Anspruch auf Jahresleistung bei Kündigung?

29. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kandaules
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Jahresleistung bei Kündigung?

Hallo liebes Forum,

folgender fiktiver Fall ist gegeben:

Ein Arbeitsvertrag mit 4 monatiger Kündigungsfrist wurde am 26.09.2014 zum 31.01.2015 ordentlich vom Arbeitnehmer gekündigt. Das Arbeitsverhältnis hat 11 Jahre bestanden.

Dem zum Arbeitsvertrag gültigen Tarifvertrag ist bezüglich Jahresleistung/13.Gehalt folgendes zu entnehmen:

"Der Anspruch auf Jahresleistung setzt voraus dass der/die Berechtigte am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres dem Betrieb länger als 3 Monate angehört und sein/ihr Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt hat."

Die Frage ist: Hat der Arbeitnehmer nun noch einen Anspruch auf diese Jahresleistung? Denn immerhin besteht das Arbeitsverhältnis ja noch über den 31.12. hinaus und ist zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt. Gekündigt ist es ja auch erst zum 31.01.2015.

Wie seht ihr diese Angelegenheit?

Danke und Gruß, Kandaules

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
"Der Anspruch auf Jahresleistung setzt voraus dass der/die Berechtigte am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres....[color=red]sein/ihr Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt hat[/color]."


Hier steht im Umkehrschluss, dass das Geld zurückzuzahlen ist, wenn der Arbeitnehmer bis zum 31.12. selber gekündigt hat. Und das hat er in diesem fiktiven Fall.
Das AV ist zwar nicht [color=green]zu[/color]diesem Datum gekündigt, aber das wäre auch keine Voraussetzung.

-- Editiert altona01 am 29.09.2014 08:40

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