Hallo,
ich habe schon versucht im Voraus einiges im Internet zu recherchieren, allerdings nichts passendes gefunden.
Ich habe im Januar eine Ausbildung zum KFZ Mechatroniker abgeschlossen und nach der Lehre hat der Betrieb mich übernommen.
Da ich in die Automobilindustrie Branche wechsle, habe ich zum 30.06.2017 gekündigt, da ich am 01.07.2017 bei meiner neuen Arbeitsstelle anfange.
Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld stand mir auch in der Ausbildungszeit zur Verfügung. Das Urlaubsgeld wurde mit dem Juni Gehalt gezahlt.
Meine Frage ist jetzt, steht mir das Urlaubsgeld zur Verfügung, oder eher nicht? Meinen "Resturlaub" der mir noch zur Verfügung stand habe ich bereits abgefeiert, bzw. bin noch dabei.
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Anspruch auf Urlaubsgeld nach Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sie haben es doch schon erhalten, insofern steht es wohl auch zur Verfügung.
ZitatSie haben es doch schon erhalten, insofern steht es wohl auch zur Verfügung. :
Wie gesagt, es würde erst mit dem Juni Gehalt kommen, von daher habe ich noch nichts erhalten.
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Ach, Sie meinen: " Das Urlaubsgeld wird normalerweise mit dem Juni-Gehalt gezahlt"
Es gibt viele Arbeitnehmer, die Mitte des laufenden Monats ihr Gehalt erhalten, soviel zum Missverständnis.
Gilt ein Tarifvertrag oder steht irgendetwas zum Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag?
ZitatAch, Sie meinen: " Das Urlaubsgeld wird normalerweise mit dem Juni-Gehalt gezahlt" :
Es gibt viele Arbeitnehmer, die Mitte des laufenden Monats ihr Gehalt erhalten, soviel zum Missverständnis.
Gilt ein Tarifvertrag oder steht irgendetwas zum Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag?
Nein, es ist kein Tarifvertrag und es steht auch nichts derartiges im Vertrag. Es handeltete sich dabei um einen fristlosen Arbeitsvertrag.
Dann würde ich vermuten, dass Dir das Urlaubsgeld zeitanteilig zusteht, d.h. dass du die Hälfte des normalen Urlaubsgeldes bekommst.
Na ja, wenn im Rahmen der Ausbildung Urlaubsgeld gezahlt wurde, heißt dies nicht, dass auch nach der Ausbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Urlaubsgeld zu zahlen ist. Man müsste erstmal überhaupt Wissen auf welcher rechtlichen Grundlage überhaupt ein Urlaubsgeldanspruch im laufenden Arbeitsverhältnis bestehen könnte. Das scheint ja weder der Arbeitsvertrag zu sein, weil zum Urlaubsgeld nichts drin steht, noch ein Tarifvertrag zu sein, da kein TV Anwendung findet. Dann blieben als Anspruchsgrundlagen allenfalls noch eine Betriebsvereinbarung, so es überhaupt einen Betriebsrat und wenn ja eine solche Betriebsvereinbarung gibt, oder aber ein Anspruch aus betrieblicher Übung inkl. arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
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