt, das nicht mehr berücksichtigt wird ob man seine letzte Tätigkeit noch ausüben kann, sondern überhaupt erwerbsfähig ist.

Thats it.

Nur für die vor 61 geborenen (Berufsschutz) käme bei Berufsunfähigkeit eine Teilerwerbsminderung plus verschlossener Arbeitsmarkt= eine Volle EU raus.

Wie kommst du auf Hühner füttern im liegen?

Es gibt doch Hunderttausende Pförtnerstellen (das ist die allerliebste Ansage betreff Berufsmöglichkeit seitens der DRV)


Sunbee



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-- Editiert am 24.01.2010 11:51


von Sunbee 1 am 24.01.2010 11:49
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>Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.
@Sunbee

Das mit
quote:
Wie kommst du auf Hühner füttern im liegen?
hab ich von einem SB der AfA

Aber zum Thema, wie sieht es mit dem Widerspruch gegen diese Ablehnung
(btw wird ja nicht Abgelehnt, sondern dem Antrag nicht entsprochen) aus.

Ist das sinnvoll oder sollte erst die Reha abgewartet werden?

Vor allem, wie muss man sich jetzt seinem Arbeitgeber bzw. der AfA gegenüber verhalten.

Ich denke erstmal dem SB mitteilen das die EU-Rente abgelehnt wurde, das ist klar, aber muss das dem AG auch mitgeteilt werden?

Und sollte der AG eine Änderungskündigung z.B. als Pförtner anbieten bei wesentlich weniger Gehalt, muss man das dann annehmen?



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von Fulgora am 24.01.2010 16:51
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>Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.
@Fulgora

Ich persönlich würde die Reha machen (und abwarten).

Dem AG würde ich Mitteilung machen, wenn ein ansonsten gutes Verhältnis besteht bisher. Gehört der AG zur Kategorie Druckmacher aus niederen MOtiven, kein Wort. Er zahlt ja derzeit nix.

Solange die Au besteht, würde ich mir keine Gedanken machen um Arbeiten als Hühnerfütterer oder Pfortensitzen

Sunbee

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von Sunbee 1 am 24.01.2010 22:04
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>Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.
@Sunbee

Soweit ich weiß ist Stress mit einem Arbeitskollegen mit ein Grund für eine Verschlechterung des Zustandes. Zumal der Kollege bei einer Wiederkehr ins Arbeitsleben dann der Vorgesetzte wäre, da er erfolgreich den ehemaligen Abteilungsleiter rausgemobbt hat.

Zitat:
Solange die Au besteht, würde ich mir keine Gedanken machen um Arbeiten als Hühnerfütterer oder Pfortensitzen

Der Arzt darf derzeit ja nicht AU schreiben, da ja ALG1 nach §117 gezahlt wird. Und AU wäre ja auch nur in dem Fall einer Beschäftigung die nicht mehr entrichtet werden kann.


@all

Wer zahlt denn jetzt eigentlich in der Zeit einer evtl. Reha? Und in welcher Höhe?

Die AfA ja sicher nicht. Muss man dann nach der Reha erneut einen kompletten Antrag (Arbeitgeberbescheinigung / GKV Bescheinigung etc.) auf ALG1 stellen oder geht das dann vereinfacht?



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-- Editiert am 25.01.2010 00:33


von Fulgora am 25.01.2010 00:29
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>Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.
@Fulgora

Es wird nach §117 bezogen, deshalb nicht Au?
Na, dann ist es kein Wunder, wenn Widerspruch gegen Ablehnung d. Rente und demnächst auch bei Klage abgelehnt werden. Der Leistungsbezieher steht vollumfänglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Lässt er sich *mal eben krank schreiben* bei Vermittlung, würde es mich nicht wundern, wenn ein vernünftiger SB ihn einbestellt, ggfalls die AU prüfen lässt. Wäre auch absolut korrekt und nicht zu beanstanden, ebenso wie eine Vermittlung in eine GANZIL oder ähnliches.

Wer eine Reha zahlt? Na, immer der Träger, hier Übergangsgeld

Sunbee

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von Sunbee 1 am 25.01.2010 08:24
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>Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.
@Sunbee

Gegen das ALG1 wurde bereits Widerspruch eingelegt, unter dem Hinweis das nur §125 in Frage kommen würde.

Ergebniss:
Der Widerspruch wird als unzulässig verworfen. Da der Widersprecher ja nicht beschwert ist, denn er erhält ja ALG1.


Der Gutachter der AfA hat in 10 Minuten festgestellt das eine zwar starke Einschränkung der Arbeitsfähigkeit besteht, diese aber nicht gänzlich ist. Heisst mehr als 6 Std für leichteste Tätigkeiten.

Der SB der AfA weiss das der Patient BTM-pflichtige Medikamente nimmt und versteht auch nicht warum kein §125 gewährt wurde. Kann aber nichts machen.

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von Fulgora am 25.01.2010 08:52
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>Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.
@Sunbee
Ich war heute mit dem Rentenantragsteller bei einem Anwalt für Sozialrecht.
Es sieht wohl in unserem Bezirk so aus das man §125 nur noch dann bekommt wenn man vor 1961 geboren wurde.

Alle die nach 1961 geboren wurden und nicht unter Berufsschutz fallen, werden wenn dann ALG1 nach §117 bekommen, da man eigentlich immer von einer "Restarbeitsfähigkeit" ausgehen kann.

In einem solchen Fall wird auch anscheinend grundsätzlich ein Widerspruch nicht zugelassen.

Und inzwischen sind die "Durchlaufzeiten" bei dem Arzt der AfA bei 10 Minuten je Patient angelangt.

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von Fulgora am 25.01.2010 20:55
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>Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.
hallo @Fulgora,
quote:
Alle die nach 1961 geboren wurden und nicht unter Berufsschutz fallen, werden wenn dann ALG1 nach §117 bekommen, da man eigentlich immer von einer "Restarbeitsfähigkeit" ausgehen kann.

Wenn es mal so wäre, meine Frau ist '51 geboren und erhält trotzdem ALG1 nach §117 SGBIII.
Habe aber gleich nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt.
Gruß, P.

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von Peter-N. am 26.01.2010 10:22
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>Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.
@Peter N.
Ich orakel jetzt mal:

quote:
Habe aber gleich nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt.

Heute ist der 26.01.2010 spätestens am 09.02.2010 hab ihr eine Nachricht die da lauten wird:

Widerspruch gegen den Bescheid bzgl. §117 nicht zulässig da der Widersprecher nicht beschwert ist.



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von Fulgora am 26.01.2010 10:49
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>Antrag auf EU-Rente abgelehnt aber Reha angeboten.
@Fulgora

Ist ja mal ne witzige Ansage des Anwalts. Wo hat der denn studiert. Sorryaber;
Das Gesetz, bei dem SGB III handelt es sich um ein Bundesgesetz, kann nicht von Regionen oder Wald und Wiesenmeistern gekippt werden.

Nur mal so: viele der hier eingestellten *Fälle* hätten dann (nach dieser seltsamen Interpretation) ohne Probleme die Nahtlosigkeit kriegen müssen...

Sunbee

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-- Editiert am 26.01.2010 20:04


von Sunbee 1 am 26.01.2010 20:01
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