Anstellung in UK - Wohnsitz Deutschland

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb388248-46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anstellung in UK - Wohnsitz Deutschland

Hallo.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe schon diverse Steuerberater angerufen und keine genaue Information erhalten.
Ich bin ab dem 01.05.2014 bei einer Englischen Firma angestellt, wohne jedoch in Deutschland ( Arbeite im Homeoffice und Außendienst für die Firma)
Wo führe ich meine Steuern ab? Wo bin ich Krankenversichert? Wo zahle ich Sozialabgaben? In England ist das Gesundheitssystem ein anderes als hier, sodass ich dort kostenlos in öffentliche Krankenhäuser gehen könnte, was mir jedoch in Deutschland nichts bringt.

Ebenso, wie Verändert sich der Fall wenn ich zusätzlich in England noch einen Wohnsitz hätte?

Vielen Dank im Vorraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

Wo führe ich meine Steuern ab? Wo bin ich Krankenversichert? Wo zahle ich Sozialabgaben? In D natürlich.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
fb388248-46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso natürlich in DE, wenn die Firma jedoch in England sitzt? Ist dann nicht zumindest die Lohnsteuer in England abzugeben?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

Nö. Richtig ist, daß die Firma keine Steuern für Sie in D abführen muß. Aber die Frage war ja, wo Sie Steuern zahlen. Und das ist hier: Ein ausländischer Arbeitgeber (ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz, Betriebsstätte oder ständigen Vertreter in Deutschland) ist nicht verpflichtet, die Lohnsteuer für in Deutschland tätige Arbeitnehmer einzubehalten und abzuführen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Einkommensteuervorauszahlungen an sein zuständiges Finanzamt zu entrichten. Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

Nachtrag: Anscheinend ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit GB geregelt, daß Sie in D doch keine Steuern zahlen, da Sie schon in GB besteuert werden. Na ja, das ist eine komplizierte Materie... Siehe hier: http://www.deloitte-tax-news.de/arbeitnehmerentsendung-personal/thema-des-monats/das-neue-doppelbesteuerungsabkommen-mit-grossbritannien.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47403 Beiträge, 16783x hilfreich)

quote:
Anscheinend ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit GB geregelt, daß Sie in D doch keine Steuern zahlen, da Sie schon in GB besteuert werden.


Wie kommst Du darauf? Der Fragesteller wohnt und arbeitet in Deutschland. Dann ist auch nach dem DBA die Steuer in Deutschland fällig.

Gleiches gilt für die Sozialversicherung.

Zitat:
Ebenso, wie Verändert sich der Fall wenn ich zusätzlich in England noch einen Wohnsitz hätte?


Gar nicht, solange Du weiter in Deutschland arbeitest.



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-- Editiert hh am 24.04.2014 21:44

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17231x hilfreich)

Wie kommst Du darauf? Der Fragesteller wohnt und arbeitet in Deutschland. Ja, und im zweiten Link steht dies: Bei einem in Deutschland (abkommensrechtlich) ansässigen Steuerpflichtigen ist nach dem neuen DBA eine Freistellung von Einkünften aus Großbritannien von der deutschen Besteuerung vorgesehen, wenn diese Einkünfte nach dem Abkommen tatsächlich in Großbritannien besteuert werden (Art. 23 Abs. 1 Buchst. a)). Die entsprechend freigestellten Einkünfte werden nach den Regelungen des DBA und der deutschen steuerlichen Vorschriften jedoch bei der Ermittlung des anzuwendenden deutschen Steuersatzes erfasst (Progressionsvorbehalt).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47403 Beiträge, 16783x hilfreich)

Das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte liegt aber nach Artikel 14 des DBA bei Deutschland, so dass der Artikel 23 gar nicht zum Tragen kommt.

Großbritannien darf diese Einkünfte gar nicht besteuern.

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