Hallo Zusammen,
angenommen, der Nießbraucher einer Eigentumswohnung muss aus Altersgründen in eine andere Wohnung umziehen - die alte Wohnung liegt im dritten Stock ohne Aufzug- .Falls dies überhaupt ein entscheidender Faktor für die folgenden Fälle ist:
Nießbraucher ist Rentner und bezieht kleine Renten plus Grundsicherung. Der Jährliche Wert der Wohnung ist im Grundnbuch mit 5000€ angesetzt.
1. Fall: Die Wohnung wird verkauft. Der Person steht dann nach meinem Wissen aus dem Nießbrauch ein gewisser Betrag pro Jahr zu.
Fragen hierzu:
-Welche Anzahl an Jahren wird hier angesetzt, die vermutlich noch verbleibenden Lebensjahre oder wird dieser Betrag einfach pro Jahr nach Auszug fällig? Wert mal Kapitalwertfaktor der sich aus der Lebenserwartung ergibt, soweit ich weiss.
2. Fall: Person zieht in eine andere Wohnung ohne Nießbrauch. Die vorige Wohnung wird vermietet.
- Hat die Person dann den Anspruch auf die volle Kaltmiete?
3. Fall: Nießbraucherin bleibt in der Wohnung, lässt aber den NIeßbrauch aus dem Grundbuch löschen.
Welche Konsequenzen entstehen dann?
Wie sind diese Fälle steuerlich zu betrachten?
Vielleicht habe ich auch noch nicht alle Punkte im Blickfeld, die für so einen Fall wichtig sind. Bin daher für jeden Hinweis dankbar!
-- Editier von TobyH am 18.08.2016 13:36
Ansprüche aus Nießbrauch
18. August 2016
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Frage vom 18. August 2016 | 13:31
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 41x hilfreich)
Ansprüche aus Nießbrauch
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#1
Antwort vom 18. August 2016 | 15:36
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
[QUOTE Der Jährliche Wert der Wohnung ist im Grundnbuch mit 5000€ angesetzt.
Im Grundbuch steht ganz sicher kein Wert.
Zitat:Die Wohnung wird verkauft. Der Person steht dann nach meinem Wissen aus dem Nießbrauch ein gewisser Betrag pro Jahr zu.
Wer kauft denn eine Wohnung, die mit einem Nießbrauch belastet ist? Der Nießbraucher ist wirtschaftlicher Eigentümer; ihm stehen alle Erträge (Mieteinnahmen) zu.
Zitat:Person zieht in eine andere Wohnung ohne Nießbrauch. Die vorige Wohnung wird vermietet.Hat die Person dann den Anspruch auf die volle Kaltmiete?
Ja.
Zitat:Nießbraucherin bleibt in der Wohnung, lässt aber den NIeßbrauch aus dem Grundbuch löschen.
Welche Konsequenzen entstehen dann?
Der Nießbraucher kann eine "Entschädigung" für die Löschung verlangen verlangen.
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