Anspruch bei Kündigung zum 15.

29. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kakebe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch bei Kündigung zum 15.

Hallo, ich möchte zum 15.09.14 in meiner Zeitarbeitsfirma kündigen. Ich habe keine geregelten Arbeitszeiten, immer unterschiedlicher Dienst.
Begonnen habe ich in der Firma am 09.09.13
Wie sieht mein Urlaubsanspruch für diese Zeit bei 24 Tagen pro Jahr aus ?
Ich habe gelesen dass es nicht um Kalendermonate geht sondern um die tatsächlichen ?!
Genommen habe ich in diesem Jahr schon 14 Tage, die vom letzten Jahr sind dort inkludiert.
Ich steige da ehrlich gesagt nicht so richtig durch.
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte Lichtins dunkle zu bringen.
Ich wünsche einen schönen Tag, viele Grüsse

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ausrechnen kann deinen U-Anspruch hier niemand, solange nicht die Anzahl deiner Arbeitstage bekannt sind. Wenn es keinen erkennbaren Arbeitsrhythmus gibt, bleibt nichts anderes, als die Gesamtzahl deiner Arbeitstage übers Jahr ins Verhältnis zu setzen zu denen einer Vollzeit.
Ansonsten:
- 24 Tage nach BUrlG beziehen sich auf 6 Werktage

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kakebe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke. Aber im Arbeitsvertrag ist das nur so angegeben und mein letzter Urlaub wurde nach der Regelung von 5 Tagen berechnet.
Mmmh, nun bin ich noch verwirrter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Frage ist doch wie du tatsächlich arbeitest. Am einfachsten wäre es, wenn du einen bestimmten Rhythmus hättest, der kann auch über mehrere Wochen gehen.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz müsstest du im Jahr mindestens vier Wochen Urlaub nehmen können.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kakebe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe absolut keinen Rhythmus. Ist immer unterschiedlich. Es sind im Monat 65 Std. laut Arbeitsvertrag, wobei auch das ständig schwankt. Mal arbeite ich nur 3 Std. pro Tag, mal 8, mal jeden Tag, mal nur einmal pro Woche usw.
So weit ich ausgerechnet habe, müsste ich für das Jahr 2013 6 Tage Anspruch haben, weil ja der September kein voller Monat war. Wenn ich zum 15.09. kündige ist auch dieser kein voller Monat, sodass ich einen Anspruch von 16 Tagen für dieses Jahr hätte ( also immer laut meiner eigenen Rechnung).
Wenn es aber so ist, dass die gesamte Zeit gerechnet wird, müssten ja noch 2 Urlaubstage mehr dazu kommen ?!
Rechne ich das richtig ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es kommt nicht auf die Stunden an, die Du arbeitest, sondern auf die Tage in der Woche.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Um einen Anhaltswert zu bekommen nimm doch die letzten zwölf Monate August 13 bis Juli 14 und addiere die Tage, die du monatlich gearbeitet hast.
Demgegenüber arbeitet eine Vollzeitkraft 52 × 5 Tage und bekommt dafür 20 Tage Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz. Wenn du auf 100 Arbeitstage kommst, dann gilt U:100 = 20:260; folglich U = 20 : 260 × 100 gleich 7,69 gleich 8. Die 100 musst du natürlich durch die korrekte Anzahl deiner Einsatztage ersetzen.
Und du hast Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, weil du in der zweiten Jahreshälfte kündigst.

-----------------
""

-- Editiert :blaubär: am 29.07.2014 14:00

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.382 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen