>Anspruch auf Karenztage
Unter dem Begriff Karenztag versteht man etwas anderes.
Er bedeutet, das z.B. für den ersten Krankheitstag keine Lohnfortzahlung geleistet werden muss.
Karenztage gibt es im deutschen Sozialsystem im Zusammenheit mit Krankheit nicht.
Wenn Du morgens feststellst, dass Du krank bist, dann musst Du dies natürlich dem Arbeitgeber melden. Ein ärtzliches Attest ist aber erst ab dem 3. Krankheitstag erforderlich (
§ 5 EntgFG).
Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, sofort ein ärtzliches Attest zu verlangen. In dem Fall musst Du schon am ersten Tag zum Arzt gehen und Dir ein Attest darüber ausstellen lassen, dass Du arbeitsunfähig bist.
EntgFG = Entgeltfortzahlungsgesetz
von hh am 20.10.2004 11:28
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