Hallo!Eine Frage: Inwiefern prüft das Mahngericht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens, ob der Gläubiger unter der genannten Anschrift gemeldet ist?Anders gefragt: Würde es auffliegen, wenn der Gläubiger (z.B. wegen vorübergehender Abwesenheit von der Meldeadresse) eine Anschrift angibt, unter der er nicht gemeldet ist?
----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo Jotrocken,das Mahngericht prüft die Anschrift des Gläubigers überhaupt nicht. Die Anschrift des Schuldners wird ebenfalls nicht geprüft. Die Zustellung erfolgt über die Post und dort stellt der Briefträger zu bzw. teilt mit, dass die Zustellung nicht erfolgen kann. Das Mahngericht prüft allenfalls die Zusammengehörigkeit von Postleitzahl und Streitgericht.