Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.
Ein bekannter ist durch ein Spaß mit einem Zollstock in mein Auto gefallen.
Er hat den Wagen an der Tür beschädigt (Delle und Kratzer). Der Verursacher hat dies gleich seiner Versicherung gemeldet und diese wollten ein Kostenvoranschlag für die Rparatur.
Eine Lackierung der kompletten Seite (Tür vorne Tür hinten und Kotflügel) liegt bei ca. 900€.
Meine frage ist:
Ich bin unverschuldet in diese Situation gekommen und möchte wissen was ich alles geltend machen kann?
-Mietwagenkosten (Lackieren dauert ca.4 Tage)
-Wertverlust Ansprüche? (Der Pkw hat ca 2800km drauf und ist 4 Wochen alt)
Durch die unverschuldete Situation entsteht mir ja ein Nachteil und ein Wertverlust bei einem fast neuen Wagen.
Danke für eine Antwort!!!
-----------------
"Es könnte so schön und einfach sein!"
-- Editiert Bibbo am 19.06.2012 00:40
-- Editiert Bibbo am 19.06.2012 00:41
von Bibbo am 19.06.2012 00:30
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.
quote:
Wie könnte ich Erfahrung bringen ob ich ein Anspruch auf Wertmiderung habe!?
Weshalb schaltest du denn keinen Gutachter ein? Das vermittelt normalerweise die Werkstatt. Der beantwortet all deine Fragen.
Eine feste Wertgrenze von 700 EUR Schaden gibt es dafür zwar nicht, siehe das oben zitierte BGH-Urteil. Als Anhalt taugt das trotzdem, sicherheitshalber vorher mit der Versicherung klären, daß/ob sie die Kosten übernimmt.
-----------------
""
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden