Anspruch auf Schadenersatz

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
umsrechtkämpfer
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)
Anspruch auf Schadenersatz

Auto bleibt mit Motorschaden liegen, obwohl das Auto 2 Tage vorher in der Werkstätte war, mit dem Auftrag u.a. den Öldruck zu messen, da immer kurzzeitig das Öllämpchen aufleuchtete.
Angeblich wurde dies durchgeführt und versichert, dass der Öldruck passt und der Moto prima läuft.
Habe ich jetzt Anspruch auf Schadenersatz?

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Vielleicht.

Dazu müsste man aber erstmal die genaue Ursache des Motorschaden heraus finden.

In der Praxis wird man allerdings nicht nachweisen können, das die Werkstatt den Schaden hätte verhindern müssen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von umsrechtkämpfer):
Habe ich jetzt Anspruch auf Schadenersatz?

Tja, die Glaskugel ist zum aufpolieren, das Orakel weilt auf den Kanaren und die Sachverhaltschilderung ist magerer als Victoria Beckham ...


Grundsätzlich: wenn was kaputt geht und man Schadenersatz will, dann wird man nachweisen müssen das der derjenige den man als Schädiger im Auge hatte auch tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist.





-- Editiert von Harry van Sell am 08.01.2017 17:21

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Die Frage kann dir derzeit niemand beantworten. Es ist ja nicht mal klar ob der Motorschaden mit geringem Öldruck in Zusammenhang steht und ob der Fehler zum Zeitpunkt der Prüfung zu erkennen war.

Was war denn genau der Auftrag an die Werkstatt? Was wurde seitens der Werkstatt genau nachweisbar versichert? Was darf man sich unter "Motorschaden" genau vorstellen?

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#4
 Von 
umsrechtkämpfer
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Die Angelegenheit passierte letzten Freitag am Feiertag.
Somit habe ich noch keine 100 % genaue Ursache für den Motorschaden.

Der Auftrag lautete wie schon erwähnt: Öldruckmessung, da Öllämpchen aufleuchtet und noch andere kleine Reparaturen, welche jedoch mit dem Motor nichts zu tun haben.

Der Mann vom Abschleppdienst meinte, dass es wohl ein Motorschaden wär und brachte das defekte Auto am selben Abend zu der Werkstätte in der es zur Reperatur war.

Wegen dem Wochenende war jedoch der Werkstattleiter nicht erreichbar.

Jedoch kam am Samstag die Rechnung, in der die Öldruckmessung nicht aufgeführt war!
Obwohl er, als das Auto nach der Reparatur abgeholt wurde behauptet, dass die Öldruckmessung erfolgt ist!
Eine kleine Auftragsnotiz vom Werkstattleiter in der die Öldruckmessung aufgeführt ist, habe ich.

Sollte nachgewiesen werden, dass der Schaden durch die nicht durchgeführte Öldruckmessung erfolgt ist, sollte doch Schadeneratz geleistet werden müssen!?

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Nö. Weil eine Öldruckmessung bestimmt keinen Fehler behebt. Man müsste schon nachweisen (!), dass die Werkstatt sie nicht durchgeführt hat UND das sie bei Durchführung den Fehler hätte erkennen MÜSSEN (!).

Und da sind die Aussichten mehr als schlecht, zumal man das einzige Beweismittel nun in die Hände des Gegners gegeben hat.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

mal eine ganz andere Frage, wieviele KM hatte der Motor denn schon runter?

Die Frage ist nicht unwichtig, den selbst wenn die Werkstatt einen Fehler gemacht haben sollte und zum Schadensersatz verpflichtet wäre, würde sich dieser auch am Verschleiss des kaputtgegangenen Motors richten.

Grob gesagt, sollte der Motor erst 10Tkm gelaufen sein, dann wäre ein eventueller Schadensersatz recht hoch, sollte der Motor allerdings schon 200Tkm hinter sich haben, dürfte ein Schadensersatz gegen Null tendieren, da der Motor an sich als verschlissen gelten würde...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von umsrechtkämpfer):
Somit habe ich noch keine 100 % genaue Ursache für den Motorschaden.


Du hast derzeit gar nix.

Zitat:
Der Mann vom Abschleppdienst meinte, dass es wohl ein Motorschaden wär und brachte das defekte Auto am selben Abend zu der Werkstätte in der es zur Reperatur war.


Was ist denn überhaupt passiert? Was macht das Auto jetzt in der Werkstatt? Wird die Ursache gesucht, repariert oder steht es nur herum?

Zitat:
Sollte nachgewiesen werden, dass der Schaden durch die nicht durchgeführte Öldruckmessung erfolgt ist, sollte doch Schadeneratz geleistet werden müssen!?


Du muss man schon mehr nachweisen. Eine nicht durchgeführte Messung führt wie gesagt nicht zum Schaden. Du müsstest folgendes nachweisen:
- dass der Schaden mit dem Aufleuchten der Öllampe in Verbindung steht
- dass fehlender Öldruck die Ursache für das Aufleuchten war
- dass du der Werkstatt den Auftrag zur Öldruckmessung erteilt hast
- dass die Werkstatt dies nicht oder nicht korrekt durchgeführt hat und/oder einen Schaden hätte erkennen müssen
- dass dadurch der Schaden sich verschlimmert hat bis zum Motorschaden

Wie hier schon erwähnt gibt es dann auch noch Einschränkungen bezüglich der Höhe des Schadenersatzes. Dieser würde sich nämlich nur auf den Zeitwert beziehen, und zwar vor der Abgabe an die Werkstatt. Das heißt: Ist der Motor ohnehin schon am Ende seines Lebens angekommen, gibt es quasi nix. War der Schaden schon bei der Abgabe an die Werkstatt vorhanden, gibt es auch nix.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
umsrechtkämpfer
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Nun hat sich die Angelegenheit erledigt.
Werkstattleiter leistet zufriedenstellenden Schadenersatz!

0x Hilfreiche Antwort

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