Anspruch erheben? Anspruch auf das Haus?
Hallo,
wie im Betreff schon erwähnt geht es um ein Haus. Kurz vor dem Tod meiner Mutter wurde ich aus dem
Testament genommen. Anstatt mir hat nun meine Schwester das Haus geerbt.
Muss ich bei einer Anspruchserhebung einen Anwalt kontaktieren oder kann ich das auch privat mit einem formellen Brief erledigen?
Muss in diesem Brief ein genauer Betrag stehen der mein Pflichtanteil ist?
Da ich kein Wert auf Geld lege, sondern lieber in das Haus meiner Eltern zurück möchte, kann ich auch darauf Anspruch erheben oder kann man, in diesem Fall, nur auf eine Ausbezahlung bestehen?
Vielen Dank!
von Pneumatik am 03.02.2010 13:38
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>Anspruch erheben? Anspruch auf das Haus?
Es wird nicht ganz deutlich, ob Sie enterbt worden sind, oder ob das Haus im Rahmen einer Teilungsanordnung an Ihre Schwester gehen soll.
Aber falls Sie tatsächlich den Pflichtteil beanspuchen können, ist dies, wie oben geschrieben, nur ein Anspruch in Geld.
-- Editiert am 08.02.2010 11:29
von Arcturus am 08.02.2010 11:26
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