Anti-Terror-Paket II
2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59409 Aufrufe Mehr zum Thema:Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror
Zum 1. Januar 2002 tritt das so genannte Anti-Terror-Paket II in Kraft, mit dem Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung gesetzlich verankert werden. Mit dem Paket werden zahlreiche Sicherheitsgesetze und ausländerrechtliche Vorschriften angepasst. So gibt es Erneuerungen im Bundesgrenzschutzgesetz, Bundeskriminalamtgesetz, Bundesverfassungsschutzgesetz und bei den Gesetzen für den Bundesnachrichtendienst und den militärischen Abschirmdienst.
Mit den Änderungen sollen Terroristen von einer Einreise nach Deutschland abgehalten werden. Bereits sich in Deutschland aufhaltende Terroristen sollen besser erkannt und kontrolliert werden können.
Bereits im Dezember ist das Religionsprivileg im Vereinsrecht gefallen. Einzelheiten finden Sie hier.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Neuregelungen 2002Seite 2: Der Euro ist daSeite 3: Euro und BußgelderSeite 4: KindergelderhöhungSeite 5: Neues Schuldrecht - Mehr Rechte für VerbraucherSeite 6: Besserstellung von ProstituiertenSeite 7: KrankenkassenwahlrechtSeite 8: GewaltschutzgesetzSeite 9: Hochschulreform - Geld für LeistungSeite 10: Übernahmegesetz für FirmenSeite 11: Anti-Terror-Paket IISeite 12: Öko-, Tabak- und VersicherungssteuerSeite 13: Verkehrsregeln


