Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?!

16. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kalinn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?!

Hallo, Nach meiner Kündigung bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich zuerst ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt. Die Bewertung für die Leistung war sehr gut (1) und für das Verhalten durchschnittlich(3). Die Überprüfung ist durch einen Anwalt passiert.

Falls man eine andere Bewertung haben möchte, muss man selbst nachweisen, dass die zugeteilte Bewertung nicht in Ordnung ist.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Arbeitgeber selbst nicht bei einer Auseinandersetzung nachweisen muss, dass seine Bewertung in Ordnung ist.

So bleibt die ganze Arbeit beim Arbeitnehmer. (Anwaltskosten, Aufwand, Nerven,...)
Daher hat mein Anwalt ein einfaches Zeugnis vom Arbeitgeber verlangt, was ich zu dem Zeitpunkt auch zustimmte. Ein Anspruch auf 2-Zeugnisse hat man anscheinend auch nicht.

Da ich inzwischen zu anderen Kenntnissen gekommen bin, möchte ich gerne wissen, ob ich nachhinein ein qualifiziertes Zeugnis bekommen kann. Gab es bereits so einen ähnlichen Fall?!


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du hast doch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, oder verstehe ich da was falsch?

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalinn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Zuerst habe ich ein qualifiziertes Zeugnis bekommen. Dann habe ich mich hinsichtlich Bewertung bei einem Anwalt beraten lassen. Als die Bewertung mir klar war, verzichtete ich wegen Aufwand auf das qualifiziete Zeugnis und habe über den Anwalt nur ein einfaches Zeugnis bekommen.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Aber das qualifizierte hast Du auch noch?

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

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