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Anti-Terror-Paket II

2.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 59409 Aufrufe
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Schuldrecht, Euro, Kindergeld, Terror

Zum 1. Januar 2002 tritt das so genannte Anti-Terror-Paket II in Kraft, mit dem Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung gesetzlich verankert werden. Mit dem Paket werden zahlreiche Sicherheitsgesetze und ausländerrechtliche Vorschriften angepasst. So gibt es Erneuerungen im Bundesgrenzschutzgesetz, Bundeskriminalamtgesetz, Bundesverfassungsschutzgesetz und bei den Gesetzen für den Bundesnachrichtendienst und den militärischen Abschirmdienst.

Mit den Änderungen sollen Terroristen von einer Einreise nach Deutschland abgehalten werden. Bereits sich in Deutschland aufhaltende Terroristen sollen besser erkannt und kontrolliert werden können.

Bereits im Dezember ist das Religionsprivileg im Vereinsrecht gefallen. Einzelheiten finden Sie hier.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Neuregelungen 2002
Seite 2: Der Euro ist da
Seite 3: Euro und Bußgelder
Seite 4: Kindergelderhöhung
Seite 5: Neues Schuldrecht - Mehr Rechte für Verbraucher
Seite 6: Besserstellung von Prostituierten
Seite 7: Krankenkassenwahlrecht
Seite 8: Gewaltschutzgesetz
Seite 9: Hochschulreform - Geld für Leistung
Seite 10: Übernahmegesetz für Firmen
Seite 11: Anti-Terror-Paket II
Seite 12: Öko-, Tabak- und Versicherungssteuer
Seite 13: Verkehrsregeln

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