Anspruch auf Auszahlung einer Sonderprämie nach Kündigung

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
DjSunburn
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Anspruch auf Auszahlung einer Sonderprämie nach Kündigung

Hallo liebe Arbeitsrechtler!

Ich habe vor, zu Anfang oder Mitte April diesen Jahres meinen Arbeitgeber zu wechseln. Aufgrund "meiner bisherigen und vergangenen Leistungen" habe ich nun aber vor Kurzem von meinem noch aktuellen Arbeitgeber eine einmalige Sonderprämie zugesprochen bekommen.

Diese war bis zum 31.12.2007 fällig und soll mit dem April-Gehalt, also am Ende des Monats, ausgezahlt werden.

Nun meine Frage: Habe ich auch nach Kündigung meines jetzigen Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf diese Leistung, oder verfällt dieser Anspruch? Muss ich nach Kündigung meinen Arbeitgeber schriftlich auffordern, mir die Sonderprämie schon vorher, also mit meinem letzten Gehalt auszuzahlen?

Danke für Ihre Antworten.

Schönen Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, kommt drauf an, was zu der Sonderprämie wortwörtlich<font color=red>**</font> vereinbart ist.

<font color=red>**</font> falls es eine schriftliche Vereinbarung gibt, ist damit der genaue Text dieser Vereinbarung gemeint.

MfG

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#2
 Von 
DjSunburn
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, ich habe eine schriftliche Bestätigung bekommen. Der genaue Wortlaut lautet wie folgt:

"Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können [blablabla...].

Sie erhalten einmalig einen Bonus von in Höhe von EUR xxx.

Dieser Betrag ist per 31.12.2007 fällig und wird Ihnen mit dem Gehalt Ende April 2008 ausgezahlt.

[blablabla...]."

Und jetzt?

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#3
 Von 
DjSunburn
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Weiß niemand weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ist halt kein alltägliches Problem.
Da ja die Bonuszahlung eindeutig vom Arbeitgeber angekündigt wurde, muß er diese m.E. auch an Sie auszahlen. Wäre nicht nachvollziehbar, warum die Prämie hier verfallen sollte.

Dass der AG ein Auszahlungsdatum wählt, was für Sie zu spät wäre, dafür können Sie ja nichts.

Ich würde nach Kündigung das mal ansprechen und wenn der AG da rumzickt, einfach nochmal hier vorbeischauen!

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Kannst du denn überhaupt zum 15.4. kündigen? Wenn du so kurze Kündigungsfristen hast, dann ist doch das Problem einfach zu lösen, indem du erst zu Mai gehst.

Problematisch finde ich die Wortwahl: fällig ist fällig, d.h., das Geld müßte eigentlich zum 31.12. ausgezahlt werden und nicht zum 30.4. - frag doch mal nach, vielleicht haben die in einem Formbrief nur das Datum nicht geändert und meinten "Gehalt Ende Januar".

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#6
 Von 
DjSunburn
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke euch erst mal für eure Antworten!

Aber nochmal kurz: Ja, ich kann zum 15.04. kündigen. Da mich mein neuer Arbeitgeber gerne so früh wie möglich hätte, möchte ich nicht noch später kündigen.

Von meinem (laienhaften) Verständnis her sehe ich das aber auch so, dass der AG mir das Geld eigentlich auszahlen müsste.

Ich denke, ich werde in meinem Kündigungschreiben gleich darauf hinweisen, dass mir das Geld mit meinem letzten Gehalt oder früher auszuzahlen ist.

Sollte es hier Probleme geben, werde ich wohl sicherlich mal einen Anwalt kontaktieren, da die Prämie nicht gerade gering ausfällt.

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