Hallo liebes Forum,
folgender fiktiver Fall ist gegeben:
Ein Arbeitsvertrag mit 4 monatiger Kündigungsfrist wurde am 26.09.2014 zum 31.01.2015 ordentlich vom Arbeitnehmer gekündigt. Das Arbeitsverhältnis hat 11 Jahre bestanden.
Dem zum Arbeitsvertrag gültigen Tarifvertrag ist bezüglich Jahresleistung/13.Gehalt folgendes zu entnehmen:
"Der Anspruch auf Jahresleistung setzt voraus dass der/die Berechtigte am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres dem Betrieb länger als 3 Monate angehört und sein/ihr Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt hat."
Die Frage ist: Hat der Arbeitnehmer nun noch einen Anspruch auf diese Jahresleistung? Denn immerhin besteht das Arbeitsverhältnis ja noch über den 31.12. hinaus und ist zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt. Gekündigt ist es ja auch erst zum 31.01.2015.
Wie seht ihr diese Angelegenheit?
Danke und Gruß, Kandaules
-----------------
""
Anspruch auf Jahresleistung bei Kündigung?
29. September 2014
Thema abonnieren
Frage vom 29. September 2014 | 07:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Jahresleistung bei Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. September 2014 | 08:39
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
quote:
"Der Anspruch auf Jahresleistung setzt voraus dass der/die Berechtigte am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres....[color=red]sein/ihr Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt hat[/color]."
Hier steht im Umkehrschluss, dass das Geld zurückzuzahlen ist, wenn der Arbeitnehmer bis zum 31.12. selber gekündigt hat. Und das hat er in diesem fiktiven Fall.
Das AV ist zwar nicht [color=green]zu[/color]diesem Datum gekündigt, aber das wäre auch keine Voraussetzung.
-- Editiert altona01 am 29.09.2014 08:40
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten