Hallo, AN kündigt die Stelle und nach der Kündigung will er aufgrund der AG-Schikanen einige rechtliche Anforderungen wie Abfindung/Schmerzensgeld, … geltend machen. Hat der AN nach der Kündigung noch Rechte dies bezüglich???
Anspürche nach der Kündigung
23. April 2014
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Frage vom 23. April 2014 | 06:07
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 7x hilfreich)
Anspürche nach der Kündigung
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#1
Antwort vom 23. April 2014 | 07:34
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
quote:
Hat der AN nach der Kündigung noch Rechte dies bezüglich???
Es gibt häufig Ausschlussfristen im Vertrag und verjährt dürfen die Vorgänge auch nicht sein.
Nächster Punkt ist die Frage, ob man die Vorgänge überhaupt beweisen kann und ob man dies dem AG überhaupt zurechen kann.
Es gibt nur sehr wenig Mobbing-Fälle, welche positiv beschieden wurden.
Aus meiner Sicht sollte man sich eher um oder auf die neue Stelle konzentieren, ein Rechtsstreit mit dem alten AG ist selten in sochen Fällen zielführend.
-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 23.04.2014 07:34
#2
Antwort vom 23. April 2014 | 10:31
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Mal abgesehen davon, dass das deutsche Recht einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit Kündigungen in der Regel nicht kennt und schon gar nicht im Zusammenhang mit Eigenkündigungen des AN.
Im Hinblick auf Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit Schikanen des AG, könnte man an Mobbing denken. Allerdings sind die Hürden für die Geltendmachung derartiger Ansprüche relativ hoch. Und nicht alles, was der einzelne AN als Schikane empfindet, ist wirklich als Mobbing anzusehen. Erst recht dann, wenn z.B. alle AN in gleicher oder ähnlicher Art und Weise betroffen sind.
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