Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
tempo80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall

Guten Tag,

Ich hatte vor 2 Wochen einen Sturz (Unfall) mit meinem Rennrad, welcher seitens der Polizei nicht von mir allein verschuldet ist.


kurze Zusammenfassung...

nach Angaben eines Passanten lag ich nach dem Sturz kurz ohnmächtig auf dem Boden

Kurze Zeit später trudelte Notarzt (Krankenwagen) und eine Streife ein.

Der Grund für den Sturz war eine Absperrung (Bauarbeiterband),
welche seitens der Polizei so nicht ordnungsgemäß angebracht war.

Zwar soll in gewissem Abstand ein Hinweis auf die Absperrrung installiert worden sein,
aber ob ich diesen wahrgenommen habe, kann ich nicht mehr sagen.
(jedenfalls haben sich weitere Radfahrer auch über die plötzlich auftachende Absperrung, wenn auch ohne Sturz, gewundert)

Schlussendlich habe ich mich über das rot/weiß markierte Bauarbeiterband, welches plötzlich auftauchte, so erschrocken,
dass ich zu stark abgebremst habe und mit dem Rad einen Purzelbaum absolvierte (Klickpedale)

Im Krankenhaus wurde ich am Auge genäht, und der Daumen (Skidaumen) eine Woche später ambulant operiert.

Die Polizei hat Strafanzeige gegen Dritte gestellt (Firmeninhaber), da die Absperrung wie erwähnt nicht vorschriftsmäßig war.

Operation ist gut verlaufen, 6 Wochen Schiene, dann 6 Wochen KG.

Habe ich Anspruch auf Scherzensgeld, oder ist das die Müh und Anwaltskosten nicht Wert?

Daumen ist halt geflickt.

Ob der je wieder 100% belastet werden kann ist im Augenblick seitens des Arztes nicht zu sagen.

Bitte um Rat
danke

-- Editier von tempo80 am 08.01.2016 10:16

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Nasti16
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 57x hilfreich)

Für dich entscheidend ist § 253 II BGB . Da sind die gesetzlichen Grundlagen drin festgehalten. Du kannst welches verlangen wegen noch dder ausgestandene Ängste und Sorgen und der Beeinträchtigung der Lebensfreude. Je nachdem wie stark diese ist bzw. als wie stark das Gericht sie ansieht, fällt auch das Schmerzensgeld aus. Allerdings musst du beweisen, beweisen, welchen Schaden du erlitten hast. Ich würde dazu einen Anwalt konsultieren.

-- Editiert von Nasti16 am 08.01.2016 18:04

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