Hallo,wie im Betreff schon erwähnt geht es um ein Haus. Kurz vor dem Tod meiner Mutter wurde ich aus dem Testament genommen. Anstatt mir hat nun meine Schwester das Haus geerbt.Muss ich bei einer Anspruchserhebung einen Anwalt kontaktieren oder kann ich das auch privat mit einem formellen Brief erledigen? Muss in diesem Brief ein genauer Betrag stehen der mein Pflichtanteil ist? Da ich kein Wert auf Geld lege, sondern lieber in das Haus meiner Eltern zurück möchte, kann ich auch darauf Anspruch erheben oder kann man, in diesem Fall, nur auf eine Ausbezahlung bestehen?Vielen Dank!
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>Anspruch erheben? Anspruch auf das Haus?
Den Anspruch kannst Du in einem privatschriftlichen Brief geltend machen, sofern Du Dir das zutraust. Ohne das Vorliegen einer Nachlassaufstellung wirst Du wohl kaum Deinen Pflichtteilsanspruch in einem genauen Betrag beziffern können. Und selbst dann kann man sich ja noch beliebig über den Wert des Hauses streiten.Du hast nur Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages, nicht jedoch einen direkten Anspruch auf das Haus.
Es wird nicht ganz deutlich, ob Sie enterbt worden sind, oder ob das Haus im Rahmen einer Teilungsanordnung an Ihre Schwester gehen soll.Aber falls Sie tatsächlich den Pflichtteil beanspuchen können, ist dies, wie oben geschrieben, nur ein Anspruch in Geld. -- Editiert am 08.02.2010 11:29