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Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.

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Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.

Ein bekannter ist durch ein Spaß mit einem Zollstock in mein Auto gefallen.
Er hat den Wagen an der Tür beschädigt (Delle und Kratzer). Der Verursacher hat dies gleich seiner Versicherung gemeldet und diese wollten ein Kostenvoranschlag für die Rparatur.
Eine Lackierung der kompletten Seite (Tür vorne Tür hinten und Kotflügel) liegt bei ca. 900€.

Meine frage ist:

Ich bin unverschuldet in diese Situation gekommen und möchte wissen was ich alles geltend machen kann?

-Mietwagenkosten (Lackieren dauert ca.4 Tage)
-Wertverlust Ansprüche? (Der Pkw hat ca 2800km drauf und ist 4 Wochen alt)

Durch die unverschuldete Situation entsteht mir ja ein Nachteil und ein Wertverlust bei einem fast neuen Wagen.


Danke für eine Antwort!!!


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"Es könnte so schön und einfach sein!"

-- Editiert Bibbo am 19.06.2012 00:40

-- Editiert Bibbo am 19.06.2012 00:41


von Bibbo am 19.06.2012 00:30
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Beiträge zum Thema "Ansprüche".


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>Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.
Wertverlust gibbet nicht, nur die Reparaturkosten.

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von Khryztynna am 20.06.2012 18:11
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.
quote:
Eine Lackierung der kompletten Seite (Tür vorne Tür hinten und Kotflügel) liegt bei ca. 900€.


Warum muss bei einem Türschaden auch der Kotflügel (die komplette Seite) lackiert werden?

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von hamburger-1910 am 20.06.2012 20:37
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.
quote:
Wertverlust gibbet nicht, nur die Reparaturkosten.

Selbstverständlich kann man auch den Wertverlust geltend machen.



quote:
Warum muss bei einem Türschaden auch der Kotflügel (die komplette Seite) lackiert werden?

Das frage ich mich auch ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 20.06.2012 20:59
Status: Tao (21045 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.
quote:
Wertverlust Ansprüche?

= Merkantiler Minderwert

Es muss hierfür jedoch eine "erhebliche" Beschädigung vorliegen (vgl. BGH - Az.: VI ZR 357/03).

Sog. "Bagatellschäden" fallen nicht hierunter!

Ihren Schaden würde ich als "Bagatellschaden" einstufen.

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von hamburger-1910 am 21.06.2012 01:11
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.
Es handelt sich um eine Metallic-Lackierung. Dadurch können sich farbliche Unterschiede ergeben.
Bei einer Lackierung der Tür beläuft sich die Reparatur auf ca. 780€ sollte die komplette Seite lackiert werden müssen, sind es deutlich über 1000€.

Wie könnte ich Erfahrung bringen ob ich ein Anspruch auf Wertmiderung habe!?

Also bedeutet es, durch Dummheit anderer entsteht mir ein Nachteil!?

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"Es könnte so schön und einfach sein!"


von Bibbo am 21.06.2012 19:03
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.
quote:
Wie könnte ich Erfahrung bringen ob ich ein Anspruch auf Wertmiderung habe!?

Es gibt versch. Rechenmethoden, und zwar

"Hamburger Modell" und "Ruhkopf/Sahm"

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von hamburger-1910 am 21.06.2012 22:56
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.
quote:
Also bedeutet es, durch Dummheit anderer entsteht mir ein Nachteil!?

Sehe es einmal so.
Durch die Dummheit "anderer" entsteht einer Menge von Leuten von Nachteil/Schaden.
Nämlich den restlichen Versicherten, die durch ihre Beiträge diese Dummheit (wenn auch nur teilweise) bezahlen dürfen.


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von sttom1404 am 22.06.2012 07:55
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ansprüche bei nicht verschuldeten Schaden.
quote:
Wie könnte ich Erfahrung bringen ob ich ein Anspruch auf Wertmiderung habe!?


Weshalb schaltest du denn keinen Gutachter ein? Das vermittelt normalerweise die Werkstatt. Der beantwortet all deine Fragen.

Eine feste Wertgrenze von 700 EUR Schaden gibt es dafür zwar nicht, siehe das oben zitierte BGH-Urteil. Als Anhalt taugt das trotzdem, sicherheitshalber vorher mit der Versicherung klären, daß/ob sie die Kosten übernimmt.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 22.06.2012 09:04
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


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