Anspruch auf Niederlassungserlaubnis?Bitte um Hilfe

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
salahmanda
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Anspruch auf Niederlassungserlaubnis?Bitte um Hilfe

Guten Tag, ich hoffe endlich auf einer seriösen und kompetenten Seite angekommen zu sein...

Es geht um folgenden Fall:


Meine Schwiegermutter lebt seit 1993 in Deutschland, (also vor 01.01.2005-daher werden einfachste Deutschkenntnisse A1 gefordert)

Alle anderen Forderungen werden mehr als übertroffen

- min. 5 Jahre aufenthalt gefordert bei ihr: 25 Jahre
-min. 60 Monate sozial/pflichtabgaben gefordert, bei Ihr: ca. 280
-keine straftaten,keine gesetzesbrüche, akte ist mehr als rein.
-Lebensunterhalt ist gesichert - Festanstellung-Unkündbares Arbeitsverhältnis
- niemals sozialgelder,staatszuschüsse etc. in anspruch genommen
- eine Wohnung für sich und ihren mann welches ausreichend platz bietet
- sie sieht deutschland als Ihre heimat an, mit einhalten und respektieren aller rechts und ordnungsgesetzen
- sie hat eine tochter welche heute deutsche staatbürgerin ist, ihre schule und ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und heute verheiratet ist und selbst mutter.

Das "einzige" also was die Sachbearbeiterin beanstanden könnte und auch macht, sind die fehlenden sprachkenntnisse (was so aber auch nicht stimmt, denn sie kann sich schon verständigen auch auf a1 niveau)

Das Problem ist, das die Sachbearbeiterin mit ihr nicht WIE GEFORDERT langsam-deutlich und mit geleisteter Hilfestellung gesprochen hat!

Dazu kommt das meine Schwiegermutter aufgrund Ihres Analphabetismus, dazu neigt in Gesprächen mit Ämtern,autoritären menschen in panik auszubrechen und keinen klaren gedanken mehr zu fassen...


Dies war beim letzten besuch in der behörde der fall, sie ist fast zusammengeklappt, weiß angelaufen und gezittert, und aus angst den Aufenthalt nicht zu kriegen, hat sie nur noch versucht wenigstens etwas zu reden, aber das reichte der Bearbeiterin nicht.

WICHTIG: im Gesetz steht, das die Bearbeiter gewisse Ermessenspielräume hätten, ggf. sogar auch auf die Sprachkenntnisse verzichten können sofern andere Integrationsleistungen vorliegen (ich bitte euch, das was ich oben alles aufgezählt habe ist doch wohl mehr beweis für einen integrierten menschen als sonst etwas, oder nicht?

Warum machen die es uns so schwer?


Ist die Sprache das einzige kriterium um integriert zu werden? dann dürften sogar einige deutsche nicht mehr hier leben...

So viele Ausländer sprechen ausreichend deutsch aber erfüllen z.b. in keinster weise auch nur ansatzweise die leistungen meiner schwiegermutter, entweder mal hartz4 empfänger, kriminell oder oder. (nicht verallgemeinert ausgedrückt)


Bitte helft mir/uns, wir möchten etwas positives hören, einen lichtblick vielleicht sogar etwas wasserdichtes von euch.

Vielen lieben dank im Voraus















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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zum Erhalt einer Niederlassungserlaubnis ist es erforderlich, dass der Antragsteller "über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt". So wird es im § 9 des Aufenthaltsrechts verlangt. Da genügt es nicht, wenn die anderen Bedingungen erfüllt werden. Es müssen alle Vorgaben erbracht und nachgewiesen werden, sonst kann/darf die Niederlassungserlaubnis nicht erteilt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salahmanda
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Dürfen wir dennoch drauf bestehen das sie berücksichtigt das wie auch im bescheid drin steht sie sich auf niveau von A1 mit meiner schwiegermutter unterhält? bzw. langsam deutlich und mit hilfestellung spricht?

Ohne ihr das klar zu machen, wird es nur wieder dazu führen, das sie ihre rolle übertreibt und sie ablehnt...

Wie kann ich da vor gehen?

Am anfang freundlich drauf hinweisen?

1x Hilfreiche Antwort

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