Anstiftung vom Arbeitgeber zur Straftat....??

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Deven
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 8x hilfreich)
Anstiftung vom Arbeitgeber zur Straftat....??

Hallo, guten Morgen und ein schickes neues Jahr!!

Folgendes ist einem gutem Freund passiert.:

Er arbeitet für eine echt große Firma, diese hat nun vor, einigen (tausend) Mitarbeitern zu Kündigen.
Mein Freund, nennen wir Ihn mal Max, wurde kurz vor Weihnachten ins Personalbüro zitiert, dort wurde Ihm gesagt, er werde Aufgrund von vielen Fehlzeiten nunmehr gekündigt, weil, Lohnfortzahlung zu teuer.
Max arbeitet schon seit mehr als 20 Jahren für die Firma und hat seit einigen Jahren Rückenprobleme, die aber nun langsam (dank Reha ect.) besser werden.
Max solle nach dem Willen der PA einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen und eine Anständige Abfindung bekommen.
Damit es nun nicht durch die AfA zu einer Sperre kommt, soll er doch bitte schön, seinem Arzt einen Zettel ausfüllen lassen, der besagt, das Max aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr dort arbeiten kann. Zettel wurde Ihm auch sofort ausgehändigt!!
Der Arzt wird dieses aber keinesfalls tun, denn, er weiss ja, das es Max wieder viel besser geht.
Frage, kann man soetwas nicht zur Anzeige bringen und wenn ja, an wen sollte Max sich wenden? Gleich an die Kripo oder an die AfA.??
Wie erwähnd, er hat den Zettel und ebenfalls einen Vorgedruckten Aufhebungsvertrag der Firma mit Logo ect. halt ohne Unterschriften.Worin aber schon der Aufhebungsgrund beschrieben wurde.

Na, ich danke allen schon einmal für´s lesen und ebenfalls für Qualifizierte Antworten ;-))
Bis dahin, viele Grüße,
Deven

-----------------
"Ich möchte mal schlafend sterben, wie mein Großvater! Und nicht schreiend wie sein Beifahrer... "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Hier sehe ich keinen Straftatbestand.

Grundsätzlich kann in einem solchen Fall eine personenbedingte Kdg. rechtens sein.

Hier kommte es immer auf die Zukunftsprognose an.

Höhere Fehlzeiten immer aus dem gleichen Grund können für den AG ein Hinweis sein, dass die Zukunftsprognose negativ ist. Daher könnte er hier prinzipiell personenbedingt kündigen.

Er müsste jedoch von der Kdg. andere Beschäftigungsmöglichkeiten auf leidensgerechten freien Plätzen oder Plätzen die durch Umbesetzungen frei werden können, anbieten.

Solche Plätze sind vermutlich gerade in großen Firmen eher zu finden.

Um hier diese Prozessrisiko zu umgehen, bieter der AG den Auflösungsvertrag an. Ein Auflösungsvertrag stellt für einen AG immer die Trennungsmöglichkeit mit dem geringsten Risiko dar. Daher werden diese auch - gerade von größeren Firmen, die es sich leisten können - meist angeboten.

Daher sehe ich hier in keiner Weise eine Anstiftung zur Straftat, der Arzt soll doch nur eine evtl. negative Zukunftsprognose bescheinigen. Nur wenn der AG verlangen würde, dass der Arzt bewusst eine falsche Bescheinigung ausstellen soll, wäre hier eine Anstiftung zu Straftat gegeben.

-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 05.01.2011 09:31

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

dies ist ein forum für fragen des arbeitsrechts. strafrechtliche erörterungen sind als eher nicht angesagt. und in diesem fall auch einigermaßen neben der spur.
max soll die kündigung abwarten und dann k-schutzklage einreichen. mehr ist da nicht zu raten. seine aussichten zu gewinnen scheinen mir nach deinen ausführungen durchaus gut.

n.b man muss das spiel des AG ja nicht mitmachen. der sucht natürlich den leichtesten weg.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen