Anteil aus Erbengemeinschaft verkaufen

30. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mora1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Anteil aus Erbengemeinschaft verkaufen

Hallo zusammen
Ich habe eine Frage und finde diesbezüglich nicht wirklich eine Antwort im Internet.
Es geht um eine Erbengemeinschaft die aus zwei Partien besteht. Jeder Erbe hat 50 %.
Das Erbe besteht aus einem Gewerbegrundstück. Die Mieteinnahmen werden Ende des Jahres geteilt.
Nun möchte Person A gerne verkaufen aber Person B sperrt sich.
Zwangsversteigerung soll möglichst umgangen werden.
Gibt es eine Möglichkeit seine 50% an einen Dritten zu verkaufen wenn sich an dem Erbe nichts verändert. Das heißt der der den Anteil kauft erhält dann die Mieteinnahmen anstatt Person A und wird ins Grundbuch eingetragen.
Oder geht sowas grundsätzlich nicht?
Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Gehen tut das schon - aber rechne nicht damit, dass die Käufer Schlange stehen und finanziell da was spannendes rauskommt... wer kauft schon ein halbes Grundstück mit Aussicht auf Ärger mit dem Miteigentümer... ?!

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#2
 Von 
Mora1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das denk ich mir auch. Wollte nur wissen ob es prinzipiell möglich wäre.
Ärger hat man mit Person B nicht. Die will nur nicht das sich was ändert. Die Mieteinnahmen sind auch sehr üppig man kann gut davon leben kann aber irgenwann will Person A die deutlich jünger ist als Person B lieber das Eigenheim abbezahlen.
Vielen Dank für die Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Mora1981):
Ja das denk ich mir auch. Wollte nur wissen ob es prinzipiell möglich wäre.

Jedoch hat der andere in der Erbengemeinschaft ein Vorkaufsrecht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Wollte nur wissen ob es prinzipiell möglich wäre.

Wenn noch kein notarieller Auseinandersetzungsvertrag beurkundet wurde, kann nur der gesamte Erbteil (also auch alle Bank- und Sparguthaben etc). übertragen werden, nicht jedoch nur der Anteil an der Immobilie.

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