Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung zum 31.10.

25. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rose_8608
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung zum 31.10.

Hallo zusammen,
ich bin seit 3,5 Jahren in einem Betrieb tätig und habe nun zum 31.10. gekündigt. Jährlich gab es mit dem Novemberlohn ein Weihnachtsgeld, dies war aber kein ganzes 13. Monatsgehalt. Nun würde ich gerne wissen, ob mir diese Zahlung trotz Kündigung zusteht? Liege ich richtig, dass mir die Zahlung anteilig für 10 volle Monate zusteht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Gibt es dazu Regelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Liege ich richtig, dass mir die Zahlung anteilig für 10 volle Monate zusteht?

Wahrscheinlich schon.
Es kommt aber durchaus auf Einzelheiten an, welcher Art die Sonderzahlung ist (Bonus, Treue, Leistung), ob es das Geld nur für ungekündigte AV gibt, ob die Zahlung strikt freiwillig erfolgt oder Bestandteil des Gehalts ist.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hätte da 2 Beispiele:

habe letztes Jahr zum 31.12. gekündigt, IG Metall Tarifvertrag -> kein Weihnachtsgeld (somit auch nicht anteilig wenn früher gekündigt), da nur Anrecht, wenn zur Fälligkeit (Novembergehalt) ungekündigt tätig.

Mein jetziger Arbeitsvertrag (AT) hat das Jahresgehalt in 13 Teilen ausbezahlt, bei Kündigung zum 31.12. ist somit das komplette 13.Gehalt fällig, bei Kündigung vor Jahresende entspr, anteilig.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13988x hilfreich)

Es gibt da so viel legale Konstrukte wie es verschiedene Arbeitsverträge gibt.

wirdwerden

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#5
 Von 
Rose_8608
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Gibt es dazu Regelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag?


Im Arbeitsvertrag steht unter "Vergütung":
" Der AN erhält Weihnachtsgeld in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt. Dieses wird jeweils mit der Novembervergütung ausgezahlt. "

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#6
 Von 
Rose_8608
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Liege ich richtig, dass mir die Zahlung anteilig für 10 volle Monate zusteht?

Wahrscheinlich schon.
Es kommt aber durchaus auf Einzelheiten an, welcher Art die Sonderzahlung ist (Bonus, Treue, Leistung), ob es das Geld nur für ungekündigte AV gibt, ob die Zahlung strikt freiwillig erfolgt oder Bestandteil des Gehalts ist.


Die Sonderzahlung bezieht sich wohl auf Leistung und ist Bestandteil des Gehalts. So steht es im Vertrag. Ungekündigt war ich auch..

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